Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 610

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 610 (NJ DDR 1974, S. 610); Verwirklichung und diö Schwerpunkte der ideologischen Arbeit mit einschätzt. Diese Fragen sind auch Gegenstand der Leiterberatungen in den Kreisen, an denen der Stellverteter für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Kreises sowie ein Vertreter des FDGB-Kreisvor-standes und des Kreisausschusses der Nationalen Front teilnehmen. Die bisherigen Erfahrungen im Bezirk Halle lassen er- kennen, daß die Kollektive auch nach ihrer Auszeichnung mit dem Titel weiterhin in ihren Initiativen gefördert, gelenkt und unterstützt werden müssen. Es darf durch ein Unterlassen von Führungsimpulsen nicht zum Rückgang gesellschaftlicher Aktivitäten bei der weiteren Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen und der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit kommen. Materialien der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts Prof. Dr. JOACHIM HEMMERLING, Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen der DDR Zur politischen Verantwortung der Gerichte für die Förderung der Neuererbewegung Die 11. Plenartagung des Obersten Gerichts zu aktuellen Fragen des Neuererrechts am 28. August 1974 ist ein Beispiel dafür, wie der Beschluß des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) auf einem bedeutsamen Gebiet der schöpferischen Masseninitiative der Werktätigen verwirklicht wird. Diese Plenartagung des Obersten Gerichts ist zugleich ein neues wichtiges Glied in der Kette von Maßnahmen, die in der vergangenen Zeit ergriffen wurden, um das politische Grundanliegen der Neuererbewegung in allen Betrieben unserer Republik durchzusetzen und die Neuererbewegung zu einem echten, verfügbaren Potential zur Lösung schöpferischer Aufgaben zu entwickeln. Sie schließt sich an solche Maßnahmen an wie die 2. DB zur NVO Aufgaben der Leiter beim Abschluß von Neuerervereinbarungen vom 25. Juni 1974 (GBl. I S. 333), die vom Ministerrat im Juli dieses Jahres herausgegebene „Information über die Ergebnisse der Neuererbewegung und Schlußfolgerungen für die staatliche Leitungstätigkeit“ sowie die „Hinweise des Neuereraktivs des Bundesvorstandes des FDGB und des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen zur Planung der Neuerertätigkeit 1975“./*/ Seit dem Erlaß der Neuererverordnung vom 22. Dezember 1971 (GBl. 1972 II S. 1) haben das Amt für Erfindungs- und Patentwesen, der Bundesvorstand des FDGB, die gewerkschaftlichen Leitungen und Neuereraktivs, die Staatliche Finanzrevision und andere Organe eine beharrliche und systematische Arbeit zur planmäßigen Förderung und Entwicklung der Neuerertätigkeit geleistet, die wesentlich zu den positiven Veränderungen beigetragen hat, die mit der Durchsetzung der Neuererverordnung verbunden waren und sind. Wir haben eine gesunde, stabile Aufwärtsentwicklung erreicht, die auch an den Ergebnissen des Jahres 1973 und des 1. Halbjahres 1974 sichtbar wird. Im Jahre 1973 haben sich 26,2 Prozent aller in der sozialistischen Wirtschaft Beschäftigten an der Neuererbewegung beteiligt; 1972 waren es 23,5 Prozent. Im 1. Halbjahr dieses Jahres wurde bereits eine Beteiligung von 17,9 Prozent erreicht. In der zentralgeleiteten Industrie liegen einige Bereiche in der Beteiligung erheblich über diesem Durchschnitt, so z. B. im Jahre 1973 der Bereich des Ministeriums für Kohle und Energie mit 36,5 Prozent und der Bereich des Ministeriums für chemische Industrie mit 35,1 Prozent aller Beschäftigten. Der Jahresnutzen der in Benutzung genommenen Neuerungen betrug im Jahre 1973 3,589 Milliarden /*/ Veröffentlicht in: der neuerer 1974, Heft 7/8 B, S. 264 ff. Mark, 1972 waren es 3,195 Milliarden Mark. Im 1. Halbjahr 1974 wurde bereits ein Nutzen von 1,733 Milliarden Mark erreicht. Der Jahresnutzen der in Benutzung genommenen vereinbarten Neuererleistungen gemäß § 13 Ziff. 2 NVO, also der planmäßigen vereinbarten Neuerertätigkeit, stieg von 1,321 Milliarden Mark im Jahre 1972 auf 1,459 Milliarden Mark im Jahre 1973. Diese Ergebnisse sind nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, daß die Arbeit mit dem sozialistischen Recht immer weiter verbessert wurde, daß das Recht ein wirksames Instrument zur Organisierung des bewußten, planmäßigen, gemeinschaftlichen Handelns der Werktätigen geworden ist, wie das in Abschn. I Ziff. 1 des Beschlusses des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft gefordert wird. Zur Erhöhung der Wirksamkeit des Neuererrechts haben auch die Konfliktkommissionen und die Gerichte beigetragen. So hat es sich bewährt, die Vergütungsstreitigkeiten und Streitigkeiten aus Neuerervereinbarungen den Konfliktkommissionen und den Gerichten zu übertragen (§ 32 NVO). Seit dem Erlaß der Neuererverordnung haben die Konfliktkommissionen und die Gerichte bereits umfangreiche Erfahrungen auf diesem für sie neuen Rechtsgebiet gesammelt und immer qualifizierter auf die Gestaltung der neuererrechtlichen Beziehungen zwischen den Betrieben und den Neuerern Einfluß genommen. Die Richtlinie Nr. 30 des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der Anwendung des Neuererrechts in der Rechtsprechung vom 28. August 1974 (NJ-Beilage 1/74 zu Heft 18) wird den Gerichten eine gute Hilfe sein. Sie nimmt zu allen wesentlichen Fragen Stellung, die auch nach den Erfahrungen des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen in der Rechtsprechung und in der neuererrechtlichen Praxis der Betriebe von aktueller Bedeutung sind. Hervorheben möchte ich die Grundsätze über das Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Neuerervereinbarung (Abschn. 3 der Richtlinie). Sie werden den Gerichten helfen, in ihrer Rechtsprechung erzieherisch auf die Arbeit mit Neuerervereinbarungen Einfluß zu nehmen. Hier wird noch stärker als bei anderen neuererrechtlichen Verfahren deutlich, daß die Entscheidungen der Gerichte politische Entscheidungen sind, die eine große erzieherische und bewußtseinsfördernde Wirkung für die betreffenden Werktätigen und die Leiter in den Betrieben haben. Die Entscheidung, daß bestimmte Arbeiten nicht den Anforderungen entsprechen, die das sozialistische Recht an die 610;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 610 (NJ DDR 1974, S. 610) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 610 (NJ DDR 1974, S. 610)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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