Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 80 (NJ DDR 1974, S. 80); rungsgüterwirtschaft. Vor Jahren bestand einmal ein Aktiv, zu dem auch Mitarbeiter der Kreditinstitute, der Staatlichen Versicherung und anderer Einrichtungen gehörten und das sich als Arbeitsgremium für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch bewährt hatte. Heute gibt es nur noch sehr sporadische Kontakte. Es scheint mir deshalb erforderlich zu sein, generell zu prüfen, welche Formen der Zusammenarbeit unter den heutigen Bedingungen notwendig und möglich sind. Dabei geht es keineswegs allein um eine Entlastung des Notars von solchen Aufgaben, die ihm nicht zukommen. Viel wichtiger erscheint mir, daß der Notar dem RLN mit seinen spezifischen Mitteln Hilfe leisten und so dazu beitragen kann, daß den Genossenschaftsbauern qualifizierte Antwort auf eine Reihe von Fragen gegeben wird. Zur Öffentlichkeitsarbeit des Notariats Zu einer rationellen und effektiven Arbeit des Staatlichen Notariats gehört auch eine planmäßige und gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Das Staatliche Notariat Brandenburg (Land) hat seit vielen Jahren gute Beziehungen zur Lokal- und Bezirkspresse. Dem Notar war es möglich, in einer wöchentlich erscheinenden Beitragsreihe Fragen der notariellen Tätigkeit zu beantworten. Die Praxis, häufig auftauchende Fragen öffentlich in der Presse zu beantworten, ist geeignet, Anfragen gleicher Art beim Staatlichen Notariat zu vermeiden. Gleichermaßen wichtig ist eine planmäßige Vortragstätigkeit, die in unserem Kreis über die URANIA organisiert und in ländlichen Gemeinden, in LPGs, in PGHs und anderen Kollektiven, z.B. der Sparkasse, durchgeführt wird. In zunehmendem Maße machen auch Dorfklubs von der Möglichkeit Gebrauch, den Notar über die URANIA für einen Vortrag zu gewinnen. Nach derartigen Vorträgen werden immer eine Reihe von individuellen Fragen beantwortet, oder es werden in schwierigen Fällen Termine zur Rücksprache mit dem Staatlichen Notar nach Möglichkeit an den auswärtigen Sprechtagen vereinbart. Berichte Dr. HELMUT KINTZEL, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Wissenschaftliche Diskussion über Grundfragen eines Lehrbuchs der Staats- und Rechtstheorie Gegenstand einer Beratung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR, die am 4. Oktober 1973 stattfand, waren theoretische und methodologische Grundfragen, die bei der Ausarbeitung eines Lehrbuchs der marxistisch-leninistischen Theorie des Staates und des Rechts aufgetreten sind. Der Vorsitzende des Rates, Prof. Dr. Schüßler (Rektor der Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR), betonte einleitend, daß der konstruktive Gedankenaustausch und Meinungsstreit über Grundfragen des Lehrbuchs für die Erhöhung des theoretischen Niveaus und der Praxiswirksamkeit der gesamten Staats- und Rechtswissenschaft der DDR von großer Bedeutung sei. Es handele sich bei dem Lehrbuch um ein Projekt aus dem zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften, mit dessen Realisierung einem dringenden Erfordernis der staats- und rechtstheoretischen Aus- und Weiterbildung entsprochen werde. Grundlage der Diskussion waren die Ausführungen des Leiters der Redaktionsgruppe des Lehrbuchs, Prof. Dr. Schöneburg (Stellvertretender Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR), sowie der allen Ratsmitgliedern vorliegende Entwurf des Lehrbuchkapitels „Das Klassen wesen des sozialistischen Rechts“, zu dem Prof. Dr. M o 11 n a u (Bereichsleiter im Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR) als Autor eine Einführung gab./l/ In seinen Bemerkungen zu wichtigen inhaltlichen Problemen des Lehrbuchs legte Schöneburg u. a. folgendes dar: Das Lehrbuch geht in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Staats- und Rechtstheoretiker der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder davon M Zur Gliederung und zu einigen inhaltlichen Fragen des Lehrbuchs vgl. Mollnau / Schöneburg, in: Staat und Recht 1973, Heft 9, S. 1424-fC. aus, daß die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie allgemeine, grundlegende Gesetzmäßigkeiten des Entstehens, der Entwicklung und des gesellschaftlichen Wirkens des Staates und des Rechts zu untersuchen hat. Dabei handelt es sich sowohl um Gesetzmäßigkeiten, die für alle Typen des Staates und des Rechts gelten, als auch um solche, die nur einem bestimmten historischen Staats- und Rechtstyp eigen sind. Aus dieser Bestimmung des Gegenstandes der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie ergibt sich, daß das Lehrbuch der Darstellung des allgemeinen, für alle Staats- und Rechtstypen geltenden Staats- und Rechtsbegriffs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich auf die theoretische Verallgemeinerung der historischen Gesamtentwicklung von Staat und Recht (von ihrem Entstehen mit dem Zerfall der Urgesellschaft bis hin zu ihrem Absterben im entwickelten Kommunismus) erstrecken muß. Allerdings wird den Problemen des sozialistischen Staates und seines Rechts besonderer Raum gewidmet, und von den Ausbeuterstaaten werden vor allem der bürgerliche Staat und sein Recht behan-delt./2/ Das Lehrbuch will keine DDR-spezifische Staats- und Rechtstheorie schaffen, sondern erfaßt die Staats- und Rechtstheorie in ihrer internationalen, allgemeingültigen Bedeutung. Beispielsweise werden in den Kapiteln über den sozialistischen Staat diejenigen allgemeinen Gesetzmäßigkeiten analysiert, die für alle sozialistischen Staaten und in allen diesen Staaten wirken. Die .theoretische Verallgemeinerung der Entwicklung des Sowjetstaates ist hier außerordentlich wichtig, weil er erst-* mals das Wesen eines sozialistischen Staates und seine allgemein bestimmenden Prinzipien verwirklichte und 121 In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß in nächster Zeit das vierbändige sowjetische Lehrbuch der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie in deutscher Sprache erscheinen wird. Beide Lehrbücher werden gemeinsam Grundlage der-künftigen, staats- und rechtstheoretischen Ausbildung sein. 80;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 80 (NJ DDR 1974, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 80 (NJ DDR 1974, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wird vorbeugende Wirkung auch gegen den konkreten Einzelfall ausgeübt. Die allgemein soziale Vorbeugung stößt daher aus der Sicht der Untersuchungsergebnisse der größere Bereich von Personen, der keine Fragen stellt Weil er schon auf seinem Entwicklungsweg zu der Überzeugung kam.

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