Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 572

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 572 (NJ DDR 1974, S. 572); Nach wie vor gilt die marxistisch-leninistische Erkenntnis : „Ist die richtige politische Linie gegeben, dann entscheiden die Kader alles.“ Deshalb ist es notwendig, daß sich die Direktoren der Kreisgerichte ihrer Verantwortung für die weitere Verbesserung der Kaderarbeit bewußt sind und durch richtigen Einsatz der Kader, durch volle Nutzung ihres Wissens, durch systematische Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus und der Fachwissenschaften alle schöpferischen Fähigkeiten und Talente entwickeln. Die ständige Förderung des sozialistischen Bewußtseins der Mitarbeiter, ihres klassenbewußten Denkens, Fühlens und Handelns, ihrer Bildung und Erziehung ist unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung von Aktivitäten. Die Wahl der 48 104 Schöffen der Kreisgerichte erfolgte in mehr als 20 000 Versammlungen der Werktätigen, die in Vorbereitung der Kommunal wählen stattfanden. Der Anteil der Arbeiter an den Schöffen wurde gegenüber der vergangenen Wahlperiode erhöht und beträgt im Durchschnitt 47,3 Prozent. Der Frauenanteil wuchs ebenfalls und erreichte 47,9 Prozent. Auch die altersmäßige Zusammensetzung der Schöffen verbesserte sich. Auf den ersten Tagungen der neugewählten Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen wurden 52 777 Mitglieder für die 5 027 Schiedskommissionen in den Gemeinden und in den Wohngebieten der Städte und in Mitgliederversammlungen von Produktionsgenossenschaften 671 Mitglieder für die 97 in Produktionsgenossenschaften bestehenden Schiedskommissionen gewählt. Die soziale Zusammensetzung der Mitglieder der Schiedskommissionen hat sich gegenüber der letzten Wahlperiode verbessert. Der Arbeiteranteil erhöhte sich und beträgt jetzt im Durchschnitt 34,7 Prozent. Der Frauenanteil stieg auf 40,5 Prozent. Die kaderpolitische Zusammensetzung der Schöffen und der Mitglieder der Schiedskommissionen entspricht der Stärke der Arbeiterklasse, wobei in voller Wahrung des bewährten Prinzips des vertrauensvollen Zusammenwirkens der Blockparteien die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse zum Ausdruck kommt. Aufgaben für die Arbeit mit Schöffen und Mitgliedern der Schiedskommissionen Bei der weiteren Arbeit mit Schöffen und den Mitgliedern der Schiedskommissionen geht es vor allem um folgende Schwerpunkte: 1. Wir müssen erreichen, daß die Kraft der Schöffen und der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte stärker als bisher bei der Vorbeugung und Verhütung von Rechtsverletzungen insgesamt zur Wirkung kommt. Deshalb darf sich die Tätigkeit der Schöffen nicht auf eine zweiwöchige Sitzungsperiode beim Gericht beschränken, sondern muß in der Mitwirkung bei der Lösung der Aufgaben der Gerichte in ihrer Gesamtheit bestehen. So wie die Abgeordneten ihre Haupttätigkeit nicht allein in der Teilnahme an den Sitzungen der Volksvertretungen sehen, sondern in der politischen Arbeit unter ihren Wählern, in der Vorbereitung und Erläuterung 4er Beschlüsse in Aussprachen und Beratungen mit den Werktätigen, so sollten auch die Schöffen ihr Haupttätigkeitsfeld darin erblicken, in ihren Arbeits- und Lebensbereichen für die strikte Einhaltung und umfassende Erläuterung des Rechts zu sorgen. 2. Es ist notwendig, die Anleitung und Schulung der Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen kontinuierlich und differenziert entsprechend ihren Erfah- rungen in der Rechtsprechung zu gestalten. Die Schulung muß das Streben der Schöffen und der Mitglieder der Schiedskommissionen, die für ihre Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen ständig zu erweitern, wirksam unterstützen. Sie muß rationell gestaltet, praxisverbunden durchgeführt und mit den Qualifizierungsmaßnahmen der Partei der Arbeiterklasse, der Massenorganisationen und der Staatsorgane eng verbunden werden. Die Schöffen und die Mitglieder der Schiedskommissionen sind durch die Schulung vor allem mit folgenden Fragen vertraut zu machen: mit den politisch-ideologischen Grundlagen der sozialistischen Rechtspflege, mit dem System und den Grundbegriffen des sozialistischen Rechts, mit den rechtlichen Regeln und praktischen Tätigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen oder Beratungen, bei der Entscheidung über Maßnahmen der rechtlichen Verantwortlichkeit oder Erziehung, in der Zusammenarbeit mit den Werktätigen, Arbeitskollektiven, Massenorganisationen, staatlichen Organen, Betrieben und Einrichtungen zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, mit den Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts und zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen und bei der Beratung der Werktätigen in rechtlichen Angelegenheiten. 3. Eine weitere Aufgabe besteht in der Bildung und Festigung von Schöffenkollektiven in den Betrieben und in der Einbeziehung dieser Kollektive in die justizpolitischen Aufgaben. Die Schöffenkollektive sind eine unentbehrliche Hilfe für die Leiter bei der Erfüllung der Aufgaben aus Art. 3 StGB und hinsichtlich der Durchsetzung des sozialistischen Rechts überhaupt. Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Einhaltung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin wesentlich zur Planerfüllung bei. Die Gerichte sollten die Schöffen bei der Entwicklung aller Initiativen zur Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, zur Wiedereingliederung Strafentlassener und zur Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in ihren Arbeits- und Wohnber eichen noch aktiver unterstützen. 4. Die Zusammenarbeit der Schöffen mit den gesellschaftlichen Gerichten muß weiter gefördert werden. Es kommt darauf an, daß sich die neugewählten Mitglieder der Schiedskommissionen zu festen Kollektiven entwickeln und eine gute Verbindung mit anderen gesellschaftlichen Kräften im jeweiligen Territorium herstel-len. In allen Kreisen müssen die Schiedskommissionen mit den Ausschüssen der Nationalen Front eng Zusammenarbeiten. Gute Beispiele hierfür sollten schnell aufgegriffen und verallgemeinert werden. Auch die ständige Berichterstattung der Schiedskommissionen vor den Gemeindevertretungen hat positive Ergebnisse gebracht und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten und den Ausschüssen der Nationalen Front gefördert. Dieser Seite unserer Arbeit müssen wir mehr Aufmerksamkeit als bisher schenken. Initiativen der Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate zu Ehren des 25. Jahrestages der DDR Mit der erfolgreichen Durchführung der Kommunal-und Richterwahlen 1974 wurde zugleich eine wichtige Etappe der Vorbereitung des 25. Jahrestages der Gründung der DDR abgeschlossen. Die dabei erreichten Ergebnisse zeigen, daß die Mitarbeiter der Gerichte und 572;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 572 (NJ DDR 1974, S. 572) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 572 (NJ DDR 1974, S. 572)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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