Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 63 (NJ DDR 1974, S. 63); in Höhe von 4 023 M war die bereits gezahlte Vergütung von 2 828 M abzuziehen, so daß die Verklagten noch einen Betrag von 1195 M als Restvergütung zu erhalten haben. Die Forderung der Verklagten war innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Beendigung des ersten Benutzungsjahres zu zahlen (§ 8 Abs. 1 der 1. DB zur NVO), so daß sie nach Ablauf dieser Frist mit dem für Sparguthaben geltenden Zinssatz zu verzinsen ist (§ 8 Abs. 5 der 1. DB zur NVO). Buchumschau L M. Galperin: Das Zusammenwirken der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen die Kriminalität Verlag „Juristische Literatur“, Moskau 1972. 184 Seiten (in russ. Sprache) In der Periode des Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft wächst gesetzmäßig die Rolle des sozialistischen Staates, und es entfaltet sich immer mehr die sozialistische Demokratie als Ausdruck sozialistischer Staatlichkeit. Galperin untersucht, wie sich dieser Prozeß beim Schutz der öffentlichen Ordnung und bei der Kriminalitätsbekämpfung in der UdSSR vollzieht. Seine Arbeit ist für den Leser in der DDR aus mehreren Gründen von Interesse: Einmal vermitteln uns die Erfahrungen, die bei der Vervollkommnung der sozialistischen Staatlichkeit unter Führung der KPdSU in der Sowjetunion gewonnen wurden, wertvolle Hinweise ' für die Lösung der vom VIII. Parteitag der SED gestellten Aufgaben zur Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Staates in der DDR. Zum anderen hat das von Galperin behandelte Thema deshalb aktuelle Bedeutung, weil der Autor die Wirksamkeit jener Normen des Strafrechts und Strafprozeßrechts analysiert, die in der UdSSR die Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte am Kampf gegen bestimmte Kategorien von kriminellen Handlungen regeln. Er gelangt zu Erkenntnissen für die Effektivierung der Kriminalitätsbekämpfung, die, ungeachtet der bestehenden Unterschiede, in den rechtlichen Regelungen unsere volle Aufmerksamkeit verdienen. Im ersten Abschnitt seiner Arbeit entwickelt Galperin auf marxistisch-leninistischer Grundlage die theoretische Ausgangsposition für die wissenschaftlich begründete Lösung jener praktischen Fragen, die mit der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie auch auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung entstehen. Er begründet im 1. Kapitel (Die Entwicklung der sozialistischen Staatlichkeit beim Aufbau der kommunistischen Gesellschaft und die Einbeziehung der Massen An den Schutz der öffentlichen Ordnung und den Kampf gegen die Kriminalität), daß die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie nicht den Abbau staatlicher Funktionen im Kampf gegen antigesellschaftliche Erscheinungen bedeutet, sondern vielmehr eine höhere Verantwortung der Strafverfolgungsorgane für die Einbeziehung der gesellschaftlichen Kollektive in ihre spezifische Tätigkeit begründet und höhere Anforderungen an ihren Arbeitsstil stellt. Bemerkenswert sind auch seine Aussagen darüber, daß eine willkürliche Übertragung staatlicher Funktionen auf gesellschaftliche Kollektive letztlich der Entfaltung der sozialistischen Demokratie widerspricht Im 2. Kapitel (Allgemeine Fragen der rechtlichen Regulierung im Zusammenhang mit der Teilnahme der gesellschaftlichen Kräfte an der Kriminalitätsbekämpfung) verdeutlicht der Autor die Notwendigkeit die entstehenden Beziehungen zwischen den Staatsorganen und den im Einzelfall mitwirkenden gesellschaftlichen Kollektiven und den Beziehungen innerhalb der Kollektive selbst bei ihrer erzieherischen Einwirkung auf den Rechtsverletzer klar zu unterscheiden. Die erstgenannten Beziehungen sind prozessualer Art und bedürfen der rechtlichen Regelung. Die Beziehungen innerhalb der Kollektive selbst entstehen dagegen auf der Grundlage der kommunistischen Moralnormen und sind rechtlich nicht geregelt Die Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung stellen daher in der Sowjetunion auch keine Entscheidungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit und ihre Realisierung dar. Diese Entscheidungen können nur die zuständigen Staatsorgane treffen. Es ist gerade die Eigentümlichkeit der Teilnahme gesellschaftlicher Kräfte am Kampf gegen Straftaten, daß bei der Verhütung von Rechtsverletzungen und der kollektiven Erziehung der Rechtsverletzer gesellschaftliche Einwirkungsmaßnahmen an die Stelle staatlichen Zwangs treten. Die Stimulierung und Unterstützung der schöpferischen Aktivität der gesellschaftlichen Kollektive hierbei harmoniert voll mit dem Prinzip der Gesetzlichkeit, verleiht ihm gerade seine sozialistische Prägung. Dieser Teil der Arbeit Galperins macht deutlich, daß einmal die Effektivierung des sozialistischen Rechts eine Intensivierung der Forschungen auf dem Gebiet der Staats- und Rechtstheorie verlangt. Zum anderen lassen sich die vor uns stehenden Aufgaben nicht ohne eine gründliche Analyse der konkret-historischen Bedingungen, unter denen sich die sozialistische Gesellschaft entwickelt, wissenschaftlich exakt lösen. Der zweite Abschnitt ist insbesondere den vielfältigen strafrechtlichen und strafprozeßrechtlichen Problemen gewidmet, die entstehen, wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung ersetzt wird bzw. wenn Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung neben Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit erforderlich sind. Im 3. Kapitel (Rechtsnatur der Befreiung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Verbindung mit Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung) analysiert Galperin den sozialen und rechtlichen Charakter der Straftaten, bei denen anstelle strafrechtlicher Verantwortlichkeit Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung angewendet werden können. Er wendet sich gegen alle Versuche, diesen Delikten eine andere Rechtsnatur beizulegen. Allein der spezifische Grad der Gesellschaftswidrigkeit unterscheidet sie von anderen Straftaten. Formen der Befreiung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Verbindung mit Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung sind die Einstellung des Verfahrens (Art. 7 bzw. 9 der StPO der RSFSR), die Übergabe der Sache an das Kameradschaftsgericht (Art 51 StGB der RSFSR) und die Übergabe des Schuldigen gegen Bürgschaft an ein gesellschaftliches Kollektiv, wenn von diesem ein entsprechender Antrag gestellt wurde (Art. 52 StGB der RSFSR). Es handelt sich bei dieser spezifischen Reaktionsweise um eine Konsequenz, die auf dem Prinzip der Individualisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beruht. Galperin definiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit als das „Erduldenmüssen von staatlichem Zwang als Folge der Straftat“. Durch die Entscheidung des zuständigen Staatsorgans wird der Täter von dieser Folge seiner Tat befreit; an ihre Stelle tritt die gesellschaftliche Einwirkung, die ebenfalls einen gewissen Zwang den der öffentlichen Meinung, der moralischen Verurteilung vermittelt. Aus dem 4. Kapitel (Arten der Befreiung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Verbindung mit Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung) seien hier die wichtigsten Regelungen hervorgehoben: Die Übergabe der Sache an ein Kameradschaftsgericht (nach Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Einstellung des Verfahrens) ist nur bei geringfügigen Straftaten und nur dann zulässig, wenn i 63;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 63 (NJ DDR 1974, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 63 (NJ DDR 1974, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. Die Beweist ;St raf Verfahrens recht der und in der lebenden ausländischen Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die sich aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz der ergeben, Beratung und Unterstützung zu gewähren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X