Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 49

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 49 (NJ DDR 1974, S. 49); chen die Aufgabe gestellt, die Arbeit der Pionierorganisation zu unterstützen, indem sie Pioniernachmittage in einer 7. Klasse gestalten helfen. Ein Mitglied der Interessengemeinschaft wird demnächst ein rechtswissenschaftliches Studium aufnehmen, ein anderes im Ordnungsgruppenstab der FDJ-Kreisleitung mit-arbeiten, und ein drittes wird für die Tätigkeit als Jugendbeistand qualifiziert. Die initiativreiche und verantwor- Die in der letzten Zeit in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge über Erfahrungen bei der Rechtserziehung Jugendlicher veranlassen mich, Erkenntnisse darzulegen, die ich bei der Leitung einer Arbeitsgemeinschaft von Schülern gewonnen habe. Als die Arbeitsgemeinschaft „Recht“ gebildet wurde, war ich noch nicht lange als Richter tätig. Zum anderen gab es bei uns kaum Erfahrungen mit der Rechtserziehung. Klar war: Das Recht muß inhaltlich lebensnah und in der Form lebendig vermittelt werden, weil sonst eine solche Arbeitsgemeinschaft ihr Ziel, bei den Jugendlichen ein staatsbewußtes, diszipliniertes Verhalten herausbilden und festigen zu helfen, nicht erreichen wird. Nach den ersten Zusammenkünften blieben von ursprünglich 20 Teilnehmern noch 10 zusammen, die einer 9. Klasse angehörten. Es ist sicherlich möglich, mit einer solchen Arbeitsgemeinschaft schon früher zu beginnen ; .man muß aber immer das Alter und den Wissensstand der Schüler beachten. Es nützt nichts, wenn nicht auf bereits vorhandenen Kenntnissen der Schüler aufgebaut werden kann. Ist das der Fall, dann werden die Schüler zum Mitdenken, vor allem zum logischen Denken, angeregt, und dann ist die Arbeit in der Gemeinschaft für sie selbst und auch für den Leiter interessant. Ich hatte mir die Aufgabe gestellt, den Schülern das Wesen des Rechts nahezubringen. Wir behandelten zuerst die geschichtliche Herausbildung des Rechts und seine Rolle in den verschiedenen Gesellschaftsformationen bis zum Sozialismus/Kom-munismus. Hierbei kann man sehr gut an die Geschichtskenntnisse der Schüler anknüpfen. Sie wurden dazu angeregt, kleine Vorträge über die einzelnen Gesellschaftsepochen zu halten. Es kam mir darauf an, ihnen das Recht als einen untrennbaren Bestandteil der Machtausübung der jeweils herrschenden Klasse begreiflich zu machen. Viele Probleme konnten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nur berührt werden. Sicherlich hat aber die Beschäfti- tungsbewußte Tätigkeit dieser jungen Arbeiterinnen und Arbeiter zeigt Möglichkeiten, um die bewußte Mitgestaltung der sozialistischen Rechtsentwicklung und -Verwirklichung durch die Jugendlichen selbst zu verstärken und alle jungen Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen. HELMUT KÖHLER, Leiter der FDJ-Interessengemeinschaft „Sozialistisches Recht“ im VEB QEK Maxhütte Unterwellenborn HEINZ SCHELLHORN, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Saalfeld gung damit den Schülern geholfen, die Herausbildung des Rechts vom Klassenstandpunkt aus zu sehen. Anschließend befaßten wir uns mit der Entwicklung des Rechts in der DDR sowie mit den vielfältigen Einwirkungen der verschiedenen Rechtszweige auf die Gestaltung der Beziehungen in unserer Gesellschaft. Das Interesse der Jugendlichen galt vor allem den Problemen des Strafrechts. Meines Erachtens sind diese auch besonders geeignet, bei den Jugendlichen aktives und bewußtes Handeln sowie moralisches Verhalten zu fördern. Wir beschäftigten uns vor allem mit denjenigen Strafrechtsnormen, die häufig von Jugendlichen verletzt werden (Diebstahl, unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen, Rowdytum u. ä.). Der Bogen spannte sich hier von