Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 692

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 692 (NJ DDR 1974, S. 692); Prof. Dr. habil. CLAUS J. KREUTZER, Handelshochschule Leipzig, Mitglied der Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs Das Kaufrecht Das Kaufrecht ist der Teil des sozialistischen Zivilrechts, der besonders der Verwirklichung seiner Ziele bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen dient. Der sozialistische Charakter der Bestimmungen des Entwurfs des Zivilgesetzbuchs über das Kaufrecht kommt sowohl darin zum Ausdruck, daß die vom VIII. Parteitag der SED beschlossene Hauptaufgabe zur konzeptionellen Grundlage ihrer Fassung genommen wurde, als auch darin, daß die Grundsatzbestimmungen im Ersten Teil und die Regelungen des Kaufs im Dritten Teil besondere Rechtspflichten der Betriebe und der staatlichen Organe zur Gewährleistung einer planmäßigen Versorgung entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung begründen. Der neue Inhalt der Bestimmungen über das Kaufrecht (§§ 133 bis 161) kann nur dann voll verstanden werden, wenn die in den §§ 1 bis 16 verankerten Grundsätze ständige Beachtung finden. In der engen Verbindung des Ersten mit dem Dritten Teil des Entwurfs wird deutlich, daß das Kaufrecht nicht schlechthin die Modalitäten des Kaufs von Konsumgütern regelt, sondern aktiv darauf hinwirken soll, daß Produktion und Handel den wadisenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechend den Anforderungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft immer besser gerecht werden. Das Kaufrecht sichert somit, daß der Werktätige den von ihm entsprechend seiner Leistung erworbenen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum durch den Kauf von Konsumgütern realisieren kann. Es trägt dazu bei, die Aktivität der Handelsbetriebe bei der Gestaltung ihrer Kooperationsbeziehungen zur Produktion und bei der Hebung der Verkaufskultur, der Erleichterung des Einkaufs und dem Ausbau der Kundendienste zu erhöhen. Dadurch und durch die Fixierung konkreter Mitwirkungsrechte der Bürger an der Leitung und Planung des Handels wird die Rechtsstellung der Bürger in den Versorgungsbeziehungen wesentlich gestärkt und ihr Vertrauen zur sozialistischen Planwirtschaft und zur sozialistischen Staats- und Rechtsordnung gefestigt. Rechtspflichten des Handels zur Versorgung der Bevölkerung Die neuen Rechtspflichten des Handels bei der Versorgung der Bevölkerung sollen mit ihrer ausdrücklichen Aufnahme in das Zivilgesetzbuch nicht nur gegenüber den Staats- und Wirtschaftsorganen des Handels, sondern auch unmittelbar gegenüber den Bürgern verbindlichen Charakter erlangen. Diese Rechtspflichten sind damit unmittelbare Grundlage der konkreten Zivilrechtsverhältnisse, die zwischen den Handelsbetrieben und den Bürgern beim Kauf entstehen. Die als Rechtspflichten ausgestalteten Verhaltensforderungen, die an die Handelsbetriebe gestellt werden, wirken zunächst als allgemeine Maßstäbe für die Verhaltensweisen der Handelsbetriebe, wie sie für die entwickelte sozialistische Gesellschaft erforderlich sind. Sie weisen damit auf das Niveau hin, auf das das Handeln der Mitarbeiter und Leiter der Handelsbetriebe bei der Versorgung der Bevölkerung zu heben ist. Darüber hinaus verpflichten die §§ 5, 9, 133, 135 die zentralen und örtlichen Staatsorgane, die wirtschaftsleitenden Organe und die Leiter der Handelsbetriebe, ihre Leitungstätigkeit auf die Durchsetzung der im Zivilgesetzbuch begründeten Pflichten der Betriebe und Rechte der Bürger zu orientieren. In Verbindung mit § 7 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) und dem Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) wurden damit spezielle juristische Garantien für die Durchsetzbarkeit dieser Rechtspflichten geschaffen. Ihre praktische Wirksamkeit hängt somit keineswegs vor allem davon ab, welche Möglichkeiten für ihre gerichtliche Erzwingbarkeit bestehen. Sie wird vielmehr vom allgemeinen Niveau der Leitungstätigkeit und damit von der hierdurch erreichten Entwicklung des allgemeinen Rechtsbewußtseins und der Rechtskultur bestimmt. Der Entwurf sieht gleichzeitig verschiedene Formen vor, mit denen die Bürger auf die Befolgung solcher Rechtspflichten durch die Betriebe selbst einwirken und damit an der Leitung und Planung des Handels teilnehmen können. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die in den §§ 9, 135 verankerte Mitwirkung der Bürger im Rahmen von Kundenbeiräten und Ausschüssen bei den Verkaufseinrichtungen. Die öffentliche Diskussion des Entwurfs wird sicher dazu beitragen, die Aktivitäten dieser gesellschaftlichen Interessenvertretungen der Bürger weiter zu fördern. Dabei darf auch die Arbeit mit den Kundenbüchern nicht unterschätzt werden (§ 136). Wie die tägliche Praxis zeigt, kann die Mehrzahl der Probleme, die in den Beziehungen zwischen Bürgern und Einzelhandelsbetrieben auftre-ten, zur Zufriedenheit der Beteiligten außergerichtlich geklärt werden. Ungeachtet dessen sind auch soweit das vorgesehen ist die Möglichkeiten der gerichtlichen Klage zu nutzen. Bei der Auslegung und Anwendung der einzelnen kaufrechtlichen Bestimmungen im Konfliktfall spielen dann die allgemeinen Rechtspflichten der Betriebe eine besondere Rolle bei der Entscheidung. Die kaufrechtlichen Bestimmungen gliedern sich in drei Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen (§§ 133 bis 136), Rechte und Pflichten beim Kauf (§§ 137 bis 147) und Garantie (§§ 148 bis 161). Ausgehend davon daß in der sozialistischen Gesellschaft der Kauf und Verkauf vor allem bei der Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern durch den Handel in Erscheinung tritt, bilden die dabei entstehenden gesellschaftlichen Beziehungen den Prototyp der Kaufbeziehungen. Gleichzeitig werden jedoch auch die Kaufbeziehungen von Bürgern untereinander sowie der Kauf von Waren von anderen Betrieben als denen des Handels mit erfaßt. Hieraus ergibt sich einerseits eine klare gesetzgeberische Trennung zwischen zivilrechtlichen Kaufbeziehungen und wirtschaftsrechtlichen Lieferbeziehungen, andererseits wird deutlich, daß die Verwirklichung der Grundsätze und Ziele der kauf-rechtlichen Bestimmungen entsprechende Konsequenzen für die wirtschaftsrechtliche Gestaltung der den Versorgungsbeziehungen der Bürger vorgelagerten Lei-tungs-, Planungs- und Kooperationsbeziehungen der Betriebe hat. Die zivilrechtliche Gestaltung der gesellschaftlichen Verantwortung der Handelsbetriebe in den Kaufbeziehungen Der sozialistische Handel ist der Hauptträger der Zirkulation von Konsumgütern. Er trägt deshalb gegenüber der Bevölkerung eine hohe gesellschaftliche Ver- 692;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 692 (NJ DDR 1974, S. 692) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 692 (NJ DDR 1974, S. 692)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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