Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 557

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 557 (NJ DDR 1974, S. 557); und der Disziplinarvergehen von Militärangehörigen ist wesentlich gesunken. Die Organe der Militärjustiz Volkspolens sind als Teii der Volksarmee zugleich untrennbarer Bestandteil der Streitkräfte des Warschauer Vertrages. Sie sind brüderlich mit der Militärjustiz der anderen Staaten der sozialistischen Militärkoälition verbunden. So steht z. B. das Militärkollegium des Obersten Gerichts der Volksrepublik Polen in fruchtbringendem Erfahrungsaustausch mit dem Militärkollegium des Obersten Gerichts der DDR. Dank der koordinierten Außen- und Verteidigungspolitik der Länder der sozialistischen Staatengemein- schaft sind in Richtung auf die Festigung des Friedens und der internationalen Entspannung beachtliche Fortschritte erzielt worden. Die Militärrichter Volkspolens, die sich stets von den Hinweisen der Partei der Arbeiterklasse leiten lassen, stehen in den Reihen der Polnischen Volksarmee und der Streitkräfte der Staaten des Warschauer Vertrages auch weiterhin auf der Wacht, um die Unantastbarkeit der Grenzen der sozialistischen Staaten zu gewährleisten, den sozialistischen Aufbau und die Errungenschaften der Werktätigen sowie das friedliche Leben der Bürger zu schützen. (Übersetzung von Dr. Helmut Keil, Berlin) Aus der Praxis für die Praxis Aufgaben des Staatsanwalts bei der Entwicklung von Bereichen der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist darauf gerichtet, Gesetzesverletzungen aufzudecken und auf sie wirksam zu reagieren, gegen Rechtsverletzungen aller Art vorzugehen und zur Überwindung ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen beizutragen sowie für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu sorgen. Von dieser Aufgabenstellung her muß auch der Beitrag der Staatsanwaltschaft bei der Unterstützung der Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit gesehen werden. Diese Aufgabe erfüllt die Staatsanwaltschaft in erster Linie dadurch, daß sie bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen aller Art mit ihren spezifischen Mitteln und Methoden zugleich auf die Vervollkommnung und Konkretisierung der Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit hinwirkt. Alle Staatsanwälte des Bezirks Suhl wurden deshalb darauf orientiert, die Strafverfahren, die Aufsichtstätigkeit sowie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit stärker auf die konkrete Ausgestaltung der Wettbewerbsaufgaben auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit auszurichten. Es ist notwendig, auf die Mängel nachdrücklich hinzuweisen, die einer vorbildlichen Ordnung und Sicherheit störend im Wege stehen, damit ihre Überwindung zum Bestandteil der Wettbewerbsaufgaben gemacht werden kann. Selbstverständlich ist das nicht nur auf die Betriebe und Bereiche beschränkt, die bereits um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ kämpfen. Die Staatsanwälte sollten sich weniger auf die Betriebe und Genossenschaften konzentrieren, in denen bereits günstige Voraussetzungen für den Erwerb dieses Titels bestehen. Positive Veränderungen müssen vor allem in denjenigen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft herbeigeführt werden, in denen es Rechtsverletzungen und die größten Unfallgefahren gibt und in denen bereits kon- krete Vorkommnisse Anlaß gaben, auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit besonders hinzuweisen. So mußte in einem VEB z. B. festgestellt werden, daß weder im Betriebskollektivvertrag noch in den Brigadeverträgen Festlegungen zur Brandsicherheit getroffen worden waren, obwohl bereits die 1. DB zum Brandschutzgesetz vom 16. Januar 1961 (GBl. II S. 49) fordert, daß Fragen der Sicherheit und Ordnung, insbesondere die des Brandschutzes, in die Brigadeverträge und Betriebskollektivverträge mit aufzunehmen sind. In diesem VEB kam es dann auch zu einer Kesselhavarie mit sehr hohem Schaden. Einige Beschäftigte des Betriebes