Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 650

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 650 (NJ DDR 1974, S. 650); Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Verfahren durch Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit und Auswertung von Verfahren äußerten sich mehrere Diskussionsredner. Diese Möglichkeiten werden in differenzierter Weise verstärkt genutzt, um insbesondere bei jungen Arbeitern und Lehrlingen, aber auch in Schülerkollektiven die Erkenntnis zu festigen, daß das sozialistische Recht die Interessen und Moralauffassungen der Werktätigen zum Ausdruck bringt. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion bildeten Erfahrungen bei der differenzierten Anwendung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher. Hier ging es vor allem um die jugendspezifische Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung, die Kontrolle des Bewährungsprozesses und die Verpflichtung zur Freizeitarbeit gemäß § 70 Abs. 2 StGB. Wendland wies auf die Notwendigkeit hin, die gesetzlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Bewährungsverurteilungen und der Auferlegung besonderer Pflichten gemäß § 70 StGB umfassend zu nutzen und die dazu erforderlichen gesellschaftlichen Bedingungen zu schaffen. Beispielgebend für die rationelle Organisierung und wirksame Durchführung von Freizeitarbeit gemäß § 70 Abs. 2 StGB sei die Vereinbarung des Stadtgerichts Berlin mit einem Großbetrieb./?/ Zu der in § 72 StGB geregelten Möglichkeit, die Verurteilung auf Bewährung mit der Auflage an den Jugendlichen zu verbinden, die Lehre oder Berufsausbildung abzuschließen, bemerkte Dr. Horn, Arbeitsbummelei und schlechtes Leistungsverhalten seien nicht immer nur darauf zurückzuführen, daß der zu erlernende Beruf nicht dem Berufswunsch des Jugendlichen entspricht, sondern resultierten auch daraus, daß das Arbeitskollektiv des Jugendlichen ihn nicht für den Beruf begeistern konnte. Deshalb sei vor der Erteilung einer Auflage nach § 72 StGB aufzuklären, ob dem Jugendlichen der Beruf nicht gefällt oder ob es mit dem Kollektiv Differenzen gibt. Unter den begünstigenden Bedingungen für Straftaten Jugendlicher nimmt die Verletzung elterlicher Erziehungspflichten in Gestalt der Duldung von Schulbum-melei einen besonderen Platz ein. Wendland hob m Vgl. den Beitrag von Hugot in diesem Heit. hervor, daß Strafverfahren gegen Eltern nach § 142 Abs. 1 Ziff. 1 StGB wegen Schulpflichtverletzungen zwar zahlenmäßig gering seien, aber besondere Aufmerksamkeit verdienten. Es müsse beachtet werden, daß die Einstellung zum Lernen maßgeblich die Einstellung zur Arbeit als Kernstück des sozialistischen Bewußtseins der Bürger präge. Verstöße der Eltern gegen die Bestimmungen über die Schulpflicht seien, wenn erzieherische Maßnahmen gesellschaftlicher Kräfte oder die Beratung vor der Schiedskommission erfolglos blieben, als Vernachlässigung der geistigen und sittlichen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen i. S. des § 142 StGB zu beurteilen und als ebenso verwerflich anzusehen wie asoziales Verhalten der Eltern i. S. des § 249 StGB. Oberrichter Dr. Mühlberger (Oberstes Gericht) wies an praktischen Beispielen nach, daß bestimmte körperliche Auseinandersetzungen Jugendlicher und vergleichbare Handlungen gegenüber Sachen in Internaten oder Wohnheimen zwar von der objektiven Erscheinung her Merkmale des § 215 StGB erfüllen, aber bei zusammenhängender Betrachtung gar keine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Solche Handlungen widersprächen zwar den Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens, seien aber selbst dann, wenn sie dem einen oder anderen Jugendlichen mehrfach anzulasten sind, noch keine aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens begangene Handlungen i. S. des § 215 StGB. In seinen Schlußbemerkungen bezeichnete Präsident Dr. T o e p 1 i t z die Beratung als einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch. Es sei erforderlich, die guten Beispiele engen Zusammenwirkens der Justizorgane mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften verstärkt zu verallgemeinern. Dem gewachsenen Rechtsbewußtsein der Bürger und besonders der positiven Entwicklung der Jugendkollektive komme für die wirksame Gestaltung der Jugendstrafverfahren und der Verwirklichung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit große Bedeutung zu. Für die weitere Verbesserung der Arbeit der Gerichte auf diesem Gebiet werde die 12. Plenartagung des Obersten Gerichts eine wertvolle Orientierung sein. Läu. Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1974 Der nachstehende Beitrag, der an den Überblick über die Gesetzgebung im I. und im II. Quartal (NJ 1974 S. 295 ff., S. 453 ff.) anknüpft, erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 33 bis 47 und Teil II Nr. 19 bis 25 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Auf unsere Vorbemerkung in NJ 1974 S. 295 wird verwiesen. D. Red. Das herausragende Ereignis in der Gesetzgebung des III. Quartals ist das von der Volkskammer auf ihrer 13. Tagung am 27. September 1974 einmütig beschlossene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S.425). Der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, der den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen der Volkskammer zur Ergänzung und Änderung der Verfassung begründete/1/, hob hervor, Hl Die Rede zur Begründung des Gesetzes ist im ND vom 28. September 1974, S. 1 f. veröffentlicht. daß die Verfassung als das grundlegende Gesetz unserer Gesellschaft und unseres Staates die seit dem VIII. Parteitag der SED erreichten neuen qualitativen Fortschritte bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR zum Ausdruck bringen und zugleich dem gesetzmäßigen Vormarsch der DDR in die kommunistische Zukunft Rechnung tragen muß. Deshalb war es notwendig, die Verfassung vom 6. April 1968 mit dem politischen und sozial-ökonomischen Entwicklungsstand unseres Staates und mit der ideologischen Grundhaltung unseres Volkes in Übereinstimmung zu bringen. Mit dem Gesetz vom 7. Oktober 1974, dem als Anlage der Wortlaut der Verfassung in der Fassung vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 432) beigefügt ist, wird der Sieg der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR als endgültig und unumkehrbar verankert. Die vom VIII. Parteitag gewiesene Grundrichtung, die auf die weitere Ausgestaltung der entwickelten sozialistischen 650;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 650 (NJ DDR 1974, S. 650) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 650 (NJ DDR 1974, S. 650)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern.

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