Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 756

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 756 (NJ DDR 1974, S. 756); dafür zuständigen Leiter die Ordnung und Sicherheit beim Führen der Nachweise und Belege entsprechend den dienstlichen Anweisungen gewährleistet waren und welche Vorkehrungen und Kontrollen bestanden, damit Nachweise und Belege nicht mißbräuchlich durch Unbefugte benutzt werden konnten. Diese Versäumnisse in der Sachaufklärung wird das Stadtbezirksgericht nunmehr nachzuholen haben. Erst dann wird die Frage beantwortet werden können, ob die Klägerin a) den Schaden allein verursacht oder b) zumindest leichtfertig im Umgang mit Nachweisen und Belegen war und somit den Schaden mitverursacht oder c) bei ihrem vorzeitigen Dienstende voll ihren Dienstpflichten entsprochen hat und deshalb materiell nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dabei ist auf folgendes hinzuweisen: Sollte im Ergebnis der neuerlich durchzuführenden Beweisaufnahme feststehen, daß im Postamt Ordnung und Sicherheit im Umgang mit Nachweisen und Belegen gewährleistet waren, so spräche dies eindeutig gegen die Klägerin. Hiervon könnte jedoch nur dann die Rede sein, wenn gesichert war, daß die Übergabe bei der Beendigung der Vertretungstätigkeit ordnungsgemäß erfolgte und dabei Nachweise und Belege vor jeder mißbräuchlichen Verwendung durch Dritte geschützt waren. Unter dieser Voraussetzung stünde auf Grund der beim Postscheckamt eingegangenen Unterlagen, die sämtlich die Kennbuchstaben der Klägerin ausweisen, fest, daß nur von ihr während der Dauer ihres Dienstes die entsprechenden Belege abgestempelt worden sein können. Uber die dabei vereinnahmten Gelder müßte sie Rechenschaft ablegen. Sollte sich hingegen erweisen, daß Ordnung und Sicherheit beim Führen von Nachweisen und Belegen beim Postamt nicht voll gegeben waren, wäre eine materielle Verantwortlichkeit der Klägerin gänzlich auszuschließen, weil dann die Möglichkeit einer mißbräuchlichen Benutzung von Nachweisen und Belegen durch Dritte nach der vorzeitigen Beendigung des Dienstes nicht ausgeschlossen werden kann. Mit der Abrechnung wäre die Klägerin ihrer Rechenschaftspflicht nachgekommen. Später edngetretene Umstände, die auf Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit im Umgang mit Nachweisen und Belegen beruhen und eine mangelnde Kontrolle durch den Leiter sichtbar machen, können der Klägerin nicht zur Last gelegt werden. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz in der vom Stadtbezirksgericht festgesetzten Höhe wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn es die Klägerin unbeschadet betrieblicher Mängel in Fragen von Sicherheit und Ordnung beim Führen von Nachweisen und Belegen entgegen der für sie bestehenden Möglichkeit verabsäumt haben sollte, die von ihr verwendeten Nachweise und Belege vor mißbräuchlicher Benutzung durch Dritte zu schützen. Aus alledem ergibt sich, daß nach dem derzeitigen Stand der Beweiserhebungen selbst eine differenzierte Verpflichtung der Klägerin zum Schadenersatz nicht hätte erfolgen dürfen. Das Urteil des Stadtbezirksgerichts verletzt demnach das Gesetz durch mangelnde Sachaufklärung (§§29, 30 AGO) und eine hierauf beruhende fehlerhafte Anwendung der Bestimmungen über die erweiterte materielle Verantwortlichkeit eines Werktätigen nach § 113 Ahs. 2 Buchst, b GBA. Es war deshalb auf den Kassationsantrag aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Stadtbezirksgericht zurückzuverweisen (§ 9 Abs. 2 AGO). Damit wird der Beschluß des Stadtgerichts gegenstandslos. 756 Inhalt Seite Ernst-Günter Severin : Zur Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes 737 Günter Schönemann / Günter Masche: Ordnung, Sicherheit und Disziplin Bestandteil der Leitungstätigkeit in den Betrieben des sozialistischen Einzelhandels 742 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Legalisierte Mietwucherei 745 Aus der Praxis für die Praxis Manfred B o e s e : Erziehung und Betreuung von Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurück- bleiben . . 746 Dr. Joachim Schlegel / Dr. Richard Schindler: Einige Konsequenzen aus der Erstreckung des Rechtsmittelurteils auf Mitverurteilte 746 Martin Wagner: Erfahrungen mit Verhandlungskonzeptionen im Strafverfahren 747 I. Prof. Dr. sc. Joachim G ö h r i n g : II. Ingrid Tauchnitz: Zum Entstehen zivilrechtlicher Ansprüche über die Nutzung von Nebenräumen 748 Beschlüsse des Präsidiums des Obersten Gerichts Beschluß vom 28. Oktober 1974 zur Aufhebung des Beschlusses vom 9. Oktober 1968 über die allgemeine Zuständigkeit der Gerichte für Militärstrafsachen 750 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Umfang und Grenzen der Rechtspflichten von Arbeitsschutzverantwortlichen zur Belehrung der Werktätigen und zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes auf Baustellen 749 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zu den Ansprüchen bei eigentumsstörenden Grenzbebauungen, wenn das beeinträchtigte Grundstück im gemeinsamen Eigentum von Ehegatten steht . . 751 Oberstes Gericht: Umfang der Vertretungsbefugnis der Ehegatten 752 Oberstes Gericht: 1. Zur Prozeßgebühr des Rechtsanwalts bei Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung. 2. Zur Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs einer Prozeßpartei 753 BG Halle: Zur Verpflichtung, einen Offenbarungseid zu leisten, wenn Grund zur Annahme besteht, daß ein Nachlaßverzeichnis nicht sorgfältig aufgestellt wurde 754 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zu den Voraussetzungen der Geltendmachung der erweiterten materiellen Verantwortlichkeit (hier: Kas-, senverwalterin der Post) 754 Beilage „Materialien zu den Schwerpunkten der -Rechtserläuterung“ Konsequente Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Werktätigen in den täglichen Versorgungsbeziehungen I IV;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 756 (NJ DDR 1974, S. 756) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 756 (NJ DDR 1974, S. 756)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit zu kritisieren, diskreditieren zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich-negative Handlungen vorliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X