Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 652

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 652 (NJ DDR 1974, S. 652); Republik und zur planmäßigen Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu kontrollieren, auf die Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, die Neuererbewegung und den Wettbewerb Einfluß zu nehmen sowie die Hinweise, Vorschläge, Kritiken und Eingaben der Werktätigen sorgfältig zu prüfen und dafür zu sorgen, daß die Leiter diese gewissenhaft und entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften bearbeiten. Zu den grundlegenden Aufgaben der ABI gehört es auch, „alle Erscheinungen der Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Staatsdisziplin, der Vergeudung und Verschwendung von Volkseigentum, von Bürokratismus und herzlosem Verhalten gegenüber den Menschen energisch zu bekämpfen“ (Abschn. I, Ziff. 1, Abs. 4 Buchst, f). Im Beschluß sind die Aufgabengebiete und Kompetenzen der ABI exakt abgegrenzt. Danach unterliegen ihrer Kontrolle nicht die Volksvertretungen, die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Bereiche Landesverteidigung, Sicherheit, Justiz und Auswärtige Angelegenheiten. Mit dem Beschluß wird eine neue, höhere Stufe des Zusammenwirkens der ABI mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organen auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und Regierung eingeleitet, indem vor allem die Verantwortung der Organe der ABI gegenüber den leitenden Parteiorganen sowie den gewählten staatlichen Leitungen weiter ausgebaut wird. Die ABI ist verpflichtet, das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, die spezifische Kontrollfunktionen ausüben, zu organisieren. Dies geschieht nach Abstimmung der Kontroll-aufgaben auf der Grundlage von Kontrollplänen und schließt gemeinsame Kontrollen ein. Zugleich kann die ABI andere staatliche Organe beauftragen, entsprechend ihrer spezifischen Kontrollverantwortung Untersuchungen, Überprüfungen und Revisionen vorzunehmen. Ausgehend von der Einheit von Beschlußfassung und Organisierung der Durchführung und Kontrolle, zielt der Beschluß vor allem darauf ab, die Verantwortung der ABI als Kontrollorgan der Partei und der Regierung weiter zu stärken und das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken aller an der Kontrolle beteiligten staatlichen und gesellschaftlichen Organe zu sichern. Er legt die grundsätzliche Stellung und die Rechte der Organe der ABI fest, d. h. des Komitees der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion der DDR, der Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees der ABI, der Kommissionen der ABI in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, in Betriebsteilen bzw. -bereichen sowie der Volkskontrollausschüsse in den Städten, Wohngebieten und Gemeinden. Die Organe der ABI haben in ei*ster Linie das Recht, Stellungnahmen zu verlangen, Unterlagen einzusehen und Materialien anzufordem. Sie werten ihre Kontroll-feststellungen mit den Verantwortlichen aus und unterbreiten Vorschläge zur Verallgemeinerung fortgeschrittener Erfahrungen bzw. zur Beseitigung festgestellter Mängel. Des weiteren sind die Organe der ABI berechtigt, bei Feststellung von Mißständen und Verletzungen der Gesetzlichkeit „den Verantwortlichen Auflagen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu erteilen und zu verlangen, daß die Schuldigen persönlich zur Verantwortung gezogen werden“ (Abschn. III, Ziff. 22, Abs. 3). Schließlich können sie auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften vom zuständigen Leiter fordern, die Angelegenheit der Konflikt- bzw. Schiedskommission zu übergeben, Disziplinarverfahren einzuleiten, Ordnungsstrafverfahren durchzuführen oder die materielle Verantwortlichkeit bzw. Schadenersatz geltend zu machen./2/ Zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit haben die Vorsitzenden der Komitees der ABI das Recht, Maßnahmen und Weisungen, die im Widerspruch zu Beschlüssen des Zentralkomitees der SED, zu Gesetzen der Volkskammer und Beschlüssen des Ministerrates stehen, auszusetzen und von dem jeweils übergeordneten Leiter deren Aufhebung zu verlangen. Werden Ordnungswidrigkeiten festgestellt, so können die Vorsitzenden der Komitees der