Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 99 (NJ DDR 1974, S. 99); Wie kommt es zu solchem Verhalten? Es ist schließlich nicht das Recht oder die Rechtsordnung an sich, die dem einzelnen ein solches Verhalten abgewinnt, sondern es sind, andere verantwortlich handelnde Menschen, die dies tun. Sie repräsentieren die sozialistische Rechtsordnung im konkreten Falle. „Sozialistische Rechtserziehung vollzieht sich vor allem im praktischen Leben, im Prozeß der Arbeit. Für die Rechtserziehung spielen solche Faktoren eine nicht zu unterschätzende Rolle wie die wissenschaftlich begründete sozialistische Leitungstätigkeit, das Rechtsbewußtsein und die Vorbildwirkung der Leiter und vor allem das eigene Erleben der Menschen im Betrieb, in der gesellschaftlichen Arbeit usw.“/7/ Die Kraft des Rechts ist weitgehend die erzieherische Kraft des Beispiels, der Kritik, der Hilfe dieser Menschen. Rechtserziehung soll diese Kraft zum Einsatz führen. Nicht Normen und Prinzipien, sondern Menschen wirken aufeinander ein, wenn es darum geht, sozialistisches Recht zu verwirklichen. Auch deswegen „sind nachdrücklich alle solche Auffassungen zu bejahen, die den wirklichen Menschen der sozialistischen Gesellschaft in den Mittelpunkt der rechtlichen Betrachtung rücken, wie das auf allen Rechtsgebieten in vielfältiger Weise geschieht“ 78/ Die Propagierung des sozialistischen Rechts bzw. eines ihm gemäßen sozialistischen Verhaltens wendet sich an konkrete werktätige Menschen. Die Sprache der Rechtspropaganda muß folglich die Sprache dieser Menschen sein. Die Verwendung von Wortschöpfungen bestimmter Wissenschaften, theoretischer Formeln und Kürzeln bedarf entweder verständlicher Erläuterung oder sollte zugunsten eines keiner Erläuterung bedürftigen Klartextes vermieden werden. Betrachten wir als ein Beispiel dafür die in der juristischen Ausdrucksweise übliche Subjektivierung der Rechtsnorm, wie sie sich in folgender Formulierung zeigt: „Eine wesentliche Besonderheit der erzieherischen Einwirkung der Rechtsnormen ergibt sich daraus, daß wichtige Beschlüsse' der marxistisch-leninistischen Partei in Rechtsnormen umgesetzt werden.“/!)/ Sind es nicht schließlich Menschen, die auf Grund der Parteibeschlüsse erzieherisch aufeinander einwirken? Ist etwa die Rechtsnorm das Subjekt der Rechtserziehung? Jeder Jurist weiß: Nicht die Normen verhalten sich zu den Menschen, sondern die Menschen verhalten sich zueinander, dabei Verhaltensnormen, speziell Rechtsnormen, verwirklichend oder ihnen zuwiderhandelnd. Die Formulierung, daß „die Rechtsnorm erzieherisch auf die Bürger ein wirkt“, zielt auf die Darstellung allgemeiner Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus ab, z. B. auf die Darstellung der aktiven Rolle des Überbaus oder der Erziehungsfunktion des Rechts. Aber solche Formulierungen sind theoretische Kürzeln, die nicht selten in die Mühle der Gedankenlosigkeit geraten. Was Gefahr läuft, darin zermahlen zu werden, ist die Besinnung auf das verantwortungsbewußte Handeln sozialistischer Persönlichkeiten im Bereich der Rechtsverwirklichung bzw. Rechtserziehung, ist die massenhafte und alltägliche persönliche Initiative Hunderttausender von Menschen auf allen Ebenen der Staatsverwaltung, der Gerichte, der gesellschaftlichen Organisationen, der volkseigenen Betriebe wie des öffentlichen Lebens überhaupt eine Initiative, die ja doch schließlicher Gegenstand der genannten theoretischen Kürzeln ist. Sie muß mindestens in der Rechtspropaganda wieder im Klartext erscheinen. Hl Bley / Lehmann, „Zum Wesen, Inhalt und Begriff der Rechtserziehung“, Staat und Recht 1974, Heft 1, S. 73. W Haney, Sozialistisches Recht und Persönlichkeit, Berlin 1967, S. 250. /9/ Arlt / Stiller, Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung der DDR, Berlin 1973, S. 239. Rechtspropaganda als Weltanschaunngspropaganda Der Prozeß der wechselseitigen Rechtserziehung/10/ sozialistischer Staatsbürger vollzieht sich nicht reibungslos, nicht ohne Konflikte. In diesem Prozeß setzen Menschen ihre Fähigkeiten ein, ihre Argumente, engagieren sie sich, weitet sich ihr Horizont, wachsen