der Art und Weise der Begehung von Straftaten bis zur gerichtlichen Verurteilung und zur Wiedereingliederung der Täter in das gesellschaftliche Leben. Dabei wurden die Aufgaben der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Rechtsanwaltschaft sowie Fragen der Schuld bzw. Nichtschuld erläutert Viele Fragen der Jugendlichen bezogen sich auf Organisation und Funktion des Gerichtswesens in den USA, Gerichtskultur und Rhetorik In seinen Bemerkungen über die weitere Erhöhung der Rechtskultur, speziell der Kultur der gerichtlichen Tätigkeit (NJ 1973 S. 559 ff., 591 ff.), wendet sich Ziemen auch der Sprache in der Gerichtsverhandlung zu (S. 594). Mit Recht weist er darauf hin, daß eine begrifflich klare und kulturvolle Sprache der Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte Einfluß auf die gesellschaftliche Wirksamkeit der Gerichtsverhandlung hat. Aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit mußten Justizfunktionäre der BRD und anderen imperialistischen Ländern. Ich halte es für wichtig, den Jugendlichen darüber Grundkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, die Darstellung des Gerichts in Filmen aus dem kapitalistischen Ausland klassenmäßig zu werten. Aufbauend auf den erworbenen Rechtskenntnissen, entwickelte sich eine besonders lebendige Diskussion unter den Schülern, als ihnen die Aufgabe gestellt wurde, kleinere Sachverhalte, die ich aus Urteilen in Jugendstrafsachen vortrug, unter die ihnen bekannten Strafrechtshormen zu subsumieren (alle Schüler waren im Besitz des StGB) und ihre Vorstellungen zur Art und Höhe der Strafe zu äußern. Der Vergleich der Auffassungen der Schüler untereinander und mit den in den Urteilen ausgesprochenen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit war für die Schüler, aber auch für mich als Richter lehrreich. Gute Erfahrungen haben wir auch mit der Auswertung von Strafverfahren vor Schülern gemacht, die an Verhandlungen teilgenommen hatten. Es hat sich gezeigt, daß der mit der Auswertung geeigneter Verfahren verfolgte vorbeugend-erzieherische Zweck besonders dann erreicht wird, wenn die Schüler durch den Lehrer auf die Verhandlung und die Auswertung vorbereitet worden sind. Eine solche Vorbereitung sollte sich entweder in den Staatsbürgerkundeunterricht einfügen oder in der Weise geschehen, daß der Lehrer den Schülern die Wesenszüge unserer Staatsund Rechtsordnung kurz erläutert. Dadurch erübrigen sich bei der Verfahrensauswertung durch den Richter längere Vorträge, die bei den Schülern Hemmungen aufkommen lassen, ihre persönliche Meinung zu sagen. Im Mittelpunkt sollte die Beantwortung von Fragen der Schüler stehen. Dabei können, ausgehend von dem konkreten Fall, oft sehr gut rechtserzieherische Probleme einfließen und bestimmte Rechtskenntnisse vermittelt werden, die die Schüler zur Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegenüber Disziplinverstößen und Straftaten anregen. GRISCHA WORNER, Stellv. Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow die Erfahrung machen, daß Faktenreichtum und Sachkunde in einem Vortrag, der rhetorisch unzureichend dargeboten wird, an Wirkung verlieren. Wenn ein Staatsanwalt, Richter oder Rechtsanwalt „das Wort hat“, dann kommt es in erster Linie auf das „Was“, auf den Inhalt seiner Mitteilung an. Damit die Angesprochenen aber die Mitteilung auch im beabsichtigten Sinn verstehen, muß auch das „Wie“ der Mitteilung bedacht werden. Dabei spielen die 49 Erfahrungen einer Schüler-Arbeitsgemeinschaft zu Rechtsfragen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 49 (NJ DDR 1974, S. 49) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 49 (NJ DDR 1974, S. 49)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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