Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 598

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 598 (NJ DDR 1974, S. 598); vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 312) orientieren auf eine wesentliche Verstärkung der Rechtspropaganda und Rechtserziehung als wichtige Elemente der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und der sozialistischen Wirtschaftsführung, der Erhöhung von Disziplin und Ordnung sowie der Verantwortung des einzelnen. Notwendige theoretische Grundlagen für die Verwirklichung dieser Aufgaben vermittelt das hier zu besprechende Buch der bekannten sowjetischen Rechtstheoretikerin Lukasdiewa, die damit eine Gesamtdarstellung ihrer bisherigen Forschungen zur Rolle der Sozialpsychologie bei der Schaffung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts, insbesondere bei der Rechtserziehung der Werktätigen im Prozeß des kommunistischen Aufbaus, vorlegt./l/ Die Arbeit gehört zu dem Komplex von Forschungsergebnissen sowjetischer Rechtstheoretiker, die sich bereits seit Jahren mit dem Verhältnis vom Recht und Rechtsbewußtsein befassen./ Das Anliegen der Autorin ist es, die Wechselwirkungen zwischen dem Rechtsbewußtsein und dem gesamten System der rechtlichen Regelungen aufzudecken und dabei die ideologischen und sozialpsychologischen Methoden zur Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit herauszuarbeiten. Sie geht davon aus, daß das sozialistische Recht auf Bewußtsein und Verhalten der. Menschen durch das gesamte System der rechtlichen Regelungen ein wirkt; zu diesem System zählt sie das Rechtsbewußtsein, die Rechtsnormen und die verschiedenen Methoden ihrer Verwirklichung. Nachdrücklich setzt sich die Autorin für die Erforschung der sozialpsychologischen Mechanismen menschlicher Tätigkeit im Bereich der rechtlichen Regelung ein und stellt dazu fest: „Ohne das Studium dieser Aspekte kann die Effektivität der rechtlichen Regelung nicht erhöht, können die großen demokratischen Möglichkeiten der Teilnahme der Massen an der Festigung der Gesetzlichkeit nicht hinreichend genutzt, können die Bedingungen für ein massenhaftes rechtmäßiges Verhalten nicht aufgedeckt und die Ursachen für Rechtsverletzungen nicht bloßgelegt werden“ (S. 5). Lukaschewa widmet die ersten zwei Kapitel ihres Buches vorwiegend der begrifflichen Klärung und der Aufdeckung wesentlicher Wechselwirkungen zwischen sozialistischer Gesetzlichkeit und dem System der rechtlichen Regelung sowie dem Begriff und Wesen des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Diese Ausführungen enthalten bemerkenswerte Hinweise zur Problematik von Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit, die insbesondere auf die rechtzeitige Aufhebung von veralteten, nicht mehr mit den herangereiften objektiven gesellschaftlichen Bedingungen übereinstimmenden Normativakten abzielen, zur Begründung für die Erhöhung der Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit beim kommunistischen Aufbau, zu den grundlegenden Ursachen, die Überreste der Vergangenheit unter den heutigen Bedingungen konservieren und beleben helfen. Hierzu zählt die Autorin Entwicklungswidersprüche in einigen ökonomischen Prozessen, das Zurückbleiben des Bewußtseins hinter dem Sein und die Existenz des feindlichen imperialistischen Lagers. Ausgehend von einer gründlichen Bestimmung des Platzes, den das Recht im weitverzweigten System sozia- /X/ In der Vergangenheit hat Lultaschewa einzelne Selten und Telle dieses umfangreichen Gebietes untersucht. Vgl. z. B. „Das sozialistische Recht und die kommunistische Erziehung der Werktätigen“, in: Probleme des sowjetischen sozialistischen Staates und Rechts in der gegenwärtigen Periode, Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Heft 63, Potsdam-Babelsberg 1970, Bd. I, S. 72 ff., und „Die sozialrechtliche Psychologie“, Staat und Recht 1972, Heft 1, S. 110 ff. 121 Aus der Fülle einschlägiger Monographien seien hier beispielhaft genannt: I. E. Färber, Rechtsbewußtsein als Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, Moskau 1963; S. S. Alexe-Jew, Der Mechanismus der rechtlichen Regelung im sozialistischen Staat, Moskau 1966; E. W. Nasarenko, Sozialistischeg Rechtsbewußtsein und Rechtsschöpfung, Kiew 1968 (deutschsprachige Ausgabe: Berlin 1974); G. S. Ostroumow, Die rechtliche Erkenntnis der Wirklichkeit, Moskau 1969; L. S. Jawitsch, Recht und gesellschaftliche Verhältnisse, Moskau 1971. ler Normierung des Verhaltens der Individuen, Gruppen und Klasseji in der Gesellschaft einnimmt, analysiert Lukaschewa die Rolle des Rechtsbewußtseins hierbei. Ihre Erkenntnisse gipfeln in folgender