Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 561

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 561 (NJ DDR 1974, S. 561); Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Staatlichen Notariaten und den Kreisgerichten durch das Bezirksgericht ist aber schließlich auch deshalb von großem Nutzen, weil auf Direktorentagungen und Leiterberatungen des Bezirksgerichts immer öfter Hinweise gegeben und Maßnahmen beschlossen werden, die der Qualifizierung der richterlichen Der Grundsatz der rationellen und effektiven Gestaltung der Arbeit der Staatlichen Notariate spielt auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle. In den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin werden seit einiger Zeit gemeinsame Schulungen der Notare durchgeführt, deren Ergebnisse uns verallgemei-nernswert erscheinen. Da die Ergebnisse aus der Anlei-tungs- und Kontrolltätigkeit von drei Bezirken Grundlage der Themengestaltung werden, haben wir eine größere Materialbasis und können die instruktivsten Beispiele aus der Praxis verwenden. Außerdem bringt es die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises mit sich, daß der Erfahrungsaustausch breiter wird und gute Arbeitsmethoden schnell über die Grenzen eines Bezirks hinaus verallgemeinert werden können. und der notariellen Tätigkeit dienen und zur einheitlichen Rechtsanwendung beitragen, also Kreisgerichte und Staatliche Notariate gleichermaßen betreffen. RUDI KUNZ, Notarinstrukteur am Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt ALOIS HEINZE, Leiter des Staatlichen Notariats Glauchau Die notarielle Betreuung der Bevölkerung wird während der Lehrgänge nicht beeinträchtigt, weil jeder Bezirk nur eine bestimmte Anzahl von Notaren delegiert. Die Bezirke sind abwechselnd Gastgeber und damit für die Vorbereitung der Lehrgänge verantwortlich. Der Notarinstrukteur des gastgebenden Bezirks ist gleichzeitig Lehrgangsleiter. Der Schulungsplan wird von den Notarinstrukteuren der drei Bezirke gemeinsam ausgearbeitet. Hierbei wird u. a. entsprechend der Zusammensetzung des Lehrgangs festgelegt, welche Themen von welchem einzelnen Bezirk übernommen werden. Bei der Auswahl der Lektoren und Seminarleiter stützen wir uns u. a. auf langjährig tätige, erfahrene Notare aus allen drei Bezirken. Für einige Themen wurden auch Lektoren aus anderen Institutionen gewonnen. Der Entwurf des Themenplans wird von jedem Notarinstrukteur dem Direktor seines Bezirksgerichts zur Bestätigung vorgelegt. Die Direktoren und ihre Stellvertreter unterstützen die Notarinstrukteure aktiv bei der Vorbereitung und Gestaltung der Lehrgänge. Jeder Lehrgang wird durch die Lehrgangsteilnehmer und den Lehrgangs" leiter gründlich eingeschätzt. Die wichtigsten Probleme des Lehrgangs werden auch den anderen Notaren im Bezirk vermittelt. Fragen, die im Lehrgang nicht beantwortet werden konnten, werden nachträglich geklärt. Außerdem werden die Lehrgangsteilnehmer beauftragt, bestimmte Probleme in Notartagungen auszuwerten. Die bisherigen Lehrgänge haben ihren Zweck als Weiterbildungsveranstaltung erfüllt. Sie haben Orientierungen zu bestimmten Leitungsfragen (Arbeit mit den Kadern, Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Eingabentätigkeit) gegeben und dazu beigetragen, die Qualität der notariellen Tätigkeit zu heben, z. B. bei der inhaltlichen Gestaltung der Vertragsbeurkundungen. Besonders für die erst kurze Zeit tätigen Notare waren die Lehrgänge eine wertvolle Hilfe zur schnelleren Einarbeitung und zur Festigung ihrer Kenntnisse. LOTltAR STUBBE, Notarinstrukteur am Bezirksgericht Rostock Zusammenwirken mehrerer Bezirke bei der Weiterbildung der Staatlichen Notare Informationen Am 4. Juli 1974 beriet der Konsultativrat für Patentrecht beim 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts Fragen der internationalen Praxis bei der Handhabung des Merkmals „Erfindungshöhe“ bzw. ähnlicher Merkmale der schutzfähigen Erfindung. Grundlage der Beratung waren Thesen, die Prof. Dr. Schönrath und Dr. Schönfeld (beide von der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) ausgearbeitet hatten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage nach dem Maß der Erfindungshöhe. Angesichts der Forderung nach möglichst genauer Bestimmung des Merkmals „Erfindungshöhe“ wurde dargelegt, daß zu hohe Anforderungen an die Erfindungshöhe (geistig-schöpferische Leistung) nicht als stimulierend für die Erfindungstätigkeit angesehen werden könnten. Es sei zu überlegen, ob nicht der Umfang des technischen Fortschritts und des ökonomischen Vorteils stärker als Indiz für das Vorliegen der Erfindungshöhe beachtet werden sollte. Im Hinblick auf die Diskussionsbedürftigkeit des Themas wird sich der Konsultativrat in einer weiteren Sitzung mit der Frage nach dem Maß der Erfindungshöhe beschäftigen. * Auf Initiative der Rechtssteile der Staatlichen Komitees für Rundfunk und für Fernsehen sowie der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen in beiden Komitees fand am 18. Juni 1974 ein Symposion zum Thema „Rechtliche Probleme der Abgrenzung des Arbeitsrechtsverhältnisses von der freien Mitarbeit in künstlerischen Einrichtungen und journalistischen Medien“ statt. Nach einführenden Kurzvorträgen von Chefjustitiar Prof. Dr. F. K. Kaul, Justitiar G. H. Schulz und Dr. U. Krause von der Rechtskommission der BGL fand eine lebhafte Aussprache statt, an der sich staatliche Leiter, Gewerkschaftsfunktionäre und Konfliktkommissionsvorsitzende aus beiden Betrieben sowie aus der VOB Zentrag und dem Berliner Verlag, Vertreter des Zentralvorstandes und des Berliner Bezirksvorstandes der Gewerkschaft Kunst, des Ministeriums für Kultur, des Verbandes der Journalisten der DDR, des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR sowie der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität und des Bereichs Arbeitsrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR beteiligten. Gegenstand der Diskussion waren auch die Beiträge von T. Barthel/A. Wandtke in NJ 1973 S. 604 ff. und von U. Krause in NJ 1974 S. 265 ff. Die Teilnehmer des Symposions befaßten sich vor allem mit folgenden drei inhaltlichen Komplexen: Umfang und gesellschaftliche Berechtigung freiberuflicher Tätigkeit, die rechtliche Zuordnung der freiberuflichen Tätigkeit, die Besonderheiten der freiberuflichen Tätigkeit. Aus der Diskussion ergaben sich folgende Thesen, die die Ansicht der Mehrzahl der Teilnehmer wiedergeben: 1. Das Rechtsinstitut einer Beschäftigungsform, die nicht mit der festen Bindung an einen Betrieb und der ständigen Eingliederung in ein Arbeitskollektiv verbunden ist, muß erhalten bleiben. 2. Die rechtliche Regelung dieser Beschäftigungsform ist in das Arbeitsrecht zu integrieren. Die grundsätzliche 561;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 561 (NJ DDR 1974, S. 561) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 561 (NJ DDR 1974, S. 561)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung versuchten erneut, ihre Befugnisse zu überschreiten und insbesondere von Inhaftierten Informationen über Details der Straf- tat, über über Mittäter aus der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt.

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