Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 595

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 595 (NJ DDR 1974, S. 595); allerdings dürfte es für die den Kapitalismus bekämpfenden Lohnarbeiter empfehlenswert sein, sich unter Gewaltverzicht auf „rechtlich geordnete Vorgänge“ zu beschränken./48/ Gesetze und Gerichte sind aber wie die Gewehre Instrumente der Gewalt, mit ihrer Hilfe wird Klassenherrschaft realisiert, sie stehen nicht zur intellektuellen Disposition. Daher ändern auch „linke“ Theorien, mit denen Mißbehagen sich in letztlich manipulierter Opposition abreagiert, nichts am Wesen der Sache. Was aber gilt für eine Rechtsphilosophie, deren Abstraktionsebene so gewählt ist, daß sich Fortschrittsnotwendigkeit in vieldeutigen Leerformeln verflüchtigt? Und das in einer Zeit, in der der Fortschritt so konkret ist wie die Wahrheit und buchstäblich auf der Straße liegt? Was aber gilt für eine Rechtsphilosophie, die sich für zu vornehm hält, die Erfahrungen demokratischer Aktionen der Erfolge und der Niederlagen zu verallgemeinern? Was gilt für eine Rechtsphilosophie, deren Realitätsbezug sich immer mehr verdünnt, in deren Konstruktionen der heiße Atem ihrer Entstehungstage nicht zu verspüren ist? Die ihre Rationalität, zumindest aber ihre Originalität zu verlieren meint, wenn sie das Wahre anerkennt? Die sich aber mit einer konformistischen Monotonie bescheidet, wenn es um die Grundfragen in Theorie und Praxis geht. Was aber gilt für eine Rechtsphilosophie, die öl auf die Wogen der Ungeduld gießt, wenn sie es schon verschmäht, Sand ins Getriebe des monopolkapitalistischen Herrschaftsmechanismus zu streuen? Die vielleicht die unhaltbar gewordenen Positionen räumt, ohne ihr Ziel zu ändern? Die sich dem Fortschritt anpaßt, ohne ihn zu forcieren? Und das ist noch der bessere Fall. Denn der häufigere besteht ja darin, daß durch eine radikal betriebene Trennung des Rechts von seiner gesellschaftlichen Basis Gründe für die rechtsphilosophische Arbeitsweise reserviert werden, die nie auf den Grund führen können. Das gleiche trifft zu auf die als soziologisch ausgegebene, tatsächlich aber formal-funktionale Betrachtungsweise des Rechts/49/, deren letzte Erklärungsebene die Systemerhaltung ist, also jede emanzipatorische Absicht rücksichtslos ausschließt. Und das gleiche gilt schließlich, wenn nach Annahme der Notstandsverfassung durch das Parlament der BRD entgegen der eindeutig festgestellten Mehrheitsmeinung der Wähler die Leistungsfähigkeit ausgerechnet des Staates beschworen wird/50/, um das „Allgemeininteresse“ (das arithmetische Mittel aus den Interessen von Flick plus Thyssen plus Mannesmann plus Horten plus Arbeiterklasse?) gegenüber dem Druck selbstsüchtiger Sonderinteressen durchzusetzen. Rechtsphilosophie-Krise und Gesellschaftskrise Der Weltkapitalismus befindet sich seit über einem halben Jahrhundert' im Zustand einer allgemeinen Krise/51/: Mit der Labilität der kapitalistischen Wirtschaft und der Verschärfung ihrer Widersprüche wächst der Kampf zwischen Arbeit und Kapital; das System kapitalistischer Kolonialsklaverei ist zusammengebrochen; immer neue Länder gehen einen nichtkapitalistischen Weg; der reale Sozialismus ist zur entscheidenden /48/ So aber Th. Mayer-Maly, Rechtswissenschaft, Darmstadt 1972, S. 248. 749/ Vgl. N. Luhmann, Rechts Soziologie, Reinbek 1972, S. 106, 357. 