Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 97

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 97 (NJ DDR 1974, S. 97); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 4/74 2. FEBRUARHEFT S. 97-128 Prof. Dt. habil. PETER-BERND SCHULZ, Sektion Marxismus-Leninismus an der Humboldt-Universität Berlin Persönlichkeit und Rechtsverwirklichung Mit dem Begriff „Kampf ums Redit“ hatte J h e r i n g, ein bürgerlicher deutscher Rechtstheoretiker des vorigen Jahrhunderts, die Vorstellung verknüpft, daß das „Einstehen der Person für ihr gutes Recht“/l/ eine unerläßliche Bedingung der Rechtsverwirklichung wie des bürgerlichen- Lebens überhaupt sei. In Jherings Vorstellung, daß ein der Gesellschaft gegenüberstehendes Individuum „durch Duldung einen Moment der Rechtlosigkeit statuiert“/2/, ist zwar der Aktivismus eines mit dem Fortschritt liebäugelnden Bürgertums erkennbar, jedoch auch dessen klassenmäßige Interessengebundenheit und weltanschauliche Beschränktheit. Jhering trennt das „Einstehen der Person“ von den gesellschaftlichen Umständen. Er stellt keine wissenschaftliche Analyse der ökonomischen und politischen Voraussetzungen an, die dem Wirken der einzelnen Persönlichkeit innerhalb der Gesellschaft zugrunde liegen. Jherings Verabsolutierung der persönlichen Rolle des einzelnen „Rechtsgenossen“ ist ein untrügliches Kennzeichen des bürgerlichen Klassenstandpunktes. Wissenschaftlichklassenmäßige, nämlich historisch-materialistische Analysen rechtsphilosophischen Charakters waren jedoch seinerzeit durch Marx bereits unternommen. Dieser begnügte sich auf der Suche nach gesellschaftlichen Ursachen der Konflikte zwischen den Bürgern und der Rechtsordnung nicht wie Jhering mit dem achselzuk-kenden Hinweis, daß eine Rechtsregel komplizierter zustande käme als die Regel, „daß cum den Ablativ regiert“. „ Historisch-materialistische Analyse der Entwicklung der Persönlichkeit ln der Rechtsordnung Die marxistische, historisch-materialistische Analyse fragt nach Klasseninteressen, nach dem Klasseninhalt der Regeln des gesellschaftlichen Verhaltens der Menschen. Sie bettet folglich auch die Betrachtung des Wirkens der Persönlichkeit innerhalb der jeweiligen Rechtsordnung ein in die Betrachtung des Klassenwesens dieser Rechtsordnung selbst. Gerade so erschließt sie historische Voraussetzungen, von denen das wirkliche Handeln des einzelnen, seine persönliche Wirksamkeit innerhalb der Gesellschaft abhängt. Dieses Vorgehen führt zunächst zu der Erkenntnis, daß es d i e Rechtsordnung nicht gibt, wie es auch die Persönlichkeit nicht gibt. Kapitalistische und sozialistische Rechtsordnung sind wie Kapitalismus und Sozialis- HI Jhering, Der Kampf um’s Recht, Wien 1872, S. 5. 121 A. a. O., S. 29. mus überhaupt historisch grundverschiedene Schauplätze der Entfaltung von Persönlichkeitskräften der Bürger. Überträgt man die von Jhering aufgeworfene Frage nach der Aktivität des einzelnen Rechtsgenossen, die Frage nach seinem persönlichen Einsatz im Kampf ums Recht, aus dem Reich der bloßen Spekulation auf den konkret-historischen Boden des Kapitalismus, so ergibt sich die Unmöglichkeit oder Widersinnigkeit dieses Einsatzes für die Masse der werktätigen Bürger. Der eine oder andere mag sich individuell durchbeißen, begünstigt durch finanziellen Reichtum, durch persönliche Beziehungen, durch die List seiner Anwälte. Aber die Massen der Bürger, die Werktätigen, stehen vor der Rechtsordnung wie vor einem schwarzen, undurchdring- -liehen Gespensterwald. Die Aktivität von Millionen einfacher Menschen scheitert in der Praxis des „Kampfes ums Recht“ an den gegebenen ökonomischen und politischen Machtverhältnissen. Die Aktualität dieser Wahrheit für die BRD ist von deren Justizminister Jahn eingestanden worden, als er sagte: „In der bisherigen Verfassungswirklichkeit erlangten die Grundrechte volle Wirksamkeit nur dann, wenn der einzelne oder gesellschaftliche Gruppen sozial, wirtschaftlich oder bildungsmäßig so stark waren, daß sie von ihren Freiheitsrechten Gebrauch machen konnten. Wer nicht stark genug war, für den stand die Chancengleichheit nur auf dem Papier.“ /3/ Keine Reform kann an dem Klasseninhalt der bürgerlichen Rechtsordnung etwas ändern. Den Interessen der werktätigen Klassen steht er antagonistisch gegenüber. -s Überträgt man jedoch den Jhering’schen Gedanken auf den konkret-historischen Boden des Sozialismus, so erscheint das „Einstehen der Person für ihr gutes Recht“ als ein ebenso individueller wie gesellschaftlicher Akt. Sein gutes Recht ist für den sozialistischen Staatsbürger nicht nur eines seiner subjektiven Rechte, sondern es ist auch seines als das Recht seines sozialistischen Staates, das den objektiven Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten dient. Wenn der Bürger für die Verwirklichung seiner subjektiven Rechte einsteht, bedeutet dies folglich, daß er damit auch für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts überhaupt, eben seines Rechts einsteht. 131 Jahn, „Rechtspolitik für die soziale Demokratie“ (Schlußwort zum 3. Rechtspolitischen Kongreß def SPD), in: Gerechtigkeit in der Industriegesellschaft, Karlsruhe 1972, S. 279. 97;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 97 (NJ DDR 1974, S. 97) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 97 (NJ DDR 1974, S. 97)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche.

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