Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 633

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 633 (NJ DDR 1974, S. 633); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 21/74 1. NOVEMBERHEFT S. 633-664 CHRISTIAN WEHNER, Stellv. Leiter der Abteilung Staat und Recht im Zentralrat der FDJ Aufgaben der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und des IX. Parlaments der FDJ sowie das Jugendgesetz vom 28. Januar 1974 (GBL I S. 45) bestimmen die grundsätzlichen Aufgaben bei der sozialistischen Erziehung der Jugend. Hierin ist die im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ festgelegte Aufgabe eingeschlossen, auf die Herausbildung einer hohen Verantwortung der Jugend gegenüber der Gesellschaft und dem Staat und auf ihre Erziehung zur bewußten Einhaltung und Achtung unserer Gesetze, der Normen und Regeln des sozialistischen Zusammenlebens Einfluß zu nehmen. Besondere Bedeutung gewinnt hierbei der Beschluß des Sekretariats des Zentralrats der FDJ vom 25. April 1974 über „Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben“. Kontinuierliche Arbeit der FDJ zur moralisch-recbtlichen Erziehung der Jugend Bereits mit dem Beschluß des FDJ-Zentralrats vom 15. April 1971 wurde allen Grundorganisationen, Kreis-und Bezirksleitungen der FDJ eine einheitliche Orientierung zur moralisch-rechtlichen Erziehung der Jugend sowie zur politischen Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen gegeben./l/ Es ging hier vor allem darum, die Arbeit mit diesen Jugendlichen zum ständigen Bestandteil der Arbeit der Leitungen der FDJ zu machen. Die Verwirklichung dieses Beschlusses bereitete anfangs einige Schwierigkeiten: Manche Funktionäre des Jugendverbandes betrachteten ihn als „Kriminalitätsbeschluß“, während manche Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane seine Durchsetzung als eine „Sache der FDJ“ ansahen. In beharrlichen ideologischen Auseinandersetzungen wurde Klarheit darüber geschaffen, daß die Aufgaben des Beschlusses untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Klassenerziehung der Jugend sind. Der gemeinsame Standpunkt führte auch zu gemeinsamem Handeln, wobei die Justiz- und Sicherheitsorgane die Grundorganisationen und Leitungen der FDJ wirksam unterstützten. Ein wesentliches Ergebnis der Realisierung dieses Beschlusses ist die engere Zusammenarbeit zwischen tV Vgl. hierzu L. Reuter/H. Weidmann, „Durchsetzung sozialistischer Jugendpolitik gemeinsames Anliegen der Freien Deutschen Jugend und der Rechtspflegeorgane“, NJ 1971 S. 504 ff. den FDJ-Leitungen und den Justiz- und Sicherheitsorganen. Sie ist gekennzeichnet durch regelmäßige gegenseitige Information, klar abgegrenzte, aber abgestimmte Aufgabenstellung entsprechend den territorialen Schwerpunkten und koordiniertes Vorgehen mit den anderen staatlichen Organen, die für die Erziehung der Jugend Verantwortung tragen (z.B. Referat Jugendhilfe und Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport der Räte). In der Praxis bildeten sich auf dieser Grundlage verschiedene Formen des Herangehens der Leitungen der FDJ an die Organisierung der Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen heraus: In einigen Kreisen und Bezirken erweiterte sich der Aufgabenbereich der Stäbe der Ordnungsgruppen der FDJ, in anderen wurden durch die Leitungen der FDJ Arbeitsgruppen geschaffen. Wesentlich dabei war, daß die Tätigkeit auf diesem Gebiet aus der zentralen Aufgabenstellung und den auf ihr beruhenden Beschlüssen der betreffenden Leitungen abgeleitet wurde. Sie konzentrierte sich auf folgendes: Das Abstimmen von Maßnahmen der Leitungen der FDJ mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sicherte den unbedingt notwendigen Informationsaustausch und eine zielgerichtete analytische Tätigkeit. Bei der Schulung der Mitglieder des FDJ-Aktivs in den Kreisen und Grundorganisationen hat sich besonders bewährt, daß Staatsanwälte, Richter und Mitarbeiter der Sicherheitsorgane regelmäßig grundsätzliche Fragen des sozialistischen Rechts und Probleme und Erkenntnisse aus der Kriminalitätsbekämpfung behandelten. Regelmäßige Berichterstattungen vor der übergeordneten Leitung der FDJ und Erfahrungsaustausche gewährleisteten, daß gute Ergebnisse bei der Durchsetzung des Beschlusses schnell verallgemeinert wurden. Da die Arbeit mit dem Beschluß in den Leitungen der FDJ in der Regel 2- bis 3mal im Jahr eingeschätzt wurde, konnte erreicht werden, daß die Grundorganisationen der FDJ die im Beschluß festgelegte Aufgabenstellung nicht als einmalige Aktion, sondern als ständige Forderung betrachteten und sie zu einem Kriterium der Leitungstätigkeit wurde. Die kontinuierliche Erfüllung der Forderung des VIII. Parteitages der SED, die Gesetzlichkeit in der DDR weiter zu festigen, und die gewachsene Initiative der FDJ zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben stellten die Leitungen des Jugend Verbandes vor neue Aufgaben. Sie widerspiegeln sich in der im Jugendgesetz 633;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 633 (NJ DDR 1974, S. 633) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 633 (NJ DDR 1974, S. 633)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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