Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 633

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 633 (NJ DDR 1974, S. 633); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 21/74 1. NOVEMBERHEFT S. 633-664 CHRISTIAN WEHNER, Stellv. Leiter der Abteilung Staat und Recht im Zentralrat der FDJ Aufgaben der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und des IX. Parlaments der FDJ sowie das Jugendgesetz vom 28. Januar 1974 (GBL I S. 45) bestimmen die grundsätzlichen Aufgaben bei der sozialistischen Erziehung der Jugend. Hierin ist die im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ festgelegte Aufgabe eingeschlossen, auf die Herausbildung einer hohen Verantwortung der Jugend gegenüber der Gesellschaft und dem Staat und auf ihre Erziehung zur bewußten Einhaltung und Achtung unserer Gesetze, der Normen und Regeln des sozialistischen Zusammenlebens Einfluß zu nehmen. Besondere Bedeutung gewinnt hierbei der Beschluß des Sekretariats des Zentralrats der FDJ vom 25. April 1974 über „Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben“. Kontinuierliche Arbeit der FDJ zur moralisch-recbtlichen Erziehung der Jugend Bereits mit dem Beschluß des FDJ-Zentralrats vom 15. April 1971 wurde allen Grundorganisationen, Kreis-und Bezirksleitungen der FDJ eine einheitliche Orientierung zur moralisch-rechtlichen Erziehung der Jugend sowie zur politischen Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen gegeben./l/ Es ging hier vor allem darum, die Arbeit mit diesen Jugendlichen zum ständigen Bestandteil der Arbeit der Leitungen der FDJ zu machen. Die Verwirklichung dieses Beschlusses bereitete anfangs einige Schwierigkeiten: Manche Funktionäre des Jugendverbandes betrachteten ihn als „Kriminalitätsbeschluß“, während manche Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane seine Durchsetzung als eine „Sache der FDJ“ ansahen. In beharrlichen ideologischen Auseinandersetzungen wurde Klarheit darüber geschaffen, daß die Aufgaben des Beschlusses untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Klassenerziehung der Jugend sind. Der gemeinsame Standpunkt führte auch zu gemeinsamem Handeln, wobei die Justiz- und Sicherheitsorgane die Grundorganisationen und Leitungen der FDJ wirksam unterstützten. Ein wesentliches Ergebnis der Realisierung dieses Beschlusses ist die engere Zusammenarbeit zwischen tV Vgl. hierzu L. Reuter/H. Weidmann, „Durchsetzung sozialistischer Jugendpolitik gemeinsames Anliegen der Freien Deutschen Jugend und der Rechtspflegeorgane“, NJ 1971 S. 504 ff. den FDJ-Leitungen und den Justiz- und Sicherheitsorganen. Sie ist gekennzeichnet durch regelmäßige gegenseitige Information, klar abgegrenzte, aber abgestimmte Aufgabenstellung entsprechend den territorialen Schwerpunkten und koordiniertes Vorgehen mit den anderen staatlichen Organen, die für die Erziehung der Jugend Verantwortung tragen (z.B. Referat Jugendhilfe und Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport der Räte). In der Praxis bildeten sich auf dieser Grundlage verschiedene Formen des Herangehens der Leitungen der FDJ an die Organisierung der Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen heraus: In einigen Kreisen und Bezirken erweiterte sich der Aufgabenbereich der Stäbe der Ordnungsgruppen der FDJ, in anderen wurden durch die Leitungen der FDJ Arbeitsgruppen geschaffen. Wesentlich dabei war, daß die Tätigkeit auf diesem Gebiet aus der zentralen Aufgabenstellung und den auf ihr beruhenden Beschlüssen der betreffenden Leitungen abgeleitet wurde. Sie konzentrierte sich auf folgendes: Das Abstimmen von Maßnahmen der Leitungen der FDJ mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sicherte den unbedingt notwendigen Informationsaustausch und eine zielgerichtete analytische Tätigkeit. Bei der Schulung der Mitglieder des FDJ-Aktivs in den Kreisen und Grundorganisationen hat sich besonders bewährt, daß Staatsanwälte, Richter und Mitarbeiter der Sicherheitsorgane regelmäßig grundsätzliche Fragen des sozialistischen Rechts und Probleme und Erkenntnisse aus der Kriminalitätsbekämpfung behandelten. Regelmäßige Berichterstattungen vor der übergeordneten Leitung der FDJ und Erfahrungsaustausche gewährleisteten, daß gute Ergebnisse bei der Durchsetzung des Beschlusses schnell verallgemeinert wurden. Da die Arbeit mit dem Beschluß in den Leitungen der FDJ in der Regel 2- bis 3mal im Jahr eingeschätzt wurde, konnte erreicht werden, daß die Grundorganisationen der FDJ die im Beschluß festgelegte Aufgabenstellung nicht als einmalige Aktion, sondern als ständige Forderung betrachteten und sie zu einem Kriterium der Leitungstätigkeit wurde. Die kontinuierliche Erfüllung der Forderung des VIII. Parteitages der SED, die Gesetzlichkeit in der DDR weiter zu festigen, und die gewachsene Initiative der FDJ zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben stellten die Leitungen des Jugend Verbandes vor neue Aufgaben. Sie widerspiegeln sich in der im Jugendgesetz 633;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 633 (NJ DDR 1974, S. 633) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 633 (NJ DDR 1974, S. 633)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung und den Leitern anderer Diensteinheiten des Hinsichtlich der materiellen Verantwortlichkeit der sind die Bestimmungen der Wiedergutmachungsordnung Staatssicherheit anzuwenden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X