DDR - Neue Justiz (NJ), 29. Jahrgang 1975 (NJ 29. Jg., Jan.-Dez. 1975, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-726)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 239 (NJ DDR 1975, S. 239); ?tragen werden, weil die Stellung z. B. der unterhaltsberechtigten Kinder des Erblassers dann fuer die vielen Wechselfaelle des Lebens gesicherter ist, wenn sie unmittelbare Erben des verstorbenen Elternteils sind. Wenn G. Bergmann fordert, allen Kindern einen Pflichtteilsanspruch zuzubilligen, und zwar unabhaengig vom Vorliegen ihrer Unterhaltsbeduerftigkeit, so geht diese Forderung an der dem Erbrecht in der sozialistischen Gesellschaft innewohnenden Funktion vorbei, weil es weder beim Erbrecht, noch beim Pflichtteil um Hilfen fuer die Gruendung einer eigenen Familie oder andere Vermoegenszuwendungen gehen kann. Die moralische und politische Rechtfertigung des Erbrechts erwachsener, wirtschaftlich selbstaendiger Kinder nach dem Tode des ueberlebenden Eltemteils liegt in der notwendigen Sicherung des sozialistischen Verteilungsprinzips. Die Rechtfertigung des Erbrechts oder des davon abhaengigen Pflichtteilsanspruchs fuer die Kinder beim Tode des ersten Eltemteils ist unter sozialistischen Verhaeltnissen grundsaetzlich nicht gegeben, so dass hier neben dem Ehegatten nur die noch minderjaehrigen und die noch unterhaltsberechtigten Familienmitglieder als Erben gelten sollten. Darin spiegelte sich dann deutlich die Funktion des Erbrechts wider. G. Bergmann meint, dass die vorgeschlagene Regelung im ZGB-Entwurf zu Ungerechtigkeiten fuehren koenne, wenn fuer ein Kind kurz vor oder kurz nach Abschluss der Berufsausbildung die Frage nach dem Pflichtteilsanspruch entsteht. Aber selbst dann, wenn alle Kinder in bezug auf das Pflichtteilsrecht gleichgestellt wuerden, waere die ?Ungerechtigkeit? doch nicht beseitigt, wenn minderjaehrige und wirtschaftlich selbstaendige volljaeh- rige Kinder gleichermassen als Pflichtteilsberechtigte in Betracht kommen. Es geht in allen diesen Faellen, in denen ein Pflichtteilsanspruch gegeben sein soll, um die bestehende Unterhaltsberechtigung, und diese ist ob zeitlich schon relativ eingrenzbar oder nicht, ob von laengerer oder kuerzerer Dauer nicht mit dem Begriff der ?Ungerechtigkeit ? identifizierbar. Ein nicht nur von G. Bergmann aufgeworfenes Problem besteht in der Wiederverheiratung des ueberlebenden Elternteils und der damit im Zusammenhang stehenden erb- und pflichtteilsrechtlichen Regelung beim Tode dieses Eltemteils. Es wird befuerchtet, dass ein die Kinder aus erster Ehe von der Erbfolge ausschliessendes Testament diese Kinder nicht nur um ihr gesetzliches Erbrecht, sondern nach dem ZGB-Entwurf auch um ihr Pflichtteil bringen wuerde, wenn diese Kinder im Zeitpunkt des Erbfalls gegenueber dem verstorbenen Eltem-teil nicht mehr unterhaltsberechtigt waren. Auch hier ist aber die Frage nach der Funktion des Erbrechts zu stellen, die fuer diesen Sachverhalt ganz eindeutig auf die zweite Ehe bzw. Familie und die Sicherung ihrer weiteren Funktionserfuellung bezogen ist Die Berechtigung der wirtschaftlich selbstaendigen Kinder, zu erben bzw. Pflichtteilsansprueche geltend zu machen, ist unter unseren Verhaeltnissen nicht zu begruenden/5/; fuer diese Kinder kommt nur ein testamentarisches Erbrecht in Betracht das der ueberlebende Eltemteil jederzeit verfuegen kann. Dozent Dt. KLAXJSPETER