Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 648

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 648 (NJ DDR 1974, S. 648); Fragen der Ordnung und Disziplin. Dadurch wird die Bereitschaft der Jugendlichen zur Erziehung und Selbsterziehung gefördert und werden Anregungen zur Übernahme bestimmter Aufgaben bei der Erziehung des Täters und zur Einhaltung der Gesetzlichkeit gegeben. Der erzieherische Wert der Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit könnte noch erhöht werden, wenn derartige Verhandlungen in geeigneten Fällen direkt an Ort und Stelle, im Betrieb oder im Wohngebiet durchgeführt würden. Der Hauptweg zur effektiven Ausgestaltung der Bewährungszeit ist nach unseren Erfahrungen die eingehende Beratung des Gerichts mit den Erziehungsträgern und gesellschaftlichen Kräften. Bereits im Verlauf der Hauptverhandlung werden mit ihrer Hilfe die persönliche Entwicklung des Jugendlichen, die Situation im Elternhaus sowie der Einfluß positiver oder negativer Umweltbedingungen und ihr Verhältnis zu den Tatumständen festgestellt. Ausgehend davon, wird nach Urteilsverkündung mit Eltern, Kollektivvertretern, Lehrern und Ausbildern, FDJ-Vertretem, Bürgen, Beiständen und Betreuern besprochen, welche Erziehungsfaktoren verändert werden müssen und welche Aufgaben dem Jugendlichen im Arbeits- und Freizeitbereich zu übertragen sind, um seine Eigenverantwortung zu stärken. Es wird weiter erörtert, wie die Kontrolle der übertragenen oder übernommenen Verpflichtungen erfolgt und wie die wechselseitige Information gewährleistet wird. Als Ergebnis solcher Beratungen kristallisieren sich bestimmte Empfehlungen für die gesellschaftlichen Kräfte heraus, wie der Erziehungsprozeß unterstützt und gelenkt werden muß. Diese Empfehlungen werden vom Richter aktenkundig gemacht. Dazu wird ein vom Kreisgericht Mühlhausen entwickeltes Formular mit Auswertungsbogen verwendet, das auch der Vertreter des Arbeitskollektivs oder Wohnbereichs des Jugendlichen erhält. Er informiert seinerseits das Kollektiv über den Verfahrensausgang. Das Kollektiv trifft dann anhand der Empfehlungen eigene Festlegungen zur Durchsetzung der gerichtlichen Maßnahmen und Auflagen für die Dauer der Bewährungszeit. Diese werden dem Gericht im Wege des Rücklaufs des Auswertungsbogens übermittelt. Diese Methode zwingt alle Beteiligten zu einer zielgerichteten Tätigkeit. Sie ist rationell, weil Kontrolle und Informationsweg vereinfacht werden. Teilweise hat sich gezeigt, daß der Rücklauf vom Gericht gründlicher kontrolliert werden muß, damit ggf. auf unrichtige Festlegungen sofort reagiert werden kann. Das Formblatt hat sich als ein nützliches Anleitungsund Kontrollinstrument bewährt. Seine Wirksamkeit wird durch die vom Gericht bestimmten Termine für die Rücksendung des Auswertungsbogens und für die Abgabe weiterer Einschätzungen zum Verlauf des Bewährungsprozesses verstärkt. Auf diese Weise bleiben die gesellschaftlichen Kräfte und Erziehungsträger mit dem Gericht stets in Kontakt. Unsere Untersuchungen haben ergeben, daß sich die gesellschaftlichen Kräfte vertrauensvoll an den Richter wenden, wenn es im Bewährungszeitraum Probleme oder Schwierigkeiten mit dem Rechtsverletzer gibt. In der Regel findet dann im Gericht eine Aussprache statt, in der der Jugendliche auf seine Bewährungspflichten hingewiesen wird und den gesellschaftlichen Kräften weitere Anregungen und Hinweise vermittelt werden, wie sie den oftmals kompliziert verlaufenden Entwicklungsgang junger Menschen wirksam beeinflussen können. Die weitaus meisten jugendlichen Rechtsverletzer, mit denen solche Aussprachen geführt wurden, haben die Ermahnungen ernst genommen und ihr Verhalten geändert. Der Widerruf der Bewährungszeit bei Jugendlichen ist die Ausnahme. Im ersten Halbjahr 1974 war er nur in 4,5 Prozent aller von den Gerichten im Bezirk Erfurt ausgesprochenen Bewährungsverurteilungen nötig, während die Widerrufsquote bei Erwachsenen etwa 8 Prozent beträgt. Das beweist die Erziehbarkeit der jungen Bürger und die Nützlichkeit einer beharrlichen Arbeit mit ihnen. Bericht über die 12. