Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 662

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 662 (NJ DDR 1974, S. 662); Diese Kündigung hat die Klägerin bei der Konfliktkommission und beim Kreisgericht erfolglos angefoch-ten. Mit dem Einspruch (Berufung) gegen das Urteil des Kreisgerichts hat sie im wesentlichen vorgetragen, sie habe ihre Arbeitsaufgabe als Empfangssekretärin immer erfüllt und sehe die Kündigung als unberechtigte Diszi-plinarmaßnahme an. Der Einspruch (Berufung) hatte keinen Erfolg. Aus m Gründen: Konfliktkommission und Kreisgericht haben, mit der Auffassung des Staatsanwalts des Bezirks übereinstimmend, im Ergebnis ihrer Beratung bzw. mündlichen Verhandlung zutreffend festgestellt, daß die Klägerin zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung als Empfangssekretärin nicht geeignet war. Die ergänzende Beweisaufnahme durch den Senat hat eindeutig ergeben, daß die Klägerin die ihr übertragenen Arbeitsaufgaben mindestens seit 1971 nicht voll erfüllt hat. So gab es z. B. verschiedentlich mündliche Beschwerden bzw. schriftliche Eingaben, weil die Klägerin sich gegenüber Hotel- und Restaurantgästen unhöflich und unkorrekt verhalten hat. Trotz vieler erzieherischer Aussprachen im Kollektiv und durch den verantwortlichen Hotelleiter ist die Klägerin offensichtlich nicht gewillt gewesen, ihr Verhalten zu ändern. Auch ein Disziplinarverfahren, das zu einem Verweis führte, war für die Klägerin nicht Anlaß, die Hotel-und Res1' urantgäste höflich und zuvorkommend zu behände. wie es ihre Stellung als Empfangssekretärin erforderte. Darüber hinaus hat die Klägerin den Zimmerbele- gungsplan, der ihr vom Hotelleiter vorgegeben war, mehrfach eigenmächtig geändert und damit den notwendigen organisatorischen Ablauf des Hotelbetriebes empfindlich gestört. Sie hat auch hier trotz mehrfacher Ermahnungen und Hinweise ihr Verhalten nicht geändert. Die Eignung eines Werktätigen für die vereinbarte Arbeit wird durch gewisse Grundvoraussetzungen bestimmt, die der Werktätige mitbringen muß; wenn sie fehlen, liegt Nichteignung vor (vgl. OG, Urteil vom 27. November 1964 - Za 16/64 - OGA Bd. 5 S. 90). Bei einer Empfangssekretärin im Hotelbetrieb gehört neben den erforderlichen Fachkenntnissen ein freundliches, höfliches und korrektes Verhalten gegenüber den Gästen zu den persönlichen Grundvoraussetzungen für die vereinbarte Tätigkeit. Da die Klägerin trotz mehrfacher Ermahnungen und Bemühungen seitens des Kollektivs der Verklagten sich zu einem solchen Verhalten nicht entschließen konnte, muß davon ausgegangen werden, daß sie für diese Tätigkeit objektiv nicht geeignet ist. Die Tatsache, daß die Verklagte im Kündigungsschreiben auf die bereits ausgesprochene Disziplinarmaß-nahme Bezug genommen hat, kann nicht dahingehend gewertet werden, daß die Kündigung selbst als Diszi-plinarmaßnahme anzusehen ist. Die Nichteignung eines Werktätigen für die vereinbarte Tätigkeit kann u. a. in der Erscheinungsform eines disziplinwidrigen Verhaltens zum Ausdruck kommen. Es ist deshalb gerechtfertigt, eine solche Erscheinungsform auch zur Begründung der Kündigung heranzuziehen. Die Kündigung der Klägerin wegen Nichteignung gemäß § 31 Abs. 2 Buchst, b GBA ist aus diesen Gründen nicht zu beanstanden. Budiumsdiau Prof. Dr. sc. Gerhard Riege: Der Bürger im sozialistischen Staat Staatsverlag der DDR, Berlin 1973. 