Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 462

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 462 (NJ DDR 1974, S. 462); Ist eine Prozeßpartei zur Vornahme, Duldung oder Unterlassung einer Handlung zu verurteilen, dann sollte das Gericht zugleich die Rechte des Gläubigers und die zu treffenden Maßnahmen für den Fall festlegen können, daß der Schuldner innerhalb der im Urteil bestimmten Frist die Handlung nicht vomimmt oder der Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwiderhandelt. Dem Schuldner sollten in diesen Fällen die Kosten einer Ersatzvomahme und ein Ordnungsgeld auferlegt werden können. Verkündung des Urteils Die Grundsatzregelung sollte sein, daß das Urteil im Anschluß an die mündliche Verhandlung verkündet wird. Jedoch sollte die Verkündung bis zum dritten Tag nach dem Schluß der Verhandlung verschoben werden können, um zu gewährleisten, daß das Gericht sich besonders in komplizierten Fällen ausreichend mit dem Sachverhalt und seiner Beurteilung auseinandersetzen kann. Da die Prozeßparteien aber ein Recht darauf haben, die Entscheidung so schnell wie möglich zu erfahren, ist anzustreben, daß sie in ihrer Anwesenheit, also beim Abschluß der Verhandlung, verkündet wird. Dabei sind der Urteilsausspruch und die Begründung zu verlesen. Auf die bisher vorgeschriebene Verkündung auch bei Nichterscheinen der Parteien sollte verzichtet werden. Das Urteil muß bei der Verkündung von den an der letzten Verhandlung beteiligten Richtern unterschrieben sein. Da es aber nicht immer möglich sein wird, umfangreiche Gründe sofort schriftlich zu fixieren, sollte es gestattet sein, den Inhalt der Gründe mündlich mitzuteilen und die schriftliche Begründung innerhalb einer Woche nachzuholen