Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 559

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 559 (NJ DDR 1974, S. 559); liehen Leitern bei der festen Eingliederung des genannten Personenkreises in den Produktionsprozeß weiterhin zur Pflicht, die fachliche Anleitung und die Einwirkung auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung dieser Personen zu gewährleisten. Die Arbeitskollektive haben bei der Arbeit mit diesen Bürgern vielfältige Aktivitäten entwickelt. Sie helfen ihnen, ihre Arbeitsaufgaben gut zu, erfüllen, setzen sich bei Arbeitsdisziplinverstößen sofort und konsequent mit ihnen auseinander und unterstützen sie auch dabei, sich ihre Zimmer wohnlich einzurichten, mit ihrem Geld sinnvoll umzugehen und sich durch genaue Einhaltung ärztlicher Anweisungen nachhaltig vom Alkoholmißbrauch zu befreien. In der Vergangenheit waren selbst Arbeitskollektive, die schon mehrfach den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ errungen hatten, nicht immer bereit, mit Strafentlassenen und kriminell gefährdeten Bürgern zusammenzuarbeiten, weil sie bei Fehlschichten und anderen Disziplinverstößen dieser Bürger Nachteile im Kampf um den Staatstitel und überhaupt im sozialistischen Wettbewerb hatten. Die Anordnung Nr. 15/73 räumt deshalb den staatlichen Leitern die Möglichkeit ein, zu beantragen, daß Fehlschichten der Strafentlassenen und kriminell Gefährdeten bei der Wettbewerbsabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Dadurch ist gesichert, daß den Kollektiven, in die haftentlassene oder gefährdete Bürger eingegliedert wurden, daraus keine Nachteile im sozialistischen Wettbewerb und bei der Prämiierung entstehen. Mit dieser Regelung wurde auch vereinzelten Versuchen entgegengetre- ten, derartige Fehlschichten durch Überstunden oder Anrechnen auf den Urlaub zu verschleiern. Solche gesetzwidrigen Praktiken hätten die Arbeitsbummelei ja geradezu begünstigt. Nachdem mit der Anordnung Nr. 15/73 seit einem Jahr gearbeitet wird, kann man sagen, daß sie sich bewährt hat. Das drückt sich in guten Erfolgen vieler Arbeitskollektive bei der Betreuung von Strafentlassenen und kriminell Gefährdeten aus. Die Erziehung und Kontrolle dieser Bürger nimmt im Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ einen breiten Raum ein. Immer mehr Kollektive erkennen, daß nur durch ihre aktive Mitwirkung die Umerziehung dieser Personen möglich ist. Um die Wirksamkeit der Anordnung noch zu erhöhen und diese Erziehungsarbeit noch fester in den sozialistischen Wettbewerb zu integrieren, ist im Entwurf des Betriebskollektivvertrags für 1975 eine materielle Stimulierung für diejenigen Arbeitskollektive vorgesehen, die sich intensiv um die Erziehung und Kontrolle entlassener Strafgefangener und kriminell Gefährdeter kümmern. Die Abteilung Kaderentwicklung hat einen exakten Überblick über alle im Betrieb beschäftigten Strafentlassenen und kriminell Gefährdeten. Sie steht den Kollektiven mit Rat und Tat zur Seite, damit sie ihren verantwortungsvollen Erziehungsaufgaben gerecht werden können. REINHOLD DI EKELMANN, Leiter der Abteilung Kaderentwicklung des VEB Volkswerft Stralsund RICHARD LANGBEIN, Staatsanwalt der Stadt und des Kreises Stralsund Erfahrungen einer FDJ-Grundorganisation bei der Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen Die Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben, ist fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der FDJ-Grundorganisation unseres Betriebes. Uns machte Sorgen, daß es neben den vielen aktiven FDJlern und Jugendlichen in unserem Werk auch noch junge Menschen gibt, die sich inaktiv verhalten, ihre Freizeit vergeuden, keine Achtung vor dem sozialistischen Eigentum haben, die Arbeit bummeln, Ordnungswidrig-, keiten oder Straftaten begangen haben. Zuerst galt es deshalb, das FDJ-Aktiv für die Lösung dieser Aufgaben besser zu befähigen und anzuleiten. Wir verbündeten uns dabei mit den