Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 560

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 560 (NJ DDR 1974, S. 560); 4 Ein Beispiel einer solchen erfolgreichen Patenschaft ist die Entwicklung der jetzt 24jährigen J. Sie wurde wegen Rowdytums zu IV2 Jahren Freiheitsentzug verurteilt und auf Bewährung aus der Strafanstalt entlassen. Wir gliederten sie in ein gutes Brigadekollektiv ein. Der Brigadier übernahm die persönliche Patenschaft, führte viele Gespräche mit ihr und lernte dabei ihre Sorgen und Probleme kennen. Das ganze Kollektiv unterstützte sie dann bei vielen Gelegenheiten und half z. B. beim Umzug und bei der Renovierung der neuen Wohnung. J. wurde außerdem in die gemeinsame Freizeitgestaltung einbezogen. Heute leistet sie eine gute Arbeit jind ist aktiv in der FDJ-Grundorganisation tätig. Als eine wirksame Form der unmittelbaren politischen Einflußnahme hat sich die Einbeziehung zurückbleibender Jugendlicher in die Freizeitgestaltung der FDJ-Grundorganisa-tion bewährt. Die Erziehung gefährdeter, labiler und straffällig gewordener Jugendlicher darf nicht am Werktor enden. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die Eingliederung dieser Jugendlichen in kulturelle Zirkel und Interessengemeinschaften und auf die Gestaltung niveauvoller Veranstaltungen. Wichtig bei der Freizeitgestaltung ist die gute Verbindung zu den FDJ-Organisationen in den Gemeinden, in denen die Jugendlichen wohnen. Unsere FDJ-Leitung delegierte erfahrene FDJler in die FDJ-Grund-organisationen in den Dörfern bzw. Klubs mit dem Auftrag, deren Leitungen zu helfen, die Freizeitgestaltung zu organisieren. Gegenwärtig bewährt sich diese Zusammenarbeit besonders im Jugendklub des Kulturhauses Unterwellenborn. Des weiteren konnten durch koordinierten Einsatz der Singeklubs, Kulturgruppen und Discotheken die vielfältigsten Veranstaltungen organisiert und somit auch in den kleineren Gemein- Die Aufgaben der Kreisgerichte und der Staatlichen Notariate sind auf vielen Gebieten miteinander verflochten. Beide Organe haben in ihrer Praxis zivil- und familienrechtliche Bestimmungen nach einheitlichen Prinzipien anzuwenden. Es sei hier nur auf die Vorschriften bei der Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens von Ehegatten hingewiesen, die häufig im Rahmen von Erbauseinandersetzungen eine Rolle spielen. Die enge Verflechtung der Aufgaben erfordert eine gute Zusammenarbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate. Die Erfahrungen der Richter und Notare des Kreises Glauchau zeigen, daß vor allem gemeinsame Dienstbesprechungen von großem Nutzen sind, wenn auf ihnen gemeinsam in- den die Freizeit niveauvoller gestaltet werden. Dabei hat sich der Einfluß der FDJ erhöht. Aus dem gegenwärtigen Stand der Arbeit unserer FDJ-Grundorganisa-tion zur Erziehung aller Jugendlichen zu hohem Rechtsbewußtsein' (vgl. hierzu Köhler/Schellhorn in NJ 1974 S. 48 f.) und der Arbeit mit den zurückbleibenden Jugendlichen ergeben sich für uns folgende Aufgaben: weitere Erziehung der Jugendlichen zum bewußten Einhalten sozialistischer Rechtsnormen und verstärkter Kampf aller FDJ-Gruppen um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihren Bereichen, verbunden mit dem Schutz des ihnen anvertrauten sozialistischen Eigentums; Durchführung noch wirksamerer Veranstaltungen zur Erläuterung des sozialistischen Rechts und Weiterentwicklung der FDJ-Inter-essengemeinschaft „Sozialistisches Recht“, um ihren erzieherischen Einfluß unter breiten Kreisen der Jugendlichen zu sichern; weitere Befähigung der Jugendfreunde, besonders der FDJ-Grup-penleiter, zur Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen durch kontinuierliche Anleitung und Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen, vor allem hinsichtlich der Gewinnung von Paten und der Patenschaftsarbeit; verstärkte Einbeziehung der Mitglieder der FDJ-Ordnungsgrup-pen in die Aufgaben bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit in ihrem Kollektiv sowie in die Übernahme von Patenschaften über zurückgebliebene Jugendliche. JOCHEN KMIECZ, Sekretär der