DDR - Neue Justiz (NJ), 29. Jahrgang 1975 (NJ 29. Jg., Jan.-Dez. 1975, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-726)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 466 (NJ DDR 1975, S. 466); ?Der Verklagte hat im Unterhaltsabaenderungsverfahren seiner Kinder teilweise Widerklage erhoben und mit dieser beantragt, seine Unterhaltsverpflichtung fuer den Sohn Frank von monatlich 70 M auf 40 M herabzusetzen. Frank habe beim Einsatz auf Baustellen neben dem Lehrlingsentgelt weitere Bezuege, was bei der Bemessung des Unterhalts zu beruecksichtigen sei. Das Kreisgericht hat den Unterhaltsbetrag auf 60 M festgesetzt. Dabei wurde von einem monatlichen Nettoeinkommen des Verklagten in Hoehe von 817 M ausgegangen. Gegen dieses Urteil hat der Verklagte Berufung eingelegt, die keinen Erfolg hatte. Aus den Gruenden: Der unterhaltsberechtigte Sohn Frank erhielt in den Monaten September 1974 bis Januar 1975 wegen seines Einsatzes auf Baustellen zusaetzlich zum Lehrlingsentgelt Zahlungen, die monatlich zwischen 108 M (Dezember 1974) und 323 M (Oktober 1974) lagen. Die vom Lehrbetrieb eingeholte Aufstellung ueber die Art dieser Zahlungen weist aus, dass es sich um solche Bezuege handelt, die nach Abschn. III/C der Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts ueber die Bemessung des Unterhalts fuer minderjaehrige Kinder vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331; NJ 1965 S. 305) bei einem Unterhaltsverpflichteten nicht in die Berechnung seines Nettoeinkommens einbezogen werden duerfen. Es handelt sich im einzelnen um Schichtpraemien, Erschwemiszuschlaege, Wege-, Fahr- und Werkzeuggelder sowie um einen finanziellen Ausgleich fuer Reisezeit. Diese Bezuege, mit denen eindeutig Arbeitserschwemisse oder durch Baustellentaetigkeit bedingte persoenliche Mehraufwendungen abgegolten werden, sind, wenn sie einem Unterhalts berechtigten gezahlt werden, grundsaetzlich nicht anders zu behandeln, als wenn sie einem Unterhalts verpflichteten zusaetzlich zu seinem Einkommen gezahlt werden. Sie koennen sich daher keinesfalls so auswirken, dass fuer die Zeit, in der ein Lehrling solche Zahlungen erhaelt, von erreichter wirtschaftlicher Selbstaendigkeit auszugehen ist (vgl. hierzu Fragen und Antworten in NJ 1973 S. 672). Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass diese Bezuege dem Unterhaltsberechtigten nicht staendig, sondern entsprechend den Bedingungen in der Lehrausbildung gezahlt werden. Wie sich aus der Auskunft des Lehrbetriebes ergibt, wird der Unterhaltsberechtigte in der Zeit vom 3. Maerz 1975 bis 9. Mai 1975 die Betriebsberufsschule besuchen und in dieser Zeit ausser dem Lehrlingsentgelt keine weiteren Zahlungen erhalten. Danach wird er bis 27. Juni 1975 erneut im produktiven Einsatz sein; jedoch steht noch nicht fest, auf welcher Baustelle. Es bleibt somit offen, welche Zuschlaege dann gezahlt werden. Bei Beachtung der Hoehe des Lehrlingsentgelts von monatlich 120 M bis Februar 1975 und 140 M ab Maerz 1975 war daher lediglich davon auszugehen, dass der Unterhaltsberechtigte in einem gewissen Umfang seine materiellen Beduerfnisse aus eigenen Einkuenften decken kann und deshalb die Bemessung der Hoehe des Unterhalts nach den vollen Richtsaetzen der OG-Richtlinie Nr. 18 nicht gerechtfertigt ist. Das hat das Kreisgericht im wesentlichen dargelegt und zutreffend auf einen Betrag von monatlich 60 M erkannt. Eine weitere Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung auf 40 M wie vom Verklagten beantragt ist nicht gerechtfertigt, weil der Berechtigte dann weniger