Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 597

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 597 (NJ DDR 1974, S. 597); sozialistischen Weltsystems, der internationalen Arbeiterklasse und der nationalen Befreiungsbewegung der Völker beginnend mit der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution und besonders als Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Herausbildung des sozialistischen Weltsystems sowie des Zerfalls des imperialistischen Kolonialsystems ein neues allgemeines, d. h. für alle Staaten unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung geltendes Völkerrecht entstand. Dieses seinem Inhalt nach allgemein-demokratische Völkerrecht „ist auf die Erhaltung und Sicherung des Friedens, auf die Gewährleistung der, friedlichen Zusammenarbeit der Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker und auf die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz von Staaten, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, gerichtet Es ist das Recht einer Entwicklungsstufe der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus, deren Hauptinhalt die Ausschaltung militärischer Gewalt und des Krieges als Mittel zur Führung dieser internationalen Klassenauseinandersetzung und die Durchsetzung des friedlichen Wettbewerbs der beiden Systeme auf allen Gebieten um die Entscheidung der Frage ,Wer wen“ ist“ (Bd. 1, S. 39). Dieses allgemein-demokratische Völkerrecht wird durch eine Reihe zwingender Prinzipien das Gewaltverbot, das Interventionsverbot, das Prinzip der souveränen Gleichheit, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Prinzip der friedlichen Streitbeilegung, die Pflicht zur friedlichen internationalen Zusammenarbeit und die Vertragstreue als Recht der friedlichen Koexistenz charakterisiert. Es hat seinen normativen Niederschlag in solchen auch mit der Unterschrift imperialistischer Staaten zustande gekommenen Dokumenten wie der Charta der Vereinten Nationen, den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition und in solchen universellen Übereinkommen wie dem Kemwaffenteststoppvertrag und dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen um nur einige wichtige Beispiele zu nennen gefunden. Die Durchsetzung und Bekräftigung der völkerrechtlichen Prinzipien der friedlichen Koexistenz ist gegenwärtig von zentraler Bedeutung geht es doch darum, stabile friedliche Beziehungen der internationalen Zusammenarbeit zu sichern und die bereits erreichten Ergebnisse auf dem Wege der Entspannung unumkehrbar zu machen. Das zeigt sich im Ringen der sozialistischen Staaten auf der Europäischen Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit um die Vereinbarung der grundlegenden Prinzipien der gegenwärtigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, -in den Wiener Verhandlungen über die Reduzierung von Streitkräften und Rüstungen in Mitteleuropa, im Kampf für die Beendigung der Aggressionspolitik Israels und einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten, in den Vorschlägen der Sowjetunion für die Wiederherstellung der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Republik Zypern, im Eintreten für die Einhaltung der Pariser Vietnam-Vereinbarungen vom Januar 1973 wie auch im Kampf um die konsequente Erfüllung und strikte Einhaltung des Vierseitigen Abkommens über Westberlin sowie der von den sozialistischen Staaten mit der BRD geschlossenen Verträge und. in der Zurückweisung jeglicher Versuche ihrer Aushöhlung. Die Durchsetzung der Einhaltung dieses Völkerrechts durch die imperialistischen Staaten wirft also besondere Probleme auf und ist letztlich von der Stärke und dem Einfluß der sozialistischen und anderer friedliebender Staaten abhängig. Das Lehrbuch vertritt in voller Übereinstimmung mit der sowjetischen Völkerrechtswissenschaft die Position des Vereinbarungscharakters des Völkerrechts, des demokratischen wie des sozialistischen. Die Autoren betrachten als alleinigen Entstehungs- und Geltungsgrund des Völkerrechts die zwei- und mehrseitig oder im Rahmen zwischenstaatlicher Organisationen erfolgende Vereinbarung seiner Normen durch souveräne Staaten und wenden sich strikt gegen alle Theorien von einer nicht auf der souveränen Willensentscheidung der Staaten beruhenden Bindung an die Normen des Völkerrechts (Bd.-1, S. 45 ff.). Von einer konsequent marxistisch-leninistischen Position aus verdeutlichen die Autoren die enge Wechselwirkung von Völkerrecht und Politik (Bd. 1, S. 84 ff.). In Auseinandersetzung mit nihilistischen Auffassungen vom Völkerrecht, wie sie in imperialistischen Staaten zu finden sind, vertreten sie den Standpunkt, daß einerseits die Teilnahme der Staaten an der Schaffung des Völkerrechts und an seiner Durchsetzung ein wesentlicher Bestandteil außenpolitischen Handelns ist und daher vom Charakter, den Zielstellungen und dem Klassenwesen der Außenpolitik determiniert wird. Daraus ergibt sich andererseits, daß das demokratische, auf die Sicherung des Friedens und die Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz gerichtete Völkerrecht objektiv eine wirksame Waffe der Kräfte des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts im antiimperialistischen Kampf, ein aktives Instrument der Außenpolitik ihrer Staaten darstellt. Kennzeichnend für das Lehrbuch ist die ausgezeichnete Synthese der Behandlung spezifisch juristischer Probleme und der ihnen zugrunde liegenden gesellschaftlichen Prozesse. Es enthält zum einen eine eindeutige Absage an den bürgerlichen Rechtspositivismus bzw. -formalismus und vermeidet zum anderen jede Auflösung bzw. jedes Untergehen der juristischen Aspekte in der Darstellung der gesellschaftlichen Grundlagen und politischen Motivierungen und Zielsetzungen völkerrechtlicher Normen und Institute. Den Justizjuristen vermittelt das Lehrbuch einen grundlegenden Überblick über völkerrechtliche Probleme, der nicht nur für ihre rechtspropagandistische Tätigkeit unerläßlich ist. Darüber hinaus finden' Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte im Lehrbuch viele völkerrechtliche Bezüge, die ihnen in der täglichen Arbeit zustatten kommen. So werden z. B. Fragen der Souveränität, der Territorial- und Personalhoheit berührt, wenn es um den Geltungsbereich der Strafgesetze geht (Art. 8 und § 80 StGB). Die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte und die Ausweisung (§§ 58, 59 StGB) erfordern Kenntnisse der völkerrechtlichen Regelung deF Staatsbürgerschaft und der Rechtsstellung von Ausländem. Schließlich verlangt die Prüfung der Tat-bestände des 1. Kapitels des Besonderen Teils des'StGB Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte genaues Wissen z. B. über die Menschenrechtskonventionen, das Diskriminierungsverbot, die Konvention über die Gleichberechtigung der Frau, über die Gesetze und Gebräuche des Krieges (einschließlich der entsprechenden multilateralen völkerrechtlichen Verträge) im allgemeinen und über die völkerrechtliche Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen im besonderen. Als eine wertvolle Ergänzung zum Lehrbuch erweist sich die Dokumentensammlung „Völkerrecht“, die in drei Bänden den Zeitraum von März 1883 bis März 1973 also von der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums bis zum Schlußakt der internationalen Vietnam-Konferenz erfaßt. Die 112 Dokumente sind für jeden an Geschichte und Zeitgeschehen Interessierten eine Fundgrube unentbehrlichen normativen Materials. Dr. Peter Morgenstern, Generalsekretär und Dr. Frank Seidel, Mitglied der Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR E. A. Lukaschewa: Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit Verlag „Juristische Literatur“ Moskau 1973. 244 Seiten (in russ. Sprache). Der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ und der Beschluß des Ministerrates der DDR über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft 597;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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