Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 640

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 640 (NJ DDR 1974, S. 640); haben, die die Arbeit bummeln, Ordnungswidrigkeiten oder schon Straftaten begangen haben) ist fester Bestandteil der Leitungstätigkeit dieser FDJ-Grundorgani-sation. Ihre Erfahrungen besagen, daß die Patenschaft die Hauptmethode der Erziehung dieser Jugendlichen ist Die Patenschaften wurden durch vorbildliche Arbeiter und Mitglieder des FDJ-Aktivs übernommen. Die Rechtserziehung soll die Jugendlichen mit befähigen, selbst für Ordnung, Disziplin und Gesetzlichkeit sowie für die Durchsetzung der Normen sozialistischen Zusammenlebens zu sorgen. Die Richter leisten dabei insgesamt eine umfangreiche Arbeit, wenngleich die Aktivitäten insgesamt noch sehr unterschiedlich entwickelt sind. In manchen Bezirken ist die rechtserzieherische Tätigkeit der Richter fast ausschließlich auf die Verhandlung und die Auswertung von Jugendstrafsachen vor Jugendweiheklassen orientiert. Diese Form ist zwar nutzbringend und wichtig, doch darf sich darin die rechtserzieherische Tätigkeit unter der Jugend nicht erschöpfen. Einige Gerichte haben z. B. stabile Verbindungen zu Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen. Die Richter werten dort geeignete Jugendstrafverfahren aus, halten Vorträge über die sozialistische Gesetzlichkeit, die Einhaltung von Disziplin und Ordnung und vermitteln so ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Jugendstrafrechtsprechung. Aber auch Schöffen, Kollektivvertreter und Jugendbeistände werden an der Auswertung von Verfahren bewußt beteiligt. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung der Jugend, insbesondere der Arbeiterjugend, hat sich bewährt, diese Tätigkeit zwischen den Gerichten, den anderen Justiz- und Sicherheitsorganen und den Kreisleitungen der FDJ zu koordinieren sowie die inhalt- lichen, territorialen bzw. betrieblichen Schwerpunkte abzustimmen. In Berlin z. B. haben die Kreisleitungen der FDJ die Betriebe festgelegt, in denen der Beschluß des Sekretariats des Zentralrats der FDJ über die Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen vorrangig durchzusetzen ist. Die Gerichte sind dadurch gemeinsam mit den anderen Justiz- und Sicherheitsorganen in der Lage, die FDJ-Grundorganisationen dieser Schwerpunktbetriebe vor allem dadurch zu unterstützen, daß sie in Jugendkollektiven rechtserzieherisch wirken und zur Entwicklung der Initiative um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ beitragen. Hervorzuheben ist insoweit auch die Arbeitsweise der Kreisgerichte Mühlhausen und Nordhausen, die entsprechende Vereinbarungen mit FDJ-Grundorganisationen in Schwerpunktbetrieben abgeschlossen haben. Der genannte Beschluß des Zentralrats der FDJ ist auch Grundlage für die Tätigkeit der Ordnungsgruppen der FDJ, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung zurückgebliebene Jugendliche miterziehen, an der Durchsetzung der dem Schutz der Jugend dienenden Rechtsvorschriften mitwirken und bei Jugend Veranstaltungen Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Richtig handeln daher die Gerichte, die an der Schulung der Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppen aktiv mitwirken und ihnen dabei Grundkenntnisse des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral vermitteln. Die Richter erläutern den Mitgliedern der FDJ-Ordnungsgruppen insbesondere auch unter Verwertung ihrer aus der Jugendstrafrechtsprechung gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse die gesetzlichen Möglichkeiten der gesellschaftlichen und staatlichen Reaktion auf Rechtsverletzungen und Disziplinverstöße sowie die Möglichkeiten der FDJ-Kollektive, auf gestrauchelte bzw. gefährdete Jugendliche erzieherisch einzuwirken. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Zu den Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität Dem folgenden Beitrag liegt das Referat zugrunde, das Oberrichter Dr. Schlegel auf der 12. Plenartagung des Obersten Gerichts gehalten hat. D. Red. Die auf dem VIII. Parteitag der SED erhobene Forderung, die Gesetzlichkeit in der DDR weiter zu festigen, verpflichtet alle gesellschaftlichen Kräfte, ihre Anstrengungen bei der Erziehung der Jugendlichen zu hohem Rechtsbewußtsein, zur Einhaltung der Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und zur bewußten Disziplin zu verstärken und hierfür die vorhandenen gesellschaftlichen Voraussetzungen und Potenzen zu nutzen. Die 12. Plenartagung des Obersten Gerichts orientiert auf einige Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung Jugendlicher und wird dazu beitragen, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch wirksamer durchzusetzen und die Jugendlichen selbst aktiv in diese Aufgabe einzubeziehen. Bestandteil der Erziehung der jungen Menschen ist auch die Förderung ihrer Bereitschaft, sich diszipliniert und den Gesetzen entsprechend zu verhalten und aufzutreten. Gerade darin besteht eine spezifische Aufgabe der Gerichte Bei der Einschätzung und Beurteilung von Straftaten, die durch Jugendliche begangen werden, muß stets davon ausgegangen werden, daß in der Haltung des überwiegenden Teils der Jugendlichen eine positive Einstellung zu unserem sozialistischen Staat und hohes Pflichtbewußtsein zur Erfüllung der gestellten Aufgaben zum Ausdruck kommt. Das zeigt sich u. a. darin, daß die politische Aktivität der Jugendlichen insbesondere seit dem VIII. Parteitag der SED weiteren Aufschwung nahm, daß sie viele Initiativen zur ökonomischen Stärkung der DDR, zur Verstärkung der internationalen Solidarität und zur Vertiefung des Studiums des Marxismus-Leninismus auslösten. Bestandteil der klassenmäßigen Erziehung der Jugend ist auch die Erziehung zu einem hohen Rechtsbewußtsein. Die Bedeutung dieser Aufgabe findet seinen Ausdruck auch im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“. Entsprechend den dort gestellten Aufgaben sind in den letzten Wochen und Monaten von den Richtern gemeinsam mit den Leitern staatlicher Bereiche und Betriebe sowie mit gesellschaftlichen Organisationen vielfältige Initiativen entwickelt worden. Dabei wurde zutreffend davon ausgegangen, daß die Jugend selbst in die Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen einbezogen werden muß. Zur Rechtsanwendung und Strafzumessung bei Straftaten Jugendlicher Die weitere Festigung der Gesetzlichkeit erfordert jedoch auch hinsichtlich der Rechtsanwendung und 640;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 640 (NJ DDR 1974, S. 640) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 640 (NJ DDR 1974, S. 640)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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