128 Seiten; Preis: 2,00 M Die vorliegende, in der Schriftenreihe „Politik aktuell“ erschienene Arbeit des Jenenser Staatsrechtlers schließt eine Lücke in unserer gesellschaftswissenschaftlichen Literatur. Sie beschäftigt sich u. a. mit dem Inhalt und den Grundlagen der sozialistischen Staatsbürgerschaft, mit der höheren Wirksamkeit der sozialistischen Staatsmacht und dem engeren Verhältnis von Staat und Bürger, mit dem Zusammenhang von Staatsbürgerschaft und sozialistischem Internationalismus sowie mit dem sozialistischen Rechtsbewußtsein als Bestandteil des Staatsbewußtseins. Als grundlegendes, die neue Stellung des Bürgers im sozialistischen Staat begründendes Persönlichkeitsrecht, das auch die sozialistische Staatsbürgerschaft prägt, behandelt Riege das Recht jedes Bürgers auf Mitbestimmung und Mitgestaltung. Er weist nach, daß das sozialistische Recht den Bürger als mitplanenden, mitarbeitenden und mitregierenden Erbauer des Sozialismus erfaßt, einen Bürger, der durch seine schöpferische Arbeit zur Erfüllung gesamtstaatlicher Aufgaben den Inhalt seiner Staatsbürgerschaft entwickelt. „In der Einheit von Staat und Bürger, die sich in der gesellschaftsgestaltenden Rolle der Werktätigen manifestiert, besteht das Wesen der sozialistischen Staatsbürgerschaft“ (S. 14). Für die neue Stellung der Bürger im sozialistischen Staat ist ferner das in Art. 20 der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichberechtigung, die Rechtsgleichheit als eines der unverbrüchlichen Prinzipien der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung, kennzeichnend. Es folgt daraus, daß alle Bürger eine real gleiche Stellung zu den Produktionsmitteln einnehmen. Der Verfasser setzt sich mit dem Argument auseinander, die führende Rolle der Arbeiterklasse und die Gleichberechtigung aller Bürger schlössen einander aus, indem er vom klassenmäßigen Inhalt des Gleichheitsprinzips ausgeht und nachweist, daß die Führungsfunktion der Arbeiterklasse Bedingung für den richtigen Einsatz des Grundrechts auf Mitgestaltung ist, weil die Arbeiterklasse Ziel und Weg der gesellschaftlichen Entwicklung weist, die Kräfte dazu organisiert und im Lösungsprozeß mit höchstem eigenen Einsatz vorangeht (S. 20 ff.). Aus der sozialistischen ökonomischen Integration ergeben sich neue Aspekte auch für den Inhalt des Mitgestaltungsrechts. „So wie die staatliche Entscheidung internationalistisch durchdrungen ist, muß auch die Ausübung des Mitgestaltungsrechts durch den Bürger zunehmend von internationalistischem Denken getragen sein“ (S. 89). Das staatsbürgerliche Erziehungsziel in dem Punkt geht dahin, „daß sich im Wesen des sozialistischen Staatsbürgers der sozialistische Patriot mit dem Internationalisten vereinigt“ (S. 91). In diesem Zusammenhang wendet sich Riege dem Inhalt des „DDR-Bewußtseins“, dem sozialistischen Staatsbewußtsein, zu, in dem die Übereinstimmung der Staatsbürger der DDR mit Weg und Ziel ihrer Staatsmacht, mit der Politik der Partei der Arbeiterklasse, aber auch der Stolz auf die eigenen Leistungen zur Herausbildung, Festigung und Stärkung der Arbeiter-und-Bauem-Macht zum Ausdruck kommen (S. 97 ff.). Zum sozialistischen Staatsbewußtsein zählt der Autor: das Wissen um die geschichtliche Notwendigkeit der sozialistischen Staatsmacht, die Überzeugung von der historischen Gerechtigkeit der sozialistischen Staatsmacht, die Bereitschaft, aktiv an der Ausübung dieser Staatsmacht teilzunehmen, den Stolz darauf, daß die DDR Mitglied der sozialistischen Staatengemeinschaft ist. 662;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 662 (NJ DDR 1974, S. 662) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 662 (NJ DDR 1974, S. 662)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Einsatz anderer operativer Mittel und Methoden in vielen Fällen unerläßlich ist, um die Feindtätigkeif; umfassend aufzuklären und dokumentieren zu können.

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