sie als Persönlichkeit. Faßt man die Rechtserziehung sowohl als Vermittlung theoretischer Einsicht wie als praktisches In-Bewegung-Setzen von Menschen, so erscheint ein persönlicher Beitrag zur Sicherung des sozialistischen Rechts auch als gesellschaftlicher Beitrag zur Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit. Damit diese Einheit von persönlichem Interesse und gesellschaftlichem Interesse dem einzelnen Werktätigen bewußt werden kann, bedarf er des theoretisch-weltanschaulichen Standpunkts der Arbeiterklasse. „Die Rechtserziehung muß vor allem die marxistisch-leninistische Weltanschauung vertiefen und die Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen fördern hel-fen.“/ll/ Verstehen wir auch die Rechtspropaganda als Weltanschauungspropaganda, so ergibt sich daraus für die Theoretiker und die Publikationsorgane die Aufgabe, ein weltanschaulich konzipiertes Bild vom Prozeß der Rechtsbildung und Rechtsverwirklichung zu vermitteln. Dieses Bild zeigt objektive Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung des Sozialismus im besonderen wie der kommunistischen Gesellschaftsformation im allgemeinen. Zum einen zeigt es die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse des Sozialismus, zum anderen die ihnen entsprechenden Anschauungen und Einrichtungen des Überbaus einschließlich rechtlicher Regeln. Es führt schließlich den Blick bis hin zur Rolle des einzelnen Bürgers im Rechtsverwirklichungsprozeß, bis hin zum Verantwortungsbewußtsein, zur Einsatzbereitschaft, zum Mut, zur Belastbarkeit der einzelnen Persönlichkeit in diesem Prozeß. Das Ethos des alltäglichen Handelns des Werktätigen nicht minder als das des Funktionärs, Leiters, Richters, Lehrers usw. kann nur aus der Betrachtung des historisch neuen Charakters, eben des sozialistischen Charakters der Prodüktions- und Macht-Verhältnisse abgeleitet werden. Zu den Begriffen „Mensch“ und „Persönlichkeit“ Diese notwendige Ableitung wird jedoch nicht selten unwissenschaftlich vereinfacht, so als ob es möglich wäre, den Charakter der einzelnen Persönlichkeit oder ihres Handelns unmittelbar aus dem Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse zu extrapolieren. Solche Vereinfachung liegt wohl dann am nächsten, wenn auch noch die Begriffe mit Bedeutungen überfrachtet sind. Wie oft wird nicht z. B. der Begriff „Persönlichkeit“ mit dem Begriff „Mensch“ gleichgesetzt bzw. der Gattungsbegriff „Mensch“ mit der summarischen Bezeichnung „Menschen“ ? In der marxistischen Theorie sind zahlreiche .Begriffe korrelativ angeordnet, cLh. sie haben einen Bezugspunkt, ohne den ihre Verwendung häufig nicht sinnvoll ist./12/ Der philosophische Begriff „Persönlichkeit“ kor- flOl Die gelegentlich anzutreffende Gleichsertzung der Begriffe „Rechtserziehung“ und „Erziehung von Rechtsverletzern“ ist untragbar. Rechtserziehung zielt auf die Befähigung aller Bürger, „von vornherein rechtmäßig zu handeln“. (Vgl. Streit, „50 Jahre Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“, NJ 1972 S. 728). UV Bley / Hofmann, „Zur Rolle des Rechts bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe des Fünfjahrplans 1971 bis 1975“, Staat und Recht 1971, Heft 10, S. 1493 ff. (1505). (12/ Sein und Bewußtsein, Allgemeines und Besonderes, Kampf der Gegensätze und Einheit der Gegensätze, Ursache und Wirkung, Form und Inhalt, Basis und Überbau, abstrakte Arbeit und konkrete Arbeit, Mehrwert und Wert der Ware Arbeitskraft, große historische Persönlichkeit und Rolle der Volksmassen dies sind nur wenige Beispiele aus einer sehr langen - Kette. 99;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 99 (NJ DDR 1974, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 99 (NJ DDR 1974, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Deutsche Demokratische Republik besonders gern sogenannte Militärfachleute, ehemalige Stabsoffiziere, höhere Wehnnachtsangeste Ute, verkommene ehemalige faschistische Offiziere und Unteroffiziere, Punkpersonal, Chemiker, Peuer-werker und Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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