FDJ-Grundorganisation „Conrad Blenkle“, und HELMUT KÖHLER, Leiter der FDJ-Interessengemeinschaft „Sozialistisches Recht“ im VEB QEK Maxhütte Unterwellenhorn teressierende Probleme erörtert werden und sie von beiden Seiten gut vorbereitet sind. Dabei hat es sich bewährt, diese Probleme nach Schwerpunkten zu erfassen und in Abstimmung zwischen Kreisgericht und Notariat in die Arbeitspläne beider Dienststellen aufzunehmen. In diesen Dienstbesprechungen berichtet der Direktor des Kreisgerichts regelmäßig über Schwerpunkte aus Kreistagssitzungen, die sowohl für das Gericht als auch für das Staatliche Notariat von Bedeutung sind. Ferner werden Direktoren- und Leitertagungen ausgewertet und solche Rechtsprobleme diskutiert, die die Tätigkeit beider Organe betreffen. So konnten z. B. die Notare durch frühzeitige Informationen des Kreisgerichtsdirektors über Aufgaben des Rates des Kreises und der Fach- organe im Rahmen des Wohnungsbauprogramms ihre Arbeit vorausschauend organisieren und sich auf die damit zusammenhängenden spezifischen Aufgaben der Notariate vorbereiten. Andererseits konnten die Notare über die Entwicklung auf dem Gebiet des Eigenheimbaues berichten und damit den Richtern Kenntnisse vermitteln; die diese insbesondere bei Rechtsauskünften und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden können. Der Leiter des Staatlichen Notariats informierte in einer gemeinsamen Dienstbesprechung über einen Lehrgang und wertete insbesondere eine Lektion aus, die sich mit dem Stand der Gesetzgebungsarbeiten auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Verfahrensrechts befaßte. Dadurch konnten Informationsverluste vermieden werden. Um die Kenntnisse der Schöffen über das Erbrecht und das sozialistische Bodenrecht zu erhöhen, halten die Notare im Rahmen der Schöffenschulungen entsprechende Vorträge. Das dabei erworbene Wissen wird während des 14tägigen Einsatzes der Schöffen am Kreisgericht durch Konsultationen weiter vertieft. Die Schöffen begrüßen diese Art der Weiterbildung, da sie auch auf diesen Gebieten in ihren Arbeitsbereichen häufig um Auskunft gebeten werden. Richter und Notare führen oft auch gemeinsam die Schulungen der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen durch. Ergeben sich Schwerpunkte in der Öffentlichkeitsarbeit, so legen Kreisgericht und Staatliches Notariat gemeinsame Maßnahmen fest. So ist es z. B. üblich, daß Richter und Notare gemeinsam Aussprachen zu verschiedenen Rechtsproblemen durchführen. Das hat sich bewährt, weil die Anfragen der Bürger dann gleich sachkundig beantwortet werden können. Im Publikationsaktiv der Justizorgane arbeitet auch ein Notar mit, so daß im Plan der Pressearbeit ge nau festgelegt werden kann, welches Organ zu den thematischen Schwerpunkten einen Beitrag zu leisten hat. Durch gemeinsame Bemühungen ist es uns auch gelungen, mehr Beiträge in den Betriebszeitungen einiger Großbetriebe zu veröffentlichen. Insbesondere Artikel über Eigentumsund Vermögens Verhältnisse in der Ehe und über Fragen des Erbrechts und des Mietrechts haben bei den Werktätigen großes Interesse hervorgerufen. Es gehört zur Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts, diese Formen der Zusammenarbeit, die sich auch in einigen anderen Kreisen des Bezirks Karl-Marx-Stadt bewährt haben, zu verallgemeinern. Das betrifft vor allem die Abstimmung der Arbeitspläne, die Teilnahme der Notare an solchen Dienstbesprechungen des Kreisgerichts, in denen Probleme behandelt werden, die auch für die notarielle Tätigkeit bedeutsam sind, und die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit. Enge Zusammenarbeit zwischen Kreisgericht und Staatlichem Notariat 560;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 560 (NJ DDR 1974, S. 560) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 560 (NJ DDR 1974, S. 560)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Fällen aus dem Charakter der Festnahmesituation nicht von vornherein der Verdacht einer Straftat ergibt, sondern zunächst Verdachtshinweise geprüft werden müssen.

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