Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 545 (NJ DDR 1974, S. 545); zu qualifizieren und mit der wachsenden schöpferischen Aktivität der Werktätigen wirksamer zu verbinden. Dies schließt in Übereinstimmung mit der prinzipiellen Orientierung unserer Partei über die objektiv wachsende Rolle des sozialistischen Staates und seines Rechts auch eine höhere Wirksamkeit des sozialistischen Rechts bei der Leitung und Planung volkswirtschaftlicher Prozesse ein. Das erfordert, die weitere schrittweise Ausgestaltung des Wirtschaftsrechts ebenso wie die Verbesserung der Arbeit mit dem geltenden Recht in der Volkswirtschaft in ihrer vollen politischen Bedeutung zu erkennen und die dazu erforderlichen konkreten Maßnahmen zielgerichtet zu verwirklichen. Zur planmäßigen Weiterentwicklung der Arbeit auf diesem Gebiet hat der Ministerrat der DDR den Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) verabschiedet, der eine weitere Maßnahme zur schrittweisen Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung ist. Im folgenden sollen einige wichtige Aufgaben bei der Durchführung dieses Beschlusses dargelegt werden. Sie sind eingeordnet in die Forderung der 12. Plenartagung des Zentralkomitees der SED, die Leitungstätigkeit ständig zu qualifizieren, um die ökonomischen Gesetze des Sozialismus immer besser auszunutzen, der Masseninitiative Raum zu geben und sie zu hohen Ergebnissen zu führen./4/ ' Qualifizierung der Leitung und Planung und Vervollkommnung der Reelltsarbeit Das zentrale Anliegen des Beschlusses besteht in der konsequenteren und wirkungsvolleren Nutzung des sozialistischen Rechts zur systematischen Qualifizierung der Leitung und Planung der Volkswirtschaft. Ausgehend von der objektiv wachsenden Rolle des sozialistischen Staates und seines Rechts, ist im Bereich der Volkswirtschaft die sozialistische Gesetzlichkeit als ein entscheidendes Leninsches Prinzip der Leitung gesellschaftlicher Prozesse entsprechend den wachsenden Anforderungen der jetzt erreichten Entwicklungsetappe zu verwirklichen und zugleich auf einem qualitativ höheren Niveau das sozialistische Recht durch gezielte Nutzung der ihm wesenseigenen erzieherischen, gestaltenden und organisierenden Funktion wirkungsvoller bei der planmäßigen Beherrschung volkswirtschaftlicher Entwicklungsprozesse einzusetzen. Die Orientierung auf die weitere konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts bei der Leitung und Planung der Volkswirtschaft ist darauf gerichtet, in allen Bereichen die positive Entwicklung fortzusetzen, um ein solches System der Leitung und Organisation innerhalb der Volkswirtschaft, vor allem in den VEB, Kombinaten, ihren Einrichtungen sowie in den wirtschaftsleitenden Organen, zu sichern, das hohe gesellschaftliche Intensität und Effektivität auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes mit der gewissenhaften Durchsetzung der Rechtsnormen des sozialistischen Staates als Einheit verbindet. Die Vervollkommnung der Rechtsarbeit mit dem Ziel, die Leitung und Planung der volkswirtschaftlichen Prozesse zu qualifizieren, umfaßt insbesondere die Durchsetzung einer hohen Staats-, Plan- und Vertragsdisziplin. Sie erfordert den verantwortungsvollen Umgang mit den wachsenden materiellen und finanziellen Fonds, die den Betrieben, ihren Kollektiven und jedem einzelnen Werktätigen von der sozialistischen Gesellschaft anvertraut werden, die Wahrung der Unantastbarkeit IM Vgl. E. Honecker, „Mit neuen Erfolgen zum 25. Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik“, in: Bericht und Schlußwort auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 97. des sozialistischen Eigentums und die Gewährleistung seines umfassenden Schutzes. Sie ist darauf gerichtet, die Normen des sozialistischen Staates über den Schutz des Lebens und der Gesundheit, über gesellschaftliche Stellung, Rechte und Pflichten der Werktätigen sozialistischer Betriebe vorbildlich zu verwirklichen. Die einheitliche Aufgabe besteht aber zugleich darin, entsprechend dem Charakter des sozialistischen Rechts seine organisierende und gestaltende Funktion wirkungsvoller zur Qualifizierung der Leitung und Planung der Volkswirtschaft einzusetzen. Das erfordert die verstärkte Einbeziehung des Rechts als aktive Methode der Leitung und Organisation in den täglichen Leitungsprozeß der Betriebe und ihrer Kollektive. Die zuweilen noch anzutreffende Auffassung, daß Rechtsfragen in der Volkswirtschaft erst dann entstehen, wenn der planmäßige Wirtschaftsablauf durch Unregelmäßigkeiten, z. B. bei der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus der zwischenbetrieblichen Kooperation, gestört wird, beruht auf einem grundsätzlichen Irrtum. Hier wird gerade die entscheidende Seite der Arbeit mit dem sozialistischen Recht in der Volkswirtschaft verkannt: die bewußte und planmäßige Organisation der vielfältigen Leitungs-, Organisations- und Verflechtungsbeziehungen in der Volkswirtschaft auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und mit Hilfe seiner spezifischen Methoden und Formen. Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde die wachsende Rolle des sozialistischen Staates und die sich daraus ergebende Forderung nach höherer Qualität der zentralen staatlichen Leitung und Planung der Volkswirtschaft aus einer Analyse der objektiven Entwicklungsbedingungen abgeleitet. Sie bestehen in den gewachsenen Dimensionen und qualitativen Veränderungen unserer Volkswirtschaft, in den sie charakterisierenden Verflechtungen ihrer Zweige untereinander sowie mit den anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, in der gewachsenen internationalen Zusammenarbeit, vor allem bei der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW, und anderen wichtigen Krite-rien./5/ Sie alle begründen hohe Anforderungen an die wissenschaftliche, exakt bilanzierte und einheitliche Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung. Diese Prozesse müssen heute mit Hilfe des sozialistischen Rechts auf einem qualitativ höheren Niveau gestaltet, organisiert, gesichert und zuverlässig durchgeführt werden. Die Weiterentwicklung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft ist kein Selbstzweck. Sie ermöglicht es, die Effektivität des Zusammenwirkens der Betriebe, Kombinate und WB zu erhöheif und Verluste zu vermeiden. In diesem Sinne geht es um konkrete auch ökonomisch meßbare höhere Arbeitsergebnisse bei der Durchführung der Volkswirtschaftspläne. Lehrreich ist auch in diesem Zusammenhang die Forderung Lenins, die er im Zusammenhang mit dem Erlaß eines neuen Gesetzes über die Flurregelung erhob, in dem er sagte: „ . die Sowjetmacht richtet alle ihre Bemühungen darauf, daß dieses Gesetz nicht nur auf dem Papier bleibt, sondern wirklich den Nutzen bringt, den es zu bringen bestimmt ist“ 76/ Die prinzipielle Aufgabe aus dem Beschluß des Ministerrates vom 13. Juni 1974 besteht also darin, die spezifischen Möglichkeiten zur Qualifizierung der Leitung und Planung, zur wirksameren Leitung der Kollektive und zur Entfaltung ihrer Initiative, sowie die Reserven an höherer Effektivität und volkswirtschaft- /5/ VgL E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, a. a. O., S. 64. /6I W. I. Benin, „Rede auf dem I. Kongreß der landwirtschaftlichen Kommunen und Artels am 4. Dfezember 1919“, in: Werke, Bd. 30, S. 181. 545;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 545 (NJ DDR 1974, S. 545) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 545 (NJ DDR 1974, S. 545)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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