staatlichen Leitern und mit den Gewerkschaftsleitungen unseres Betriebes. Auf vielen Anleitungen unseres FDJ-Aktivs, auf Wochenendschulungen, in der Schule des . Gruppenleiters, auf FDJ-Aktivtagungen und in den FDJ-Gruppen selbst diskutierten wir darüber, wie wir solche Erziehungsbedingungen schaf- fen, damit sich alle Jugendlichen zu jungen Sozialisten entwickeln, und wie wir sozial und kriminell gefährdete und zurückgebliebene Jugendliche in unsere Arbeit einbeziehen können. Ständiger Gast auf diesen Schulungen und Diskussionen ist der Jugendstaatsanwalt des Kreises. Durch die Kaderabteilung werden wir ständig informiert, wenn Jugendliche, die besondere Hilfe brauchen, die Arbeit bei' uns aufnehmen, damit wir den betreffenden FDJ-Gruppen daraufhin konkrete Aufgaben übertragen können. Die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsleitungen halten wir für besonders wichtig bei den Jugendlichen, die nicht Mitglied der FDJ sind und ihren ersten gesellschaftlichen Kontakt im Betrieb zum FDGB haben. Die Leitung der FDJ-Grundorganisation hat sich einen guten Überblick über die Arbeit mit solchen Jugendlichen verschafft, der ständig vervollständigt wird. Dazu wurde für jeden Bereich bzw. jede Abteilung durch die FDJ-Leitung eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir organisieren mit den FDJ-Organlsationen der Abteilungen und Gruppen Aussprachen mit zurückbleibenden Jugendlichen, um deren Gedanken und Interessen kennenzulernen und um ihnen kameradschaftlich zu helfen, sich besser im Kollektiv einzuleben und ihre Pflichten zu erfüllen. Ein Schwerpunkt ist dabei auch die Arbeit mit den heim- Und Strafentlassenen Jugendlichen. Den FDJlern wurde der Besuch in einem Jugendwerkhof und einer Jugendstrafvollzugsanstalt ermöglicht, um möglichst früh mit den Jugendlichen, die später in unserem Werk arbeiten werden, Kontakt aufzunehmen. Die Leitung der FDJ-Grundorganisation konzentriert sich auf folgende Aufgaben: i Eingliederung solcher Jugendlicher in die besten FDJ-Kollek-tive auf der Basis einer engen Zusammenarbeit mit der staatlichen Leitung, Gewinnung eines Paten für jeden dieser Jugendlichen, Einbeziehung dieser Jugendlichen in die Arbeit der FDJ-Grundorganisation, besonders in das FDJ-Studienjahr, Unterstützung dieser Jugendlichen bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung entsprechend den vielfältigen Möglichkeiten im Betrieb. Die Patenschaft ist die Hauptmethode der Erziehung zurückbleibender Jugendlicher. Unsere Erfahrungen besagen, daß diese Jugendlichen den Kontakt zu ihrem FDJ-Kollektiv schneller finden, wenn sie einen Paten haben, der sie heranführt, der sie in allen Fragen berät, immer für sie da ist, auch nach der Arbeitszeit. Gegenwärtig- gibt es 135 solcher Patenschaften im Werk, die durch erfahrene, klassenbewußte Arbeiter und Mitglieder des FDJ-Aktivs übernommen wurden. Diese erhalten durch die Betriebsparteiorganisation bzw. die FDJ-Leitung einen schriftlichen persönlichen Auftrag, der die jeweiligen spezifischen Aufgaben der Patenschaft enthält. Über die Erfüllung dieses Auftrags wird dann vor dem Kollektiv berichtet. Die Ergebnisse vieler erfolgreicher Patenschaften zeigen, daß sie dann ihr Ziel erreichen, wenn die FDJ-Leitung die ständige Anleitung der Paten übernimmt und sehr guten Kontakt zu ihnen hat, ein gutes Brigadekbllektiv den Paten unterstützt, die Patenschaft sich nicht nur auf die Arbeitszeit, sondern auch auf die Freizeit bezieht, der Pate einen engen persönlichen Kontakt zu dem Jugendlichen hat und geduldig mit ihm arbeitet, den Jugendlichen für sie interessante und lösbare Aufgaben übertragen werden, bei denen sie auch Erfolgserlebnisse haben. 559;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 559 (NJ DDR 1974, S. 559) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 559 (NJ DDR 1974, S. 559)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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