Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 631

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 631 (NJ DDR 1974, S. 631); Neuerern im einzelnen zu erbringenden Leistungen“ enthalten muß./*/ In der Neuerervereinbarung 35/74 wurden nur für die mitwirkenden Meister und leitenden Mitarbeiter, nicht aber für die beteiligten Arbeiter Aufgaben festgelegt. Daran wird ein weiteres Mal die Unterschätzung der Rolle der Arbeiter, bei der Mitwirkung in der Neuererbewegung deutlich (Verletzung des § 14 Abs. 1 Satz 2 NVO). 3. Wirksamkeitsvoraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit einer Neuerervereinbarung ist die ordnungsgemäße Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung (§14 Abs. 4 NVO), die kollektiv zu beraten und zu beschließen ist. Eine so erteilte gewerkschaftliche Zustimmung liegt bei keiner der Neuerervereinbarungen vor. Auch hierin kommt eine Unterschätzung der Mitwirkung der Werktätigen, insbesondere ihrer Klassenorganisation, zum Ausdruck. Mit dem Recht, die Entwicklung der Neuerertätigkeit zu kontrollieren, wurde den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen eine hohe Verantwortung übertragen. Sie haben zu prüfen, inwieweit der Abschluß der Neuerervereinbarung gerechtfertigt ist, die Zusammensetzung des Kollektivs der zu lösenden Aufgabe entspricht und der Inhalt der Neuerervereinbarung eine den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Erfüllung gewährleistet. Die Leiter haben dafür die sachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im Betrieb wurde wenig getan, diese Arbeit der gewerkschaftlichen Leitungen in dieser Hinsicht voll wirksam werden zu lassen. 4. In der Neuerervereinbarung 5/74 liegt dem Gruppenleiter Technik, Kollegen Z., seit mehreren Monaten ein Lösungsbericht vor. Die persönliche Befragung dieses Kollegen ergab, daß er seine Pflicht, innerhalb eines Monats über die Annahme oder die Zurückweisung der Leistung zu entscheiden (§ 17 Abs. 1 NVO), nicht kannte. Ungesetzlichkeiten wurden auch bei der Ermittlung des Nutzens von Neuerervorschlägen festgestellt. Die Nutzensermittlung wurde nicht immer nach den in § 3 der AO über die Ermittlung des Nutzens zur Vergütung von Neuerungen und Erfindungen vom 20. Juli 1972 (GBl. II S. 550) festgelegten Prinzipien vorgenommen. (wird ausgeführt) Solche Gesetzesverletzungen können sowohl zu einer Schädigung des sozialistischen Eigentums als auch zu einer Verletzung der Rechte und Interessen der Neuerer führen. Die festgestellten Mängel, die insbesondere auf Unklarheiten über die gesellschaftliche Zielstellung und Bedeutung der Neuererbewegung, unzureichenden Kenntnissen des Neuererrechts und ungenügender Anleitung und Kontrolle beruhen, zeigen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Neuererrechts im Betrieb noch nicht als entscheidendes Instrument der Leitungstätigkeit genutzt wird. Es ist für die konsequente Durchsetzung der Gesetzlichkeit erforderlich, politisch-ideologische Auseinandersetzungen über die Bedeutung der Arbeit mit den Neuerern in allen Verantwortungsbereichen, insbesondere aber auf Leiterebene, zu führen und die Rechte und Pflichten auf dem Gebiet des Neuererrechts eindeutig zu klären, um die vorhandene Unterschätzung der Initiativen der Neuerer, insbesondere der Arbeiter, zu überwinden; auf die betriebliche Situation abgestimmte Weisungen auf dem Gebiet der Arbeit mit Neuerervor- 1*1 Eine weitere Präzisierung dieser Bestimmung wurde durch § 3 Abs. 2 der 2. DB zur NVO (a. a. O.) vorgenommen. D. Red. Schlägen und Neuerervereinbarungen zu erlassen und durchzusetzen, die den Personenkreis exakt bestimmen, der Entscheidungen gemäß §§ 17, 20 Abs. 1 NVO zu treffen hat; Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die die kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeiter des BfN, der Mitglieder der Neuererbrigaden und der betrieblichen Leiter gemäß § 7 Abs. 4 NVO gewährleisten; die Verantwortung der Leiter für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts in ihrem Verantwortungsbereich, wie sie im Beschluß des Ministerrats über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. II S. 313) festgelegt ist, in geeigneten Beratungen zu diskutieren, damit die Leiter auch das Neuererrecht wirksamer zur Leitung der Kollektive und zur Entfaltung ihrer Initiativen einsetzen. Anmerkung: Der Protest veranlaßte den Direktor des Kombinats-beiriebes, die Arbeit mit den Neuerern in einer Beratung mit seinem Leitungskollektiv sofort gründlich einzuschätzen. Daran nahm auch der Staatsanwalt teil, der den Protest ausführlich erläuterte. In der Beratung wurde die Verantwortung der Betriebsleitung für die Durchsetzung einer planmäßigen, zielstrebigen Neuerertätigkeit im Betrieb herausgearbeitet. Dabei ging es insbesondere um die Verstärkung der Kontrolle über die konsequente Verwirklichung des Neuererrechts und um die ideologische Auseinandersetzung mit unkorrektem und nachlässigem Verhalten beim Umgang mit Neuerervorschlägen, die von Werktätigen unterbreitet werden. Die Diskussion über diese und weitere Fragen der Arbeit mit den Neuerern hat auf allen Leitungsebenen des Betriebes begonnen. Dem diente auch ein Ende August durchgeführtes Neuererforum, auf dem die Bedeutung und die gesellschaftliche Zielstellung der Neuererbewegung sowie die Verwirklichung von Recht und Gesetzlichkeit auf diesem Gebiet im Mittelpunkt standen. Des weiteren fand anläßlich der Rechenschaftslegungen zum Plan Wissenschaft und Technik Anfang September eine Auswertung des Protests mit Leitungsfunktionären statt, bei der es gleichfalls um die Verbesserung der Arbeit mit den Neuerern ging. Entsprechend den im Protest gegebenen Empfehlungen wurden folgende Maßnahmen getroffen: 1. Es werden künftig vierteljährlich Schulungen mit den Meistern und weiteren Leitungskadern auf dem Gebiet des Neuererrechts durchgeführt. 2. Die innerbetriebliche Anweisung über die Arbeit mit Neuerervorschlägen und Neuerervereinbarungen wurde ergänzt, insbesondere wurde der hierfür entscheidungsbefugte Personenkreis exakt bestimmt. 3. Die staatliche Leitung und die BGL legten in einer gemeinsamen Beratung ihr konkretes Zusammenwirken bei der Durchsetzung der Neuerertätigkeit fest. 4. Der Direktor des Kombinatsbetriebes ordnete eine Überprüfung aller zur Zeit vorhandenen Vorgänge im Neuererwesen an, um jedwede Verletzung der Gesetzlichkeit zu beseitigen. Die Leitung der Betriebsparteiorganisation, die die im Protest festgestellten Gesetzesverletzungen nutzte, um ihre politisch-ideologische Erziehungsarbeit zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen zu verstärken, wird die Parteikontrolle über die Verwirklichung dieser Maßnahmen ausüben. Zur Unterstützung der ideologischen Auseinandersetzung mit Fragen, die bei der Durchsetzung des 631;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 631 (NJ DDR 1974, S. 631) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 631 (NJ DDR 1974, S. 631)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der Konspiration unerläßlich ist. Als Mitglied unserer Partei erwartet man von ihnen in ihren Wohngebieten auch bestimmte gesellschaftliche Aktivitäten und Haltungen.

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