Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 5 (NJ DDR 1974, S. 5); treter eines oder mehrerer im Wahlkreis befindlicher Betriebe, der stellvertretende Direktor der Schule und Leiter kultureller Einrichtungen. Das Wahlkreisaktiv arbeitet eng mit den Bürgern zusammen und trägt auftauchende Probleme und Vorschläge an die für die Entscheidung zuständigen staatlichen Organe heran. Andererseits informieren und unterstützen der Rat der Stadt und die Räte der Stadtbezirke die Wahlkreisaktivs. Diese Form hat sich in Leipzig als ein gangbarer Weg erwiesen, um die gesamte massenpolitische Arbeit zu aktivieren. Abgeordnete schätzen ein, daß ihnen das Aktiv hilft, zielgerichteter, planmäßiger und effektiver ihren Pflichten nach-zukomnjen. So gibt es auf vielen Gebieten und sicher auch in anderen Bezirken und in vielen Kreisen gute und sehr gute Erfahrungen bei der Leitung gesellschaftlicher Prozesse, die wert sind, verallgemeinert zu werden. Wir sollten diese Reserven für unsere gesamte Arbeit erschließen und ständig nutzen. Wähleraufträge Ausdruck der demokratischen Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates Wir wissen, daß Wähleraufträge große Aktivität von Abgeordneten ausgelöst haben und daß dadurch manche berechtigten Wünsche und Forderungen der Bürger erfüllt werden konnten. Wir wissen aber ebensogut, daß teilweise Wünsche und Vorschläge von Bürgern als Wähleraufträge entgegengenommen wurden, für deren Realisierung keine Voraussetzungen vorhanden waren. Enttäuschung bei den Bürgern und Verlust von Vertrauen zum Abgeordneten waren dann die unausbleiblichen Folgen. In Auswertung der Erfahrungen der Sowjetunion und unserer eigenen Praxis haben wir die Erkenntnis gewonnen: i Wähleraufträge müssen den Interessen breiter Bevölkerungskreise entsprechen, also berechtigte Wünsche und Forderungen eines großen Personenkreises befriedigen. Eine weitere wichtige Voraussetzung zur Annahme eines Wählerauftrages ist die volkswirtschaftliche Möglichkeit, ihn zu verwirklichen. Sicher würde in mancher Stadt oder Gemeinde der Bau einer Kaufhalle, eines Ambulatoriums oder einer Gaststätte wichtige gesellschaftliche Interessen vieler Bürger befriedigen. Es wäre aber nicht vertretbar, einen solchen Auftrag entgegenzunehmen, wenn von vornherein klar ist, daß die planmäßigen materiellen und finanziellen Mittel eine solche Investition nicht ermöglichen und die Ausschöpfung zusätzlicher Reserven dazu nicht ausreicht. Man kann daher dem Abgeordneten die Entscheidung darüber, ob er einen Wählerauftrag annehmen kann, nicht allein überlassen. Die Realisierbarkeit muß durch die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sorgfältig geprüft werden. Erst wenn sich Möglichkeiten ergeben, Lösungsvorschläge in die Volkswirtschaftspläne einzuordnen und zusätzliche materielle Reserven für ihre Erfüllung zu erschließen, werden diese Aufträge als Wähleraufträge durch die Volksvertretungen bestätigt Von dort an liegt es vor allem an dem Abgeordneten, den an der Erfüllung des Wählerauftrags in besonderem Maße interessierten Personenkreis für die aktive Mitarbeit an diesem Projekt zu mobilisieren. Die Bürger müssen auch kontinuierlich darüber informiert werden, welche Maßnahmen zur Lösung der Aufgaben durch die Staatsorgane eingeleitet wurden. Es ist selbstver- -stündlich, daß Aufträge, die nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden können, in gründlichen Aussprachen mit der Bevölkerung begründet werden müssen. Das ist zwar keine populäre, aber eine sehr notwendige Aufgabe, um die Vertrauensbasis zwischen den Bürgern und ihren Abgeordneten zu festigen. Fragen des sozialistischen Rechts Im Zusammenhang mit den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen finden die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöllen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen statt. Diese Tatsache muß unsere Aufmerksamkeit erneut darauf lenken, den Fragen des sozialistischen Rechts auch in der Wahlbewegung einen gebührenden Platz einzuräumen. Die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen, die strenge Einhaltung der Gesetze durch alle Bürgier, der wirksame Schutz des sozialistischen Eigentums, die Herausbildung und Festigung einer sozialistischen Einstellung zur Arbeit, zur Pflichterfüllung das ist die Orientierung, die uns der VIII. Parteitag auf diesem Gebiet gegeben hat. Unsere Aufgabe muß es sein, darauf hinzuwirken, daß die Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen an den Wahlversammlungen teilnehmen und dort über ihre Tätigkeit berichten. Während die Schöffen von den Werktätigen unmittelbar gewählt werden, werden die Richter und die Mitglieder der Schiedskommissionen außer den wenigen in den PGHs durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt. Die Zusammensetzung der Schöffen und Schiedskommissionsmitglieder ergab bei der letzten Wahl folgendes Bild: Der Anteil der Industriearbeiter und anderer Werktätiger aus der Industrie betrug bei den Schöffen der Kreisgerichte 40,7 Prozent und bei den Schiedskom-missionsmitgliedem 32,6 Prozent. Wir müssen darauf achten, daß die Arbeiterklasse würdig und selbstverständlich auch entsprechend ihrer tatsächlichen Stärke zahlenmäßig vertreten ist. In der Zusammensetzung der Kandidaten muß auch die führende Rolle unserer marxistisch-leninistischen Partei zum Ausdruck kommen. Wichtig ist auch der Anteil der Frauen. Mehr als ein Drittel von ihnen arbeiten als Schöffen und Mitglieder von Schiedskommissionen, und wir hoffen, daß diese Kraft bei der jetzigen Wahl noch stärker zum Ausdruck kommen wird. Bürger, die bei uns Recht sprechen, die andere Menschen erziehen wollen, müssen stets von den Interessen der Arbeiterklasse ausgehen und selbst über hohe moralische Qualitäten verfügen. Ihr vorbildliches Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben bildet zugleich den Hauptfaktor für das Vertrauen, das ihnen die Werktätigen entgegenbringen. Zur Arbeit der Massenmedien Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen gab es in der Tätigkeit von Presse, Rundfunk und Fernsehen erfreuliche Fortschritte. Die meisten Bezirkszeitungen enthalten periodisch Seiten über kommunale Fragen. Die Palette der veröffentlichten Beiträge reichte vom Leitartikel über den Kommentar zu Detailfragefi des Gesetzes bis zu ständigen Rubriken. In zum Teil längeren Artikeln wird über die Vorbereitung und Durchführung von Tagungen der Volksvertretungen berichtet Es sollten jedoch gewisse Einseitigkeiten überwunden werden. Das betrifft vor allem die Tagungsberichte, die sich allzuoft noch in Auszügen aus Referaten und Diskussionsbeiträgen erschöpfen, ohne herauszuarbeiten, wie sich in der Tagung, in der Entscheidung durch die Abgeordneten das Wort der Arbeiter widerspiegelt Darüber hinaus muß es besser gelingen, den Prozeß der Durchführung und der Kontrolle der Beschlüsse zu verdeutlichen. Es sollte besser sichtbar 5;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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