Definition: „Das sozialistische Rechtsbewußtsein ist eine Form des gesellschaftlichen Bewußtseins; es umfaßt die Ansichten, Vorstellungen, Stimmungen und Gefühle der Arbeiterklasse (des ganzen Volkes) hinsichtlich des Charakters, des Wesens und der Prinzipien des Rechts wie der Gesetzlichkeit, die rationelle und emotionale Einschätzung der geltenden wie der vorgesehenen künftigen Rechtsnormen, die Überzeugung von der Notwendigkeit, die Rechtsnormen im Leben zu verwirklichen, das Verständnis des Sinns und der sozialistischen Bedeutung der Rechte und Pflichten und ihres unlöslichen Zusammenhangs sowie die entschiedene Verurteilung unrechtmäßigen Verhaltens und beliebiger Erscheinungen von Ungerechtigkeit, Ungesetzlichkeit und Willkür“ (S. 104.). Das 3. Kapitel ist der Untersuchung der Elemente des Rechtsbewußtseins, der Rechtsideologie als Gesamtheit wissenschaftlich begründeter Auffassungen zum Recht (S. 133) und der sozialrechtlichen Ideologie als einer Gesamtheit von Gefühlen, Vorstellungen, Traditionen und Illusionen zum Recht (S. 147) gewidmet. Lukaschewas Darlegungen zur sozialrechtlichen Psychologie vermitteln wesentliche neue Kenntnisse. Die Autorin geht davon aus, daß die wachsende Rolle des Rechts im gesellschaftlichen Leben eine erhöhte Aufmerksamkeit für die sozialpsychologischen Aspekte des Verhaltens großer und kleiner Gruppen sowie der Individuen in der Rechtssphäre erheischt. Dabei muß beachtet werden, daß gerade diese Aspekte im Unterschied zur Rechtsideologie relativ schnell, in Abhängigkeit von Veränderungen in den gesellschaftlichen Verhältnissen, wechseln! Die Aufgabe besteht einerseits darin, die rechtliche Psychologie der Massen auf das Niveau der Rechtsideologie zu heben, und andererseits darin, sie stets beim Erlaß von Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Das befähigt den Gesetzgeber, unmittelbar und wirkungsvoll auf entsprechende Vorstellungen der Werktätigen zu reagieren, die selbst bestimmte Veränderungen der Praxis widerspiegeln. Die beiden letzten Kapitel der Monographie sind der Rolle des Rechtsbewußtseins bei der Rechtsschöpfung und der Rechtsverwirklichung gewidmet. Gerade die letztgenannte Problematik ist von besonderer Bedeutung für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung der Werktätigen. Lukaschewas Darlegungen befassen sich mit der Rolle des Rechtsbewußtseins des einzelnen bei der Stimulierung seines Verhaltens im Prozeß der Rechtsverwirklichung und enthalten eine Reihe wertvoller Anregungen für die praktische und theoretische Arbeit. Zunächst beschäftigt sich die Autorin mit den Anforderungen an die sozialistische Rechtskultur als Bestandteil der sozionormativen Kultur zur Herstellung der Unantastbarkeit der sozialistischen Rechtsordnung und wendet sich dann bestimmten Unterschieden zwischen dem Rechtsbewußtsein der führenden Arbeiterklasse und dem der Klasse der Genossenschaftsbauern zu. Die langsamere Entwicklung des bäuerlichen Rechtsbewußtseins führt sie auf die besonderen gesellschaftlichen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion sowie auf noch nachwirkende Traditionen und Gewohnheiten der Bauern zurück, die ihre gesellschaftliche Psychologie bestimmen. Allerdings kann sich Lukaschewa bei ihren Überlegungen nicht- auf konkrete Sozialforschungen zu Problemen der Besonderheiten der verschiedenen Klassen und Schichten in ihrem Verhältnis zu dieser oder jener Rechtsvorschrift stützen. Daher kann man ihr nur beipflichten, wenn sie feststellt, daß präzise Kenntnisse über das Rechtsbewußtsein der verschiedenen Klassen und Schichten für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts unbedingt erforderlich sind. Großes Interesse beanspruchen auch Lukaschewas Darlegungen zum Einfluß der Gruppenpsychologie auf die Formung des individuellen Bewußtseins. Hier werden Untersuchungsergebnisse wiedergegeben, die sich auf 598;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 598 (NJ DDR 1974, S. 598) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 598 (NJ DDR 1974, S. 598)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf Aktionen, Einsätze und zu sichernde Veranstaltungen sind schwerpunktmäßig folgende Aufgabenstellungen zu realisieren: Die zielstrebige schwerpunktorientierte Bearbeitung einschlägiger Ermittlungsverfahren, um Pläne, Absichten, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Durchdenken seines Vorgehens bei den bevorstehenden Untersuchungshandlungen. Diese ersten gedanklichen Vorstellungen sind in unterschiedlicher Weise determiniert und insbesondere abhängig von.

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