Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 632

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 632 (NJ DDR 1974, S. 632); Inhalt Neuererrechts eine Rolle spielen, wurde im Betrieb der Gemeinschaftsempfang einer Fernsehsendung zu Problemen des Neuererwesens innerhalb der Sendereihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ für verantwortliche Leiter und Arbeiter der Produktionsbereiche organisiert. Weiter wurde festgelegt, daß im Oktober in Anwesenheit des Staatsanwalts eine Aussprache darüber geführt wird, wie die Leiter ihrer Verantwortung für die Entwicklung der Neuerertätigkeit nachkommen. Da die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen zahlreiche Gesetzesverletzungen zutage gefördert hatten, hielten wir es für geboten, ein Untersuchungsverlangen an den Kombinatsdirektor des VEB W. zu richten, damit dieser eigenverantwortlich auch in den anderen Kombinatsbetrieben die Arbeit auf dem Gebiet des Neuererwesens überprüft, um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu sichern. Um eine hohe Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen zu gewährleisten, wurde dem Bezirksvorstand des FDGB eine Abschrift des Protests und des Untersuchungsverlangens übermittelt. Diese Materialien wurden auf einer Neuererkonferenz des Bezirksvorstandes des FDGB ausgewertet, damit die Gewerkschaftsleitungen daraus Erkenntnisse und Schlußfolgerungen für die Lösung der ihnen durch die Neuererverordnung übertragenen Aufgaben ableiten und ihre Kontrollrechte umfassend ausüben können. Weitere Auswertungen fanden mit den Sekretären für Arbeit und Löhne der Kreisvorstände des FDGB, mit dem Neuereraktiv und mit der Rechtskommission des Bezirksvorstandes des FDGB sowie im Sekretariat und im Plenum des Bezirksvorstandes der betreffenden Industriegewerkschaft statt. Entsprechend seinem Arbeitsplan wird das Neuereraktiv des Bezirksvorstandes des FDGB im ersten Halbjahr 1975 eine Kontrolluntersuchung im Kombinats-betrieb N. des VEB W. durchführen. Die Gewerkschaftsfunktionäre werden eigenverantwortlich die Ergebnisse ihrer Anleitung überprüfen. So wurde z. B. der Kreisvorstand der betreffenden Industriegewerkschaft beauftragt, dafür zu sorgen, daß das Neuereraktiv bei der BGL des Kombinatsbetriebes seiner Verantwortung besser gerecht wird. Die BGL des Betriebes hat dem Sekretariat des Bezirksvorstandes des FDGB kurzfristig zu berichten, wie sie durch ihre Leitungstätigkeit auf die vorbildliche Einhaltung des Neuererrechts und die Förderung der Neuerertätigkeit hinwirken wird. Wir schätzen ein, daß durch die staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen erreicht wurde, eine umfassende Auseinandersetzung über die qualitativen Ziele der Neuererbewegung und die aktive Rolle des Rechts bei ihrer Verwirklichung auszulösen. Ruth Sorge, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Cottbus Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Prof. Dr. B. N. Topornin: Das politische System des Sozialismus 214 Selten; 7,50 Mark. Der bekannte sowjetische Rechtswissenschaftler behandelt in diesem Buch eine Reihe theoretisch und praktisch gleichermaßen bedeutsamer Fragen, die mit dem Mechanismus politischer Machtausübung in der sozialistischen Gesellschaft Zusammenhängen, so z. B. die Wechselbeziehungen zwischen dem Allgemeingültigen und den nationalen Besonderheiten in der Entwicklung des politischen Systems, die Wechselbeziehungen zwischen sozialistischer Demokratie und wissenschaftlich-technischer Revolution, die Hauptetappen der Entstehung und Entwicklung des politischen Systems des Sozialismus, die wachsende Führungsrolle der kommunistischen Partei sowie die Hauptformen und Methoden der Führung, Rolle und Funktionen des Staates im Sozialismus, Volksvertretungen, gesellschaftliche Organisationen (insbes. Gewerkschaften), Volksbewegungen sowie Einparteien- und Mehrparteiensystem im Sozialismus. Der Autor war bemüht, die Probleme aus der Sicht der kollektiven Erfahrungen der sozialistischen Länder zu erörtern. Seite Das neue Gerichtsverfassungsgesetz wichtige Grundlage für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit der Gerichte (Rede des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrats und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, zur Begründung des Entwurfs des Gerichtsverfassungsgesetzes vor der Volkskammer der DDR am 27. September 1974) 601 Horst H e i n t z e : Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts und zur Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen 602 Dr. Gustav Jahn/ Siegfried Winkler: Aufgaben der Gerichte bei der Förderung von Initiativen der Werktätigen im Kampf um Bereiche der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit 606 Materialien der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts Prof. Dr. Joachim Hemmerling: Zur politischen Verantwortung der Gerichte für die Förderung der Neuererbewegung 610 Ingeborg N o ß m a n n : Initiativen einer Betriebsparteiorganisation zur Förderung der Neuererbewegung 611 Christoph Kaiser: Zur Bedeutung der betrieblichen Entscheidung über die Benutzung eines Neuerervorschiags für die Tätigkeit der Gerichte 612 Bericht über die 11. Plenartagung des Obersten Gerichts 614 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Eine unheimlich wirkende Macht 615 Aus der Praxis - für die Praxis Dr. Joachim Schlegel : Zur Strafverschärfung bei mehrfacher Gesetzesverletzung und bei Rückfall 617 I. Dozent Dr. Wolfgang S u r k a u : II. Hans L i s c h k e : Zur Ahndung von Störungen des sozialistischen Zusammenlebens nach §§4 und 14 OWVO 618 I. Karl-Heinz D i e d r i c h : II. Ingrid T a u c h n i tz : Mieterschutz für Bootshäuser 619 Dr. Karl-Heinz Beyer: Festlegung von Ratenzahlungen und Zahlungsfristen nach § 3 Abs. 2 VereinfVO 620 Karl-Heinz Eberhardt: Zur Wirkung freiwilliger Lohnabtretungen und zu ihrem Verhältnis zur Lohnpfändung zugunsten anderer Gläubiger 621 Fragen und Antworten 622 Informationen 624 Auszeichnungen 613 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Täuschungshandlung i. S. des § 159 StGB gegenüber verfügungsberechtigten Mitarbeitern eines Betriebes bei falscher Abrechnung von Bauleistungen für ein Eigenheim auf Kosten des Betriebes 624 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur Anordnung von Schonarbeit durch Verkürzung der Arbeitszeit 626 BG 'Suhl: 1. Zur Bewertung von Disziplinverstößen, für die bereits eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist. 2. Zur Unzulässigkeit doppelter Sanktionen wegen eines Diszi-plinverstoßes. Anm. Walter Rudelt 627 Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Protest des Staatsanwalts des Bezirks Cottbus: 1. Zu den Pflichten der Leiter, die schöpferische Arbeit der Werktätigen, insbesondere der Arbeiter, in der Neuererbewegung zu unterstützen und zu fördern. 2. Zu den Aufgaben der Leiter beim Abschluß von Neuerervereinbarungen und bei der Bearbeitung von Neuerervorschlägen. Anm. Ruth Sorge - 630 632;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 632 (NJ DDR 1974, S. 632) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 632 (NJ DDR 1974, S. 632)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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