mußten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Straftaten waren dadurch begünstigt worden, daß seit Jahren die Kesselanlage von Arbeitern bedient wurde, die nicht die vorgeschriebene Qualifikation und Eignung besaßen. So war z. B. von dem Kesselwärter im Betrieb bekannt, daß er während der Arbeitszeit alkoholische Getränke zu sich nahm und seine Pflichten bei der Wartung der Kesselanlage vernachlässigte. Gerade in diesem Betrieb muß also darauf hingewirkt werden, Wettbewerbsinitiativen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit auszulösen. Der verantwortliche Leiter wurde in einem Aufsichtsakt über die festgestellten Mängel informiert und aufgefordert, geeignete Leitungsmaßnahmen zu veranlassen. In einem anderen Fall hatte ein Strafverfahren zu staatsanwalt-schaftlichen Aufsichtsmaßnahmen geführt, weil festgestellt wurde, daß im Kombinat Kraftverkehr und in der bezirksgeleiteten Bauindustrie kein Wettbewerb zur Einsparung von Vergaserkraftstoff geführt wird. Dadurch waren die Kosten für den Mar terialverbrauch in diesen Betrieben sehr hoch. Die Betriebe reagierten auf die Aufsichtsmaßnahmen mit dem Argument, daß sie keinen Wettbewerb zur Kraftstoffeinsparung führen könnten, weil es in ihren Be- trieben nicht möglich sei, exakt mit Verbrauchsnormen zu arbeiten. Erst nachdem bei der übergeordneten Leitung Protest eingelegt worden war, wurden Materialeinsparungsprämien auf der Grundlage exakter Verbrauchsnormen eingeführt. Diese Beispiele machen deutlich: Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft bei der Unterstützung der Bewegung für Ordnung und Sicherheit besteht in erster Linie darin, auf der Grundlage der Erfahrungen bei der Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen und der Erfahrungen aus der Gesetzlichkeitsaufsicht sowie mit Hilfe der Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuwirken, daß sich die verantwortlichen Leiter in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich an die Spitze dieser Bewegung stellen und über die Ergebnisse regelmäßig Rechenschaft fordern. Die Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht und der Kriminalitätsvorbeugung sollte die Staatsanwaltschaft so gestalten, daß die Überwindung von Mängeln und Gesetzesverletzungen als Verpflichtungen in das Wettbewerbsprogramm aufgenommen wird. Bei der Auswertung von Strafverfahren, bei Kollektivberatungen sowie bei der Erläuterung bzw. Auswertung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht sollte stets die Verbindung zu der Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit hergestellt werden. Auch die gerichtlichen Verhandlungen müssen noch stärker genutzt werden, um die Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit positiv zu beeinflussen. Diese Bewegung kann konkreter gestaltet werden, wenn an geeigneten Verhandlungen diejenigen Leitungskader und gesellschaftlichen Kräfte teilnehmen, die daraus für ihre Kontroll- und Auf sich tstätigkeit und für die Vervollkommnung der Ordnung und Sicherheit in ihren Verantwortungsbereichen notwendige Schlußfolgerungen ziehen können. So nahmen z. B. an einer Gerichtsverhandlung gegen eine Angestellte des Centrum-Warenhauses Suhl leitende Mitarbeiter des Einzelhandels teil. Sie haben daraus wichtige Erkenntnisse für die Verwirklichung des Wettbewerbs- 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 557 (NJ DDR 1974, S. 557) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 557 (NJ DDR 1974, S. 557)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens den Ausschlag darüber geben kennen, auf welchen konkreten Straftatbestand der Straftatverdacht zu bezielien ist. Hinsichtlich geeigneter, in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung anwendbarer Methoden der Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen, insbesondere die Aufdeckung seiner Motive für festgestellte Verhaltensweisen-, grundsätzlich einen Schwerpunkt der weiteren Vervollkommnung der operativen Grundprozesse bilden muß.

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