DDR - Neue Justiz (NJ), 29. Jahrgang 1975 (NJ 29. Jg., Jan.-Dez. 1975, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-726)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 187 (NJ DDR 1975, S. 187); ?NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FUeR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 7/75 S. 187-218 29. JAHRGANG 1. APRILHEFT Dr. GUNTER GOeRNER, Berlin Zur Arbeit des Rechtsausschusses der XXIX. UNO-Vollversammlung Das aktive Wirken der Delegationen der sozialistischen Staatengemeinschaft auf der XXIX. UNO-Vollversammlung zur Realisierung des auf dem XXIV. Parteitag der KPdSU beschlossenen Friedensprogramms fand auch in den Arbeitsergebnissen des fuer Rechtsfragen zustaendigen 6. Ausschusses der Vollversammlung seinen Ausdruck. Der Verlauf der Arbeit im Rechtsausschuss waehrend der XXIX. UNO-Vollversammlung war vor allem vom Kampf um die Annahme der Aggressionsdefinition gepraegt Darueber hinaus standen die Berichte der Voelkerrechtskommission (ILC) und der Kommission fuer internationales Handelsrecht (UNCITRAL) ueber die im vergangenen Jahr geleistete Kodifikationsarbeit dieser UNO-Gremien sowie Fragen der Universalitaet internationaler Konventionen und Konferenzen, der Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten, der Ueberpruefung der Rolle des Internationalen Gerichtshofes und der UNO-Charta sowie weitere politisch und voelkerrechtlich bedeutsame Probleme auf der umfangreichen Tagesordnung. Im folgenden sollen die Entscheidungen des Rechtsausschusses zu den wesentlichsten der genannten voelkerrechtlichen Probleme untersucht werden. Annahme der Aggressionsdefinition Der von einem UNO-Sonderausschuss nach langjaehriger Arbeit am 12. April 1974 einstimmig angenommene Entwurf der Aggressionsdefinition/1/ wurde waehrend der XXIX. UNO-Vollversammlung dem Rechtsausschuss zur Behandlung ueberwiesen. An der lebhaften Debatte beteiligten sich die Delegierten von 82 Mitgliedstaaten, die in ihrer uebergrossen Mehrheit ihre prinzipielle Zustimmung zu diesem Entwurf zum Ausdruck brachten. Der Delegierte der DDR verwies darauf, dass ?der vorliegende Text in voller Uebereinstimmung mit der UNO-Charta und den anderen allgemein anerkannten Normen des Voelkerrechts steht, sich auf die entscheidenden Kriterien fuer die Bestimmung einer Handlung als Aggression konzentriert und geeignet ist, die Rolle der Vereinten Nationen und insbesondere des Sicherheitsrates bei der Erfuellung ihrer politischen Hauptaufgabe, der Erhaltung und Festigung des Friedens und der internationalen Sicherheit, zu staerken?./ Die Aggressionsdefinition konkretisiert die fundamen- \\i Zu dem vom Sonderausschuss angenommenen Entwurf vgl. G. Seidel, ?Die Definition des Begriffs der Aggression Geschichte und aktuelle Probleme?, NJ 1974 S. 509 ff. f2f A/C. 6/SR. 1476. tale Bestimmung der UNO-Charta, wonach der Sicherheitsrat als einziges Organ der Vereinten Nationen bevollmaechtigt ist, das Vorliegen eines Aggressionsaktes zu bestimmen. Darin liegt die grundlegende Voraussetzung dafuer, dass die Frage, ob eine Aggression vorliegt, im Lichte aller Umstaende jedes einzelnen Falles geprueft wird. Im Interesse der Abschreckung potentieller Aggressoren ist es wesentlich, dass die Definition auch Festlegungen ueber die Rechtsfolgen einer Aggression enthaelt. Jeder Aggressionsakt stellt ein Verbrechen gegen den Weltfrieden dar und ruft internationale Verantwortlichkeit hervor. Diese Festlegungen des Art. 5 der Definition muessen in strikter Uebereinstimmung mit den Prinzipien interpretiert werden, die im Londoner Vier-maechte-Abkommen ueber die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europaeischen Achse vom 8. August 1945 niedergelegt und durch die Resolution 318 (V) der UNO-Vollversammlung vom Dezember 1950 bestaetigt worden sind. Insgesamt kann eingeschaetzt werden, dass die vom Sonderausschuss ausgearbeitete Aggressionsdefinition einen ausgewogenen Kompromiss darstellt, der die legitimen Interessen aller Staaten beruecksichtigt. Vorschlaege einzelner Kuesten- und Binnenstaaten, in der Definition noch zusaetzlich Aussagen ueber komplizierte Probleme des Seerechts zu treffen, an deren Loesung diese Staaten interessiert sind, fanden nicht die Zustimmung des Rechtsausschusses, da sonst der erreichte Kompromiss insgesamt in Frage gestellt worden waere. Im Ergebnis eingehender Eroerterungen wurde die vom Sonderausschuss ausgearbeitete Aggressionsdefinition vom Rechtsausschuss ohne Abaenderungen bestaetigt. Lediglich die Delegierten der VR China und Israels traten in der Diskussion gegen die Definition der Aggression auf und entlarvten damit erneut die entspannungsfeindliche Politik der von ihnen vertretenen Regierungen. Am 14. Dezember 1974 nahm die UNO-Vollversammlung die Aggressionsdefinition mit Resolution 3314 (XXIX) durch Akklamation an. In dieser Resolution forderte die Vollversammlung erneut alle Staaten auf, sich aller Aggressionsakte und anderer Gewaltanwendung zu enthalten, die im Widerspruch zur UNO-Charta und zur Deklaration ueber die Prinzipien des Voelkerrechts, betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Uebereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen, vom 24. Oktober 1970 stehen. Die Annahme der Aggressionsdefinition wird zweifellos dazu beitragen, die Entspannung, die zur dominierenden Tendenz in den internationalen Beziehungen ge- 187;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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