Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 543

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 543 (NJ DDR 1974, S. 543); sicher richtig, wenn die Gerichte diese Frage nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen und dabei insbesondere davon ausgehen,- welche konkreten Entscheidungen zur Anwendung dieser Verfahren bisher getroffen wurden. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, inwieweit die im Neuerervorschlag enthaltene Leistung qualitativ über die Arbeits-, Dienst- oder Studienaufgaben hinausgeht (§ 13 Abs. 1 der 1. DB zur NVO). Dabei konzentriert sich diese Problematik auf das ingenieurtechnische Personal. Immerhin sind 61 Prozent der an den Vergütungsstreitfällen Beteiligten Leiter und mittlere Führungskader. Es ist offenkundig, daß bei dieser Gruppe von Werktätigen die Abgrenzung am schwierigsten ist. Das Oberste Gericht und auch die Bezirksgerichte haben so angeleitet, daß zur richtigen Entscheidungsfindung die Arbeitsaufgabe und die im Vorschlag enthaltene Leistung konkret zu ermitteln und miteinander zu vergleichen sind./5/ Schematismus ist hier wie überall völlig fehl am Platz. Die Gerichte haben die Aufgabe, mit klaren, überzeugenden Entscheidungen darauf hinzuwirken, daß in jedem Einzelfall die richtige materielle Anerkennung gewährt wird. Zur Arbeitsweise der Gerichte in Neuererverfahren Die Vielschichtigkeit der Probleme des Neuererrechts und vor allem ihre enge Verquickung mit ideologischen und ökonomischen Fragen bestimmen die Arbeitsweise der Gerichte. Beachtung der gesellschaftlichen Zusammenhänge des Streitfalls Ein Grundanliegen der Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des Neuererrechts ist die enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und den zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen. Für die Gerichte eröffnen sich dabei Wege, die Tendenzen und die Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Bereiches kennenzulemen. Sie müssen insbesondere Schwerpunkte und Tendenzen der sozialistischen Rationalisierung kennen, um die von ihnen zu entscheidenden Rechtsfragen in richtige Beziehungen und Zusammenhänge stellen zu können. Hierdurch werden Erfordernisse der Sachaufklärung ebenso sichtbar wie Probleme der Verfahrensgestaltung und -ausWertung. Viele Entscheidungen lassen erkennen, daß die Gerichte von diesen Anforderungen ausgehen. Es gibt aber auch Entscheidungen, die nicht ausreichend die gesellschaftlichen Zusammenhänge verarbeitet haben. Erkennbar kommt den Konfliktkommissionen die Kenntnis der betrieblichen Aufgaben und Zusammenhänge bei der Behandlung von Neuererstreitfällen zugute. Der Anteil von Konfliktkommissionsbeschlüssen, die durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt werden konnten, liegt über dem in anderen arbeitsrechtlichen Verfahren. Diese erfreuliche Feststellung darf aber in keiner Hinsicht die enge Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen beeinträchtigen, vor allem, weil die Rechtsfragen auf diesem Gebiet recht kompliziert sind und eine systematische Anleitung erfordern. Effektive Durchführung und Auswertung des Verfahrens Die effektive Verfahrensdurchführüng, in deren Mittelpunkt die zielgerichtete Aufklärung des Sachverhalts steht und bei der die politisch-rechtlichen Schwerpunkte des jeweiligen Verfahrens herausgearbeitet werden, ist die Grundlage für eine gezielte Auswertung und Propagierung der Verfahrensergebnisse. Auf die- IS/ Vgl. z. B. OG, Urteil vom 10. November 1972 Za 15/72 (NJ 1973 S. 29). sem Gebiet kann der gegenwärtige Stand der Arbeit noch nicht befriedigen. Die Einschätzungen der Gerichte zu den Ursachen der Streitfälle besagen, daß mangelnde Rechtskenntnisse und fehlerhafte Rechtsauffassungen der Betriebe, aber auch der Werktätigen, die hauptsächlichen Ursachen für Neuererstreitigkeiten sind. Diese Feststellung erhärtet die im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED über die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts an die Richter gestellte Forderung, verstärkt vor Kollektiven der Werktätigen aufzutreten und systematisch und differenziert Rechtskenntnisse zu vermitteln. Das sollte unter dem Thema „Die konsequente Anwendung des Neuererrechts zur Stimulierung schöpferischer Leistungen der Werktätigen“ geschehen. Als Teil der rechtspropagandistischen und rechtserzieherischen Tätigkeit betrachten wir die verstärkte Verhandlung von Streitfällen auf dem Gebiet des Neuererrechts vor erweiterter Öffentlichkeit und die Verfahrensauswertung. Es entspricht nicht der Bedeutung und Vielfalt der Probleme, aber auch nicht den Feststellungen zu den Ursachen von Streitfällen, wenn nur 9 Prozent aller Vergütungsstreitfälle von den Gerichten ausgewertet werden. Die Auswertung der Einzelverfahren sowie die Information über bestimmte wiederkehrende Probleme an die zuständigen staatlichen und gewerkschaftlichen Organe bleiben hinter den Anforderungen zurück, die sich objektiv aus der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Verfahren ergeben. Dabei geht es nicht etwa darum, lediglich über Hemmnisse und Schwächen zu informieren, sondern vor allem darum, ideologische Probleme herauszuarbeiten und positive Lösungen zu propagieren. Die Veröffentlichung von Entscheidungen, auch der Kreisgerichte, in der „Neuen Justiz“ ist nur ein Weg hierzu. Es geht uns darum, gerade die Kollektive der Arbeiter verstärkt über die Rechte der Neuerer und ihre Durchsetzung zu informieren und ihre Mitwirkung bei der weiteren Lösung der Aufgaben der Neuererbewegung zu fördern. Zur Aufgabenstellung der Richtlinie Nr. 30 Die Richtlinie Nr. 30 konzentriert sich auf die Erläuterung derjenigen Fragen, die in den gerichtlichen Verfahren wiederholt aufgetreten sind. Hierbei handelt es sich um Fragen der Zuständigkeit der Gerichte und um die Behandlung von Vergütungsstreitigkeiteri. Die Richtlinie will nicht nur Hinweise zum methodischen Herangehen an die Lösung der Probleme geben. Sie verfolgt das Anliegen, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, die die Neuererbewegung fördert, Hemmnisse beseitigen hilft und die Rechte der Neuerer wahrt. Diese politisch-rechtliche Aufgabenstellung sei hier ausdrücklich hervorgehoben, weil sie die Anwendung der "Richtlinie in der Rechtsprechung bestimmen muß. Nur aus dieser Sicht lassen sich auch Probleme lösen, die in der Richtlinie nicht oder nicht allseitig behandelt sind. Es ist ein Anliegen der Richtlinie, die Verantwortung der Betriebsleiter für die ihnen übertragenen Entscheidungen zu stärken. Hierzu gehört z. B. die klare Abgrenzung zwischen Beschwerdeverfahren und Gerichtsweg. Die Richtlinie zielt auch darauf ab, die Klärung von Problemen bei der Anwendung des Neuererrechts durch aktives Handeln der Partner zu fördern, indem die Gerichte zu verallgemeinerungsfähigen Entscheidungen kommen, mit denen Verhältnisse auch für die Zukunft gestaltet werden. Das hat z. B. praktische Bedeutung für die Neuerervereinbarungen. In Übereinstimmung mit der 2. DB zur NVO orientiert die Richtlinie in 543;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 543 (NJ DDR 1974, S. 543) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 543 (NJ DDR 1974, S. 543)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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