ORTH, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universitaet Berlin /5/ Vgl. K. Orth, a. a. O., S. 143. Aus anderen sozialistischen Laendern NIKOLAI J. SOKOLOW, Stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspropaganda und Rechtserziehung der Buerger im Ministerium der Justiz der UdSSR Die Rechtserziehung der Buerger in der Taetigkeit der juristischen Organe der Sowjetunion Der Kampf fuer die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, fuer die Erziehung der Werktaetigen im Geiste der tiefen Achtung der sowjetischen Gesetze ist eine Aufgabe aller Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen. Dabei spielen die juristischen Organe und Einrichtungen, fuer die die Vorbeugung von Rechtsverletzungen und die Rechtserziehung der Sowjetbuerger ein sehr wichtiges Gebiet ihrer Taetigkeit bilden, eine besondere Rolle. Im Zusammenhang mit den Beschluessen des XXIV. Parteitages und des Zentralkomitees der KdPSU wurden wesentliche ergaenzende Massnahmen zur Erhoehung des Niveaus der Arbeit der juristischen Organe bei der Verhuetung von Verletzungen der Gesetzlichkeit getroffen. Das Ministerium der Justiz der UdSSR, der Generalstaatsanwalt der UdSSR und das Ministerium fuer innere Angelegenheiten der UdSSR erhoehten gegenueber den nachgeordneten Organen die Anforderungen an die Rechtserlaeuterung und erliessen Weisungen, in denen die Teilnahme an der Rechtspropaganda als Berufspflicht und wichtige dienstliche Obliegenheit jedes Juristen betrachtet wird. Die Notwendigkeit, die Arbeit zur Erhoehung des Niveaus des Rechtsbewusstseins der Buerger grundlegend zu verbessern, erforderte auch eine bestimmte Umgestaltung in der Struktur der juristischen Organe sowie die Uebertragung neuer Funktionen. Zur methodischen Leitung und zur Koordinierung der Arbeit der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen auf dem Gebiet der Rechtspropaganda, der Erlaeuterung der Gesetzgebung unter der Bevoelkerung, wurden beim Ministerium der Justiz der UdSSR, bei den Justizministerien der Unions- und der autonomen Republiken sowie bei den Justizabteilungen der Exekutivkomitees der Regions- und Gebietssowjets der Deputierten der Werktaetigen methodisch-koordinierende Raete fuer Rechtspropaganda gebildet. Im Ministerium der Justiz der UdSSR und in den entsprechenden Ministerien der Unionsrepubliken wurden als wichtige Struktureinheit Abteilungen fuer Rechtspropaganda und Rechtserziehung der Buerger geschaffen. Im Apparat der Staatsanwaltschaft der UdSSR wurde die Abteilung fuer Systematisierung der Gesetzgebung in die Abteilung fuer Systematisierung und Propaganda der sowjetischen Gesetzgebung umgebildet. Ebensolche Abteilungen wurden in den Staatsanwaltschaften der RSFSR, der Ukrainischen SSR und der Usbekischen SSR geschaffen. In den Staatsanwaltschaften der anderen Unionsrepubliken wurde die Funktion eines Obergehilfen der Staatsanwaelte fuer Systematisierung und Propaganda der sowjetischen Gesetzgebung geschaffen, die mit erfahrenen Mitarbeitern besetzt wurde. Im Juli 1971 befasste sich das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR mit der weiteren Vervollkommnung der Rechtsprechung der Gerichte in Verwirklichung der Beschluesse des XXIV. Parteitages der KPdSU. In einem Beschluss des Plenums wird hervorgehoben, dass die Richter bei der Verwirklichung der Hinweise 239;
Dokument Seite 239 Dokument Seite 239

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X