Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 544

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 544 (NJ DDR 1974, S. 544); Ziff 3.1. die Gerichte darauf, die Gestaltung klarer, den Rechtsvorschriften genau entsprechender Neuerervereinbarungen zu fördern und zu helfen, daß Mängel durch aktives Handeln der Partner beseitigt werden. Sofern Mängel nicht behoben werden können, haben die Gerichte die Unwirksamkeit der Vereinbarung festzustellen. Gerade diese Entscheidungen sollten so gestaltet werden, daß sie den Neuerern und den Betrieben zugleich Anleitung und Unterstützung für die künftige Arbeit geben. Hierin sehen wir auch die vorrangige Möglichkeit, zur Überwindung von Verstößen auf diesem Gebiet beizutragen. Die Richtlinie beantwortet hinsichtlich der Tätigkeit der Gerichte bei Vergütungsstreitfällen solche Fragen, zu denen gesicherte Erfahrungen und Erkenntnisse vorliegen. Weitere Rechtsfragen, z. B. die vielfältigen Probleme zur Nutzensermittlung und zur Festlegung der Vergütungshöhe, lassen eine Verallgemeinerung in einer Richtlinie nicht zu. Das Oberste Gericht wird in seiner Rechtsprechung diese Fragen schrittweise einer Lösung zuführen. Die Übersicht über die Rechtsprechung seit Inkrafttreten der Neuererverordnung beweist, daß nach Fragen zur Zuständigkeit der Gerichte zunehmend materiellrechtliche Fragen in den Vordergrund rücken, die durchweg recht kompliziert sind. Deshalb muß die Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des Neuererrechts fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte und der Direktoren der Kreisgerichte bleiben. Für unbedingt notwendig halten wir es auch, der kontinuierlichen Qualifizierung der Richter auf diesem seiner Bedeutung nach vorrangigen Rechtsgebiet besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Behandlung der Fragen in Fachrichter- und Direktorentagungen halten wir für eine geeignete Form der Qualifizierung. Das Oberste Gericht wird unter Verwertung von Entscheidungen der Bezirks- und Kreisgerichte sowie von Publikationen ein Material zusammenstellen, das in der Art einer Dokumentation die Rechtsprechung unterstützen soll. Wir meinen, daß diese'Art der Nutzung vorhandener Erkenntnisse und Erfahrungen für alle Gerichte ein Gebot rationellen Arbeitens ist. * Mit der' Behandlung von Problemen des Neuererrechts auf der 11. Plenartagung hat das Oberste Gericht einen Beitrag zur Fqjderung der Neuererbewegung geleistet, die ein wichtiger Faktor zur Lösung der Hauptaufgabe ist. Dieser Grundgedanke muß auch die Auswertung der Plenartagung und die Anwendung der Richtlinie Nr. 30 in der gerichtlichen Tätigkeit bestimmen. Prof. Dr. habil. STEPHAN SXJPRANOWITZ, Stellvertreter des Ministers der Justiz Weitere Vervollkommnung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft Der VIII. Parteitag der SED hat, ausgehend vom Klassenwesen des sozialistischen Staates und den objektiven Gesetzmäßigkeiten seiner Entwicklung, die strategische Linie für die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung und die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit bestimmt. Er hat den Grundsatz betont, daß die wachsende Rolle des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft als eine wesentliche Seite die planmäßige weitere Vervollkommnung der Rechtsordnung einschließt. Er hat zugleich die Grundforderungen für die Qualifizierung der Arbeit mit dem sozialistischen Recht in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens formuliert und konkrete Aufgaben für die schrittweise weitere Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung auf wichtigen Gebieten der gesellschaftlichen Entwicklung beschlossen/1/. In Durchführung dieser prinzipiellen Orientierung der Partei der Arbeiterklasse sind seit dem VIII. Parteitag wichtige Schritte zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung und zur immer wirksameren Einbeziehung des sozialistischen Rechts in die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse getan. worden. Bedeutende Normativakte, wie z. B. das Gesetz über den Ministerrat der DDR, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB sind inzwischen in Kraft gesetzt worden. Gleichzeitig wurden wichtige Aktivitäten für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit dem sozialistischen Recht und für die konsequente Durchsetzung der Gesetzlichkeit eingeleitet./2/ Die Ent- tll Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VHI. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 66 ff. /2/ Vgl. u. a. K. Sorgenicht, „Die Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit konsequent weiterführen!“, NJ 1974 S. 318 ff.; G. Udke, „Aufgaben zur Rechtspropaganda und Rechtserziehung in der Volkswirtschaft“, NJ 1973 S. 275 ff.; derselbe, „Ideologische Aspekte effektiver Rechtsverwirklichung“, Staat und Recht 1974, Heft 6, S. 896 ff. Wicklung einer breiten Bewegung der Werktätigen unter Führung der Partei der Arbeiterklasse zur Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ innerhalb der sozialistischen Wettbewerbsbewegung, die erfolgreiche Durchführung von Rechtskonferenzen in vielen volkseigenen Betrieben und Kombinaten, in Städten, Kreisen und Bezirken sowie insbesondere auch die wachsenden Bemühungen um eine systematische Rechtspropaganda in Durchführung des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ sind hierfür überzeugende Beispiele. Alle diese Maßnahmen und Aktivitäten sind Ausdruck einer planmäßigen und zielgerichteten Entwicklung. Sie stellen bedeutende Schritte bei der praktischen Umsetzung der strategischen Orientierung des VIII. Parteitages der SED für die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung und für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit dar. Bei der Vervollkommnung der einheitlichen Rechtsordnung des sozialistischen Staates haben die Parteiführung und die Regierung der DDR dem Bereich der Volkswirtschaft immer eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie ergibt sich aus der zentralen Bedeutung der ökonomischen Entwicklung für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der entsprechenden ökonomischen Politik der Partei der Ar-beiterklasse./3/ Der VIII. Parteitag der SED hat hier die Aufgabe gestellt, die Leitung der Volkswirtschaft durch den sozialistischen Staat weiter zu festigen und entsprechend den objektiven Bedingungen der gesellschaftlichen Entwicklung auszubauen. Die Hauptrichtung besteht darin, die zentrale staatliche Leitung und Planung 131 Vgl. auch K. Sorgenicht, „Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Festigung des Rechtsbewußtsedns der Werktätigen“, NJ 1974 S. 414 ff. 544;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 544 (NJ DDR 1974, S. 544) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 544 (NJ DDR 1974, S. 544)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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