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Plenum des Obersten Gerichts befaßte sich auf seiner 12. Tagung am 25. September 1974 mit einigen Aspekten der Bekämpfung der Jugendkriminalität, die in der Arbeit der Gerichte von Bedeutung sind und einer einheitlichen Rechtsanwendung bedürfen. Damit setzte es den Erfahrungsaustausch zu wichtigen Problemen fort, die sich aus der Forderung des VIII. Parteitages der SED zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit ergeben./l/ Ausgehend von den im Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I S. 45) niedergelegten grundsätzlichen Aufgaben des Staates bei der sozialistischen Erziehung der Jugend, begründete Oberrichter Dr. Schlegel, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts, die im Bericht des Präsidiums an die 12. Plenartagung gegebene Orientierung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen, die dazu beitragen soll, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Lebensbereichen der Jugendlichen noch wirkungsvoller durchzusetzen und dabei die Jugendlichen selbst aktiv in diese Aufgabe einzubeziehen./2/ tV Vgl. die Materialien der 9. Plenartagung am 12. Dezember 1973 (NJ 1974 S. 33 ff., 37 ff.) und der 10. Plenartagung am 19. Juni 1974 (NJ 1974 S. 447 ß.). /2/ Der Bericht des Präsidiums und das Referat von Schlegel sind in diesem Heft veröffentlicht. Ausgangspunkt der anschließenden Diskussion war der Grundgedanke des Berichts, daß die wirksame Bekämpfung der Jugendkriminalität eine Aufgabe ist, zu deren Bewältigung das gemeinsame Handeln aller, besonders aber derjenigen erforderlich ist, die in Staat und Gesellschaft Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung der Jugendlichen zu sozialistischen Persönlichkeiten tragen. Zur Verantwortung des sozialistischen Jugendverbandes für die Herausbildung und Festigung der sozialistischen Arbeitsmoral und Disziplin unter der Jugend als Bestandteil ihrer klassenmäßigen Erziehung sprach der amt. Leiter der Abteilung Staat und Recht im Zentralrat der FD J, B a 1 c k e. Er wies an Beispielen nach, daß dort, wo die FDJ-Leitungen mit den Justiz- und Sicherheitsorganen eng und zielgerichtet Zusammenwirken, auch Fortschritte bei der Festigung von Disziplin, Ordnung und Sicherheit erzielt werden und sich sozialistische Verhaltensweisen ausprägen. Die wachsende Bereitschaft der Jugend, vor allem der Arbeiterjugend, das sozialistische Recht aktiv durchzusetzen, müsse dazu verstärkt genutzt werden. Mit dem Beschluß des Zen-' tralrats der FDJ vom 25. April 1974 zur Erhöhung des Rechtsbewußtsedns der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben, sei den Leitungen des Jugendverbandes die Aufgabe übertragen 648;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 648 (NJ DDR 1974, S. 648) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 648 (NJ DDR 1974, S. 648)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit sein. Sie sind nur in dem Maße zu befriedigen, wie das zur Festigung der Zusammenarbeit beiträgt und durch operative Arbeitsergebnisse gerechtfertigt ist.

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