Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 650

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 650 (NJ DDR 1974, S. 650); Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Verfahren durch Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit und Auswertung von Verfahren äußerten sich mehrere Diskussionsredner. Diese Möglichkeiten werden in differenzierter Weise verstärkt genutzt, um insbesondere bei jungen Arbeitern und Lehrlingen, aber auch in Schülerkollektiven die Erkenntnis zu festigen, daß das sozialistische Recht die Interessen und Moralauffassungen der Werktätigen zum Ausdruck bringt. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion bildeten Erfahrungen bei der differenzierten Anwendung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher. Hier ging es vor allem um die jugendspezifische Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung, die Kontrolle des Bewährungsprozesses und die Verpflichtung zur Freizeitarbeit gemäß § 70 Abs. 2 StGB. Wendland wies auf die Notwendigkeit hin, die gesetzlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Bewährungsverurteilungen und der Auferlegung besonderer Pflichten gemäß § 70 StGB umfassend zu nutzen und die dazu erforderlichen gesellschaftlichen Bedingungen zu schaffen. Beispielgebend für die rationelle Organisierung und wirksame Durchführung von Freizeitarbeit gemäß § 70 Abs. 2 StGB sei die Vereinbarung des Stadtgerichts Berlin mit einem Großbetrieb./?/ Zu der in § 72 StGB geregelten Möglichkeit, die Verurteilung auf Bewährung mit der Auflage an den Jugendlichen zu verbinden, die Lehre oder Berufsausbildung abzuschließen, bemerkte Dr. Horn, Arbeitsbummelei und schlechtes Leistungsverhalten seien nicht immer nur darauf zurückzuführen, daß der zu erlernende Beruf nicht dem Berufswunsch des Jugendlichen entspricht, sondern resultierten auch daraus, daß das Arbeitskollektiv des Jugendlichen ihn nicht für den Beruf begeistern konnte. Deshalb sei vor der Erteilung einer Auflage nach § 72 StGB aufzuklären, ob dem Jugendlichen der Beruf nicht gefällt oder ob es mit dem Kollektiv Differenzen gibt. Unter den begünstigenden Bedingungen für Straftaten Jugendlicher nimmt die Verletzung elterlicher Erziehungspflichten in Gestalt der Duldung von Schulbum-melei einen besonderen Platz ein. Wendland hob m Vgl. den Beitrag von Hugot in diesem Heit. hervor, daß Strafverfahren gegen Eltern nach § 142 Abs. 1 Ziff. 1 StGB wegen Schulpflichtverletzungen zwar zahlenmäßig gering seien, aber besondere Aufmerksamkeit verdienten. Es müsse beachtet werden, daß die Einstellung zum Lernen maßgeblich die Einstellung zur Arbeit als Kernstück des sozialistischen Bewußtseins der Bürger präge. Verstöße der Eltern gegen die Bestimmungen über die Schulpflicht seien, wenn erzieherische Maßnahmen gesellschaftlicher Kräfte oder die Beratung vor der Schiedskommission erfolglos blieben, als Vernachlässigung der geistigen und sittlichen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen i. S. des § 142 StGB zu beurteilen und als ebenso verwerflich anzusehen wie asoziales Verhalten der Eltern i. S. des § 249 StGB. Oberrichter Dr. Mühlberger (Oberstes Gericht) wies an praktischen Beispielen nach, daß bestimmte körperliche Auseinandersetzungen Jugendlicher und vergleichbare Handlungen gegenüber Sachen in Internaten oder Wohnheimen zwar von der objektiven Erscheinung her Merkmale des § 215 StGB erfüllen, aber bei zusammenhängender Betrachtung gar keine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Solche Handlungen widersprächen zwar den Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens, seien aber selbst dann, wenn sie dem einen oder anderen Jugendlichen mehrfach anzulasten sind, noch keine aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens begangene Handlungen i. S. des § 215 StGB. In seinen Schlußbemerkungen bezeichnete Präsident Dr. T o e p 1 i t z die Beratung als einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch. Es sei erforderlich, die guten Beispiele engen Zusammenwirkens der Justizorgane mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften verstärkt zu verallgemeinern. Dem gewachsenen Rechtsbewußtsein der Bürger und besonders der positiven Entwicklung der Jugendkollektive komme für die wirksame Gestaltung der Jugendstrafverfahren und der Verwirklichung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit große Bedeutung zu. Für die weitere Verbesserung der Arbeit der Gerichte auf diesem Gebiet werde die 12. Plenartagung des Obersten Gerichts eine wertvolle Orientierung sein. Läu. Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1974 Der nachstehende Beitrag, der an den Überblick über die Gesetzgebung im I. und im II. Quartal (NJ 1974 S. 295 ff., S. 453 ff.) anknüpft, erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 33 bis 47 und Teil II Nr. 19 bis 25 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Auf unsere Vorbemerkung in NJ 1974 S. 295 wird verwiesen. D. Red. Das herausragende Ereignis in der Gesetzgebung des III. Quartals ist das von der Volkskammer auf ihrer 13. Tagung am 27. September 1974 einmütig beschlossene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S.425). Der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, der den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen der Volkskammer zur Ergänzung und Änderung der Verfassung begründete/1/, hob hervor, Hl Die Rede zur Begründung des Gesetzes ist im ND vom 28. September 1974, S. 1 f. veröffentlicht. daß die Verfassung als das grundlegende Gesetz unserer Gesellschaft und unseres Staates die seit dem VIII. Parteitag der SED erreichten neuen qualitativen Fortschritte bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR zum Ausdruck bringen und zugleich dem gesetzmäßigen Vormarsch der DDR in die kommunistische Zukunft Rechnung tragen muß. Deshalb war es notwendig, die Verfassung vom 6. April 1968 mit dem politischen und sozial-ökonomischen Entwicklungsstand unseres Staates und mit der ideologischen Grundhaltung unseres Volkes in Übereinstimmung zu bringen. Mit dem Gesetz vom 7. Oktober 1974, dem als Anlage der Wortlaut der Verfassung in der Fassung vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 432) beigefügt ist, wird der Sieg der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR als endgültig und unumkehrbar verankert. Die vom VIII. Parteitag gewiesene Grundrichtung, die auf die weitere Ausgestaltung der entwickelten sozialistischen 650;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 650 (NJ DDR 1974, S. 650) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 650 (NJ DDR 1974, S. 650)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft und für die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug ergeben können, sollte auch künftig diese Art der Unterbringung im Staatssicherheit vorrangig sein, da durch die mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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