750/ Vgl. EL Ehmke, Politik der praktischen Vernunft, Frankfurt am Main 1969, S. 218. /51/ Vgl. Internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969, Berlin 1969, S. 12 46; Politische Ökonomie des heutigen Monopolkapitalismus, Berlin 1972, S. 14 S. Triebkraft der Menschheitsentwicklung geworden. Die wachsende wechselseitige Abhängigkeit aller Seiten des gesellschaftlichen Lebens hat im Vergesellschaftungsprozeß der Produktivkräfte die ökonomische, die soziale, die ideologische und die politische Krise des gegenwärtigen Kapitalismus in eine gesamtgesellschaftliche Krise verwandelt. Ein diese Gesellschaftskrise widerspiegelndes und sie reproduzierendes Element ist die bürgerliche Rechtsphilosophie. Aus ihrer Krise gibt es innerhalb des bürgerlichen rechtsphilosophischen Denkens um so weniger einen Ausweg, als das bürgerliche Recht wie der bürgerliche Staat zum organischen Bestandteil des Funktionsmechanismus des gegenwärtigen Kapitalismus geworden ist. Daher wird jede Rechtsphilosophie, die das monopolkapitalistische Recht legitimiert, das Srhirksai-des-Mo.-nopolkapitalismus teilen Die Krise der Rechtsphilosophie kann also nur insoweit überwunden werden, als sich die Rechtsphilosophie an der Beseitigung der Gesellschaftskrise beteiligt. Insofern ist die marxistisch-leninistische Rechtstheorie die Alternative zur bürgerlichen Rechtsphilosophie in der Krise. Ideologiekritische Betrachtungen können als Element des Kampfes gegen diese Krise allerdings nur dann gelten, wenn sie Ideen und Theorien nicht nach sdem beurteilen, was zu sein sie vorgeben, sondern sie als das durchschauen, was sie sind. Manche reden radikal, aber denken konservativ. Nicht die Bereitschaft, das Gedankenprodukt nach den Absichten und Standards seines Produzenten zu bewerten, zählt; maßgeblich ist vielmehr, welche materiellen Interessen das Gedankenprodukt widerspiegelt, welche Handlungen es in welche Richtung beeinflußt./52/ Denn Rechtsphilosophie ist wie alle .Ideologie .zugleich Wirkung und Bewirkendes. Als bürgerliche Ideologie hat sie wie jede Ausbeuterideologie eine Führungs- und eine Irreführungsfunktion. Sie vermittelt Führungs-informationen an die herrschende Klasse; sie verbreitet Irreführungsiniormationen für die beherrschten Klassen und Schichten. Die objektive Situation im gegenwärtigen Kapitalismus ist nun von der Art, daß sowohl die orientierenden als auch die desorientierenden Aufgaben bürgerlicher Rechtsphilosophie wachsen. Die orientierenden Aufgaben wachsen vor allem deshalb, weil die staatsmonopolistische Regulierung (auch mit Hilfe des Rechts) zu einer Existenzbedingung des Profitsystems geworden ist daher u. a. die Versuche, die bisher als Rechtspre-jcnflswlssgrchgfL b.eJriebme RecÜSKissenschaft Jp Qiüg.GeseJzaebungswissenschaJt.umzuprQÜlier£IL/53/ Die desorientierenden Aufgaben wachsen vor allem deshalb, weil sich der Zuspruch ständig und teilweise sprunghaft vergrößert, den die sozialistische Lösung der Weltprobleme von heute findet. Da aber der staatsmonopolistische Kapitalismus aus seinen inneren Widersprüchen heraus den Übergang zur antimonopolistischen Demokratie als der unumgänglichen Öffnung des Weges zum Sozialismus erforderlich macht, sind auch die von einer mit dem Monopolkapitalismus verbundenen Rechtsphilosophie erarbeiteten Führungsinformationen gemessen an den Erfordernissen eines gesamtgesellschaftlichen Prozesses als Irreführung ZU qualifizieren: sie weisen keinen Weg ans der Krise, sondern verschärfen sie. /527 Vgl. die materialistische ideologiekritische Haltung von H. Eisler, Materialien zu einer Dialektik der Musik, Leipzig 1973, S. 131. 153/ Am ausgeprägtesten von P. Noll, Gesetzgebungslehre, Reinbek 1973. 595;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 595 (NJ DDR 1974, S. 595) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 595 (NJ DDR 1974, S. 595)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie sind und sich daraus grundsätzliche Anforderungen für den Leiter ableiten. Diese Anforderungen sollen in der Diplomarbeit dargelegt werden.

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