ABI selbständig ein Ordnungsstrafverfahren durchführen und dazu die in Rechtsvorschriften vorgesehenen Ordnungsstrafmaßnahmen aussprechen (Abschn. III, Ziff. 23, Abs. 2). Diese selbständige Ordnungsstrafbefugnis der ABI ist entsprechend den Regelungen der §§ 7 und 8 OWG wahrzunehmen, d. h. soweit sich Ordnungsstrafmaßnahmen im Rahmen der Kontrollaufgabe der ABI als notwendig erweisen, insbesondere wenn sie auf Grund umfassender Auswertung von Kontrollergebnissen der ABI eine größere gesellschaftliche Wirksamkeit hervorbringen, als das ein Ordnungsstrafverfahren könnte, das von dem in der betreffenden Rechtsvorschrift für zuständig erklärten Ordnungsstrafbefugten Organ eingeleitet wird./3/ Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß anstelle der ABI das in der jeweiligen Ordnungsstrafbestimmung genannte Ordnungsstrafbefugte Organ tätig wird, wenn es mit größerer Sachkunde und gesellschaftlicher Wirksamkeit entscheiden kann (§ 7 Abs. 1 Satz 2 OWG). In diesem Fall kann die ABI bei diesem Organ gemäß § 22 Abs. 3 OWG die Einleitung des Ordnungsstrafverfahrens beantragen. Bei begründetem Verdacht auf Straftaten haben die Vorsitzenden der Komitees der ABI die Unterlagen den zuständigen Untersuchungsorganen zu übergeben. Im Unterschied zur bisherigen Regelung (Beschluß vom 26. Mai 1970 [GBl. II S. 363]) enthält der Beschluß vom 6. August 1974 einen selbständigen Ordnungsstraftatbestand. Danach kann derjenige, der die Kontrollen der ABI behindert, schuldhaft falsche Angaben macht, für die Kontrolle wichtige Unterlagen zurückhält bzw. beiseite schafft, Auflagen der Organe der ABI nicht oder mangelhaft erfüllt, durch das zuständige Komitee der ABI mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 Mark und bei vorsätzlich schweren Verstößen bis zu 1 000 Mark belegt werden. Ordnungsstrafbefugte sind in diesem Fall die Vorsitzenden der Komitees der ABI und die Leiter der Inspektionen des Komitees der ABI der DDR (Abschn. III, Ziff. 24). Der Erhöhung der Staatsdisziplin, insbesondere der Finanzdisziplin, und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Bereich des Haushalts dienen zwei wichtige Rechtsvorschriften: die VO über die Steilung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Haushaltsbearbei-ters Haushaltsbearbeiter-Verordnung vom 12. Juli 1974 (GBl. I S. 373) und die 1. DB zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR Kassenordnung des Staatshaushaltes vom 1. Juli 1974 (GBl. I S. 341). Beide lösen durch die gesellschaftliche Entwicklung /2/ So können die Organe der ABI z. B. bei Verfehlungen verlangen, daß der disziplinarbefugte Leiter ein Disziplinarverfahren einleitet oder gemäß § 38 KKO bzw. § 30 SchKO die Sache der Konflikt- bzw. der Schiedskommission zur Beratung übergibt. Bei Ordnungswidrigkeiten können sie vom Ordnungsstrafbefugten fordern, ein Ordnungsstrafverfahren durchzuführen oder gemäß § 47 KKO bzw. § 39 SchKO die Sache der Konflikt- bzw. Schiedskommission zu übergeben. Das in § 25 Abs. 1 KKO festgelegte Recht des Komitees und der Inspektionen der ABI, bei der Konfliktkommission selbständig Antrag auf Durchführung eines erzieherischen Verfahrens wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin sowie wegen Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit zu stellen, bleibt unberührt. /3/ Vgl. OWG-Kommentar (MdJ), Berlin 1969, Anm. 1 zu § 8 (Bd. I, S. 35). 652;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 652 (NJ DDR 1974, S. 652) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 652 (NJ DDR 1974, S. 652)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der Rückgewinnung einnimmt, entscheidend zu verbessern. Im Prozeß der Rückgewinnung sind stets auch die Beweggründe der betreffenden Person für die gezeigte Bereitschaft, in die sozialistische Gesellschaft integriert erscheinen zumal wsnn ihr hohes berufliches Engagement auch mit gesellschaftspolitischen Aktivitäten verknüpft ist. Die betreffenden Bürger stehen dem realen Sozialismus in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen und fachlichen Aufgaben und für eine weitere Leistungssteigerung zu nutzen. Dieser Entwicklungstrend macht um unsere -jSm Diensteinheir keinen Sogen.

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