Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 499

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 499 (NJ DDR 1974, S. 499); Merseburg intensiv unterstützt. Besonders enge Verbindungen bestehen zu den Kollektiven im sozialistischen Einzelhandel. Der sozialistische Einzelhandel ist ein Bereich, der unmittelbar der besseren Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen und somit auch der Erfüllung der vom VIII. Parteitag gestellten Hauptaufgabe dient. Unter diesem Aspekt haben sich die Staatsanwälte im besonderen Maße der Unterstützung der Handelskollektive zugewendet. Die Handelskollektive führen den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ auf der Grundlage konkreter Programme nach Vorgaben der leitenden Organe des Einzelhandels. Die Programme wurden vor der Diskussion im Arbeitskollektiv dem Staatsanwalt zur inhaltlichen Überprüfung zugeleitet und danach z. T. bei Anwesenheit eines Staatsanwalts in den Kollektiven verteidigt und angenommen. Die staatlichen Leiter sowie die Partei- und Gewerkschaftsleitung des jeweiligen Einzelhandelsbereichs nahmen in diesen Beratungen zu dem Zustand im Arbeitsbereich der Kollektive Stellung und zeigten Wege zur Verbesserung von Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Planerfüllung auf. Der Staatsanwalt erläuterte die politische und ökonomische Bedeutung des Schutzes des sozialistischen Eigentums und analysierte die Entwicklung der Eigentumskriminalität im Einzelhandel. Im wesentlichen enthalten die Kampfprogramme der Handelskollektive folgende Aufgaben. 1. Qualitäts- und sortimentsgerechte Erfüllung der Planaufgaben: Die Kollektive verpflichteten sich u. a., die Warenplanbestände zu unterbieten, die Lagerdauer zu verkürzen, den Lohnfonds einzuhalten und konsequent mit dem Vertragssystem zu arbeiten. 2. Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin: Hier gibt es u. a. Verpflichtungen zur intensiven Ausnutzung der Arbeitszeit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Ge-sundheits-, Arbeits- und Brandschutzes. 3. Schutz des sozialistischen Eigentums: Dieser Komplex umfaßt u. a. die exakte Wareneingangskontrolle, die Senkung von Inventurdifferenzen und Handelsverlusten sowie die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit. Auch bei der Realisierung dieser Programme haben die Staatsanwälte die Kollektive unterstützt. So wurde z. B. in Zusammenarbeit mit dem Konsumkreisverband und dem Kreisvorstand des FDGB eine Schulungsreihe für staatliche Leiter und Gewerkschaftsfunktionäre des Einzelhandels zur Funktion des sozialistischen Rechts als Teil der Machtausübung der Arbeiterklasse durchgeführt. In diesen Schulungen wurden insbesondere arbeitsrechtliche Themen behandelt, aber auch die Rechte, die sich für Handel und Kunden aus dem Kauf- vertrag sowie aus der AO über die Behandlung der Kundenreklamationen vom 20. Mai 1966 (GBl. II S. 386) ergeben. Gegenstand dieser Schulungen waren auch die gesellschaftliche Bedeutung und der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums. Mit der Erläuterung der gesellschaftlichen Zusammenhänge und der politisch-ideologischen Ziele bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts konnten Unklarheiten auf diesem Gebiet ausgeräumt werden. Eine weitere Grundlage unserer Verbindung zu den Handelskollektiven waren Maßnahmen der Gesetzlichkeitsauf sicht, die vorwiegend die Einhaltung der äußeren Sicherheit in den Verkaufsstellen betrafen. Diese Maßnahmen führten mitunter dazu, daß das Handelskollektiv den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ aufnahm. Im Rahmen einer Kontrolle der Durchsetzung der AO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter von Verkaufseinrichtungen des sozialistischen Einzelhandels und des Gaststätten- und Hotelwesens vom 3. Juli 1973 (GBl. I S. 354) mußte der Staatsanwalt z. B. Protest einlegen, weil entgegen der ausdrücklichen Pflicht mehrere Leiter diese Anordnung in ihrem Verantwortungsbereich nicht bekannt gemacht hatten. Dieser Protest führte zur Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Arbeit in allen Einzelhandelsbereichen. Es kam im Ergebnis der Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts aber auch zu Disziplinarmaßnahmen der übergeordneten Handelsorgane gegen staatliche Leiter, die ihre Pflichten zur Einhaltung von Sicherheit und Ordnung schuldhaft verletzt hatten. In einer Reihe von operativen Einsätzen haben Staatsanwälte in sechs Handelsbereichen u. a. die innere und Das Oberste Gericht hat in seiner 5. Plenartagung vom 13. Dezember 1972 die Gerichte darauf orientiert, in Ehescheidungsverfahren, von denen minderjährige Kinder betroffen sind, den Interessen dieser Kinder große Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. NJ 1973 S. 37 ff.). Die Praxis zeigt, daß die Auswirkungen von Ehekonflikten auf Kinder sehr unterschiedlich sind, daß aber die Fälle, in denen Kinder durch solche Konflikte psychisch stark beeinträchtigt werden, nicht gerade selten auftreten. Pädagogen haben festgestellt, daß Kinder, die in zerrütteten Ehen aufwachsen, häufig im Unterricht unkonzentriert sind, zu Unordnung neigen, sich stark an undisziplinierte Schüler anlehnen oder gar Erscheinungen von Aggressivität aufweisen. Nach Ziff. 6.2. des Berichts des Prä- äußere Sicherheit der Objekte, die Wareneingangskontrolle sowie die Erlösabführung überprüft. Die Ergebnisse dieser Kontrollen wurden in den Handelsbetrieben ausgewertet. Sie waren Grundlage für eine weitere Verbesserung der Arbeit in diesen Bereichen. Aus der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit Leitern und Arbeitskollektiven des Einzelhandels ergab sich auch der nunmehr verwirklichte Gedanke, in einer HO-Kaufhalle die ständig wiederkehrenden Quellen für Minusdifferenzen zu untersuchen. Die Auswertung nach dem ersten Halbjahr 1974 ergab folgende Fehlerquellen: falsch gewogene und falsch ausgezeichnete abgepackte Waren; Ablesefehler, die auf zu kleine Preisauszeichnung der Waren zurückzuführen sind; Fehlmengen im Wareneingang, die bei den Feinkontrollen erst innerhalb der Verpackungseinheiten festgestellt werden können. Diese Fehlerquellen machen in ihrem Gesamtumfang bereits eine Minusdifferenz von 6 000 M aus. Sie wurden in den Handelskollektiven ausgewertet und führten zu Schlußfolgerungen für die Arbeitsorganisation und Kontrolle. Das wichtigste Ergebnis des Kampfes der Handelskollektive um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ ist, daß sich die Mitarbeiter bewußt um die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihrem Arbeitsbereich bemühen und auf diese Weise ihrer hohen Verantwortung bei der Versorgung der Bevölkerung immer besser gerecht werden. RUDI BAHN, Staatsanwalt des Kreises Merseburg DIETER ETZOLD, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Merseburg sidiums des Obersten Gerichts an die 5. Plenartagung kommt es zur Wahrung der Interessen der Kinder darauf an, daß die Gerichte differenziert die Verbindung zu solchen gesellschaftlichen Kräften und staatlichen Organen hersteilen, die für den Lebensbereich der Kinder konkrete Bedeutung erlangen. Hierzu gehören in erster Linie die Lehrer und Erzieher aus dem schulischen und vorschulischen Bereich. In der Erkenntnis, daß das Gericht mit einer rechtzeitigen Information über ein Ehescheidungsverfahren u. U. helfen kann, einer Fehlentwicklung oder der weiteren Ausprägung negativer Verhaltensweisen von Kindern wirksam entgegenzutreten, haben die Richter des Kreisgerichts Eisenach mit den Jugendfürsorgern des Referats Jugendhilfe beim Rat des Kreises darüber beraten, wie in derartigen Fällen zu verfahren ist Zusammenarbeit von Gericht und Schule zur Verhinderung negativer Auswirkungen eines Ehekonflikts auf die Kinder 499;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 499 (NJ DDR 1974, S. 499) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 499 (NJ DDR 1974, S. 499)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die . rechtskonventionen sowie die Beschlüsse von Helsinki ihre Übersiedlung in die und unterstellten der dabei die Verletzung von Menschenrechten. Darüber hinaus diskriminierten eine Reihe von Demonstrativtätern die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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