als die Haelfte des ihm nach den Richtsaetzen zustehenden Unterhalts erhielte und andererseits dem Verklagten diese Zahlungen in Hoehe von monatlich 60 M fuer die begrenzte Zeit vom 1. September 1974 bis zum Abschluss der Lehre dm Juli 1975 auch zuzumuten sind. Inhalt Seite Prof. Dr. sc. Edith O e s e r : Voelkerrechtliche Konventionen zum Schutze der Frau und ihre Verwirklichung in der DDR 435 Dr. W. W. Klotschkow / Dr. Harri H a r r I a n d : Sozialistische Integration und wissenschaftliche Forschung zu Problemen der Kriminalitaetsbekaempfung 439 Dr. Werner Herzog / Ekkehard Kermann/ Horst Wlllamowski : Wirksamere Durchsetzung von Schadenersatzanspruechen im Strafverfahren 443 Neue Rechtsvorschriften Dr. Siegfried P e t z o I d / Heinz Buch/ Dr. Karl-Heinz Christoph / Heinz Martin / Peter Speer: Ueberblick ueber die Gesetzgebung im II. Quartal 1975 449 Berichte Plenartagung des Obersten Gerichts ueber den Beitrag der Rechtsprechung zum Schutze des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor Straftaten 455 Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. habil. Ernst Gottschling : Berufsverbote gegen Demokraten in der BRD . 456 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zum Versuch der Brandstiftung beim Inbrandsetzen von Gegenstaenden, die zur Einrichtung von Wohnstaetten gehoeren. Anm. Dr. Helmut Keil 462 Oberstes Gericht: Zur Anwendung der Rueckfallbestimmung bei Gefaehrdung der oeffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten 464 Familienrecht Oberstes Gericht: Zur Bemessung des Unterhalts fuer ein Kind, das in einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens untergebracht ist 464 BG Cottbus: Zur Anrechenbarkeit der ueber das Lehrlingsentgelt hinausgehenden Bezuege bei der Festsetzung der Hoehe des dem Lehrling zustehenden Unterhalts . . 465 Im Staatsverlag der DDR erschien vor kurzem: Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. Siegfried Petzold: Kommentar zum Gesetz ueber die oertlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR 318 Seiten; EVP 8,50 M. Der Kommentar erlaeutert Anliegen, Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes ueber die oertlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR und seiner einzelnen Regelungen. Dem Aufbau und der Gliederung des Gesetzes folgend, gibt er Hinweise und Anregungen zu dessen Verwirklichung ln der taeglichen Arbeit der Volksvertretungen, ihrer Raete und Kommissionen, in der Taetigkeit der Abgeordneten, Staatsfunktionaere und der Mitglieder der Ausschuesse der Nationalen Front. Bei der Kommentierung wird zugleich auf jene Gesetze und andere wichtige Rechtsvorschriften verwiesen, die fuer die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der oertlichen Staatsorgane bedeutsam sind. Es ist notwendig, diese Regelungen bei der Betrachtung der einzelnen Aufgaben mit heranzuziehen. Mit dem Kommentar liegt erstmals eine umfassende Darstellung der Funktion, Aufgaben und Arbeitsweise der oertlichen Organe der Staatsmacht in der gegenwaertigen Etappe des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft vor, die nicht nur fuer die praktische Taetigkeit der oertlichen Staatsorgane, sondern auch fuer die staats- und rechtswissenschaftliche Ausbildung einschliesslich des organisierten Selbststudiums eine Hilfe sein duerfte. 466;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit und der Untersuchungsführer enthalten. Außerdem ist die Kontrolle getroffener Festlegungen zu verbessern. Um diese Reserven in der TIA.

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