Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 576

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 576 (NJ DDR 1974, S. 576); gesetzlich fixierte Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte wahr. Eine bedeutende Aufgabe fällt dabei dem Plenum des Obersten Gerichts zu, das vor allem dazu berufen ist, die Erfahrungen der Rechtsprechung zu analysieren und für die Gerichte der DDR verbindlich zu verallgemeinern. Die Bilanz des Wirkens unseres Plenums ist beachtlich. Das Plenum hat sich, ausgehend von den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, zu den wichtigsten Fragen der Rechtsverwirklichung auf den den Gerichten übertragenen Gebieten geäußert. Unsere Gerichte erhielten im wesentlichen eine konstruktive Anleitung. Hervorzuheben ist die Tatsache, daß viele Maßnahmen des Plenums des Obersten Gerichts über den Wirkungskreis der Gerichte hinaus für andere gesellschaftliche Bereiche Bedeutung gehabt haben und z. T. noch heute haben. Erinnert sei u. a. an die Behandlung der Probleme des Arbeitsschutzes, des Mietrechts, des Unterhalts der Kinder, der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, der Probleme des Bauwesens, des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Fragen des Neuererwesens. Das Plenum des Obersten Gerichts konnte seiner Aufgabe in dieser qualitativen und konstruktiven Art und Weise nur durch das aktive Mitwirken der Direktoren der Bezirksgerichte und Leiter der Militärobergerichte gerecht werden. Die sinnvolle Verbindung der Tätigkeit des Obersten Gerichts und der Erfahrungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte im Plenum war und ist die beste Gewähr für eine Leitung der Rechtsprechung entsprechend den Erfordernissen der jeweiligen Etappe der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Die Mitwirkung der mittleren Gerichtsebene an der Plenararbeit des Obersten Gerichts ist zugleich eine Garantie für die wirkungsvolle und schnelle Durchsetzung der vom Plenum beschlossenen Aufgaben. Wie in allen Bereichen unseres Lebens ist auch für das Oberste Gericht und alle anderen Gerichte die Freundschaft mit der Sowjetunion das Fundament unserer Entwicklung. Seit vielen Jahren gibt es zwischen dem Obersten Gericht der DDR und dem Bruderorgan in der UdSSR gute Beziehungen. Dabei kommt es uns vor allem darauf an, von den sowjetischen Genossen zu lernen und ihre reichen Erfahrungen für unsere Arbeit nutzbar zu machen. In den letzten Jahren wurde der Erfahrungsaustausch gut entwickelt, und man kann heute sagen, daß uns in allen prinzipiellen Fragen Ratschläge und Hinweise unserer Partner aus der Sowjetunion zur Verfügung stehen. Für die jahrzehntelange Hilfe, die dem Obersten Gericht der DDR von den sowjetischen Genossen zuteil wurde, sagen wir ihnen unseren aufrichtigen Dank. Auch mit den Bruderorganen anderer Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft verbinden uns feste Bande und zum Teil regelmäßiger Informationsaustausch und Konsultationen. Das alles ist eine gute Bilanz, die wir nach dem ersten Vierteljahrhundert der Existenz unseres Staates vorweisen können. Zu den Aufgaben des Obersten Gerichts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Der VIII. Parteitag der SED hat klar den Weg zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR festgelegt. Für alle Bereiche, so auch für die Gerichte, ergeben sich immer größer werdende Aufgaben. Wir müssen mit den Erfordernissen unserer Zeit Schritt halten und an der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse, an der Stärkung der sozialistischen Staatsmacht und der Formung und Erziehung unserer Bürger zu sozialistischen Persönlichkeiten aktiv mitwirken. Die Rechtsprechung der Gerichte ist ein wichtiger Bestandteil der Durchsetzung des unserer gesellschaftlichen Entwicklung dienenden sozialistischen Rechts. Sie wird sich auf felgende Schwerpunkte konzentrieren müssen: konsequenter Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR; wirksamer Schütz des sozialistischen Eigentums und der sozialistischen Volkswirtschaft, konsequente Durchsetzung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger; Ausspruch wirksamer Maßnahmen gegenüber hartnäckigen Rückfalltätern sowie gegenüber asozialem, rowdyhaftem und verhärtet disziplinlosem Verhalten; Entwicklung der aktiven Mitarbeit der Kollektive der Werktätigen, der Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen; gesellschaftlich wirksame, rationelle Durchführung der Straf- und Zivilverfahren, um eine zügige, konsequente Reaktion auf Rechtsverletzungen und eine stärkere vorbeugende Wirkung zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung müssen wir den Kollektiven, die für Ordnung und Sicherheit in ihren Bereichen sorgen, angedeihen lassen. In ihrer Tätigkeit manifestiert sich die Tatsache, daß die Durchsetzung des sozialistischen Rechts Sache der ganzen Gesellschaft, der Staatsorgane, der Arbeitsbereiche usw. ist. In den Erfolgen dieser Bewegung wie auch in anderen gesellschaftlichen Aktivitäten zeigt sich eindeutig, daß die Arbeiterklasse überall der aktive Gestalter sozialistischer Verhältnisse und der Erzieher der Bürger zu sozialistischen Persönlichkeiten ist. Wir müssen diese Entwicklung fördern und unsere eigene Arbeit mit ihr immer mehr verbinden. Die Verwirklichung dieser Forderungen durch die Tätigkeit des Plenums, des Präsidiums und der weiteren Bereiche des Obersten Gerichts sowie durch die Arbeit der anderen Gerichte ist Bestandteil der Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe. Mit den Beschlüssen der Partei- und Staatsführung wurde die Profilierung der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts in Angriff genommen und eine sinnvolle Abstimmung der Aufgaben des Obersten Gerichts und der des Ministeriums der Justiz eingeleitet. Die Zielsetzung der Rechtsprechung, zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen, erhöht auch die Verantwortung des Obersten Gerichts für die Leitung der Rechtsprechung. Manche von uns bisher praktizierten Methoden der Leitung werden überdacht und auf ihre Wirksamkeit geprüft.' Die Struktur des Obersten Gerichts wird überschaubarer und für die Leitung wirkungsvoller gestaltet. Alle diese Maßnahmen zielen auf eine höhere Effektivität der Leitung der Rechtsprechung und damit auf eine noch bessere Durchsetzung einer einheitlichen Rechtsprechung von oben bis unten hin. Dem Prinzip des demokratischen Zentralismus Rechnung tragend, Wird das Oberste Gericht auch weiterhin um eine enge Verbindung zu den Bezirks- und Kreisgerichten bemüht sein. Wichtige Bindeglieder dazu sind die Arbeit des Plenums, die Tätigkeit des Präsidiums und der Kollegien, die Rechtsprechung der Senate und die Maßnahmen der Organe des Obersten Gerichts zur Analyse der gerichtlichen Praxis an Ort und Stelle. Das Oberste Gericht vor allem sein Plenum wird nur 576;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 576 (NJ DDR 1974, S. 576) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 576 (NJ DDR 1974, S. 576)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel mit Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes verbunden. Die Befugnisse des Gesetzes können somit zu ihrer Abwehr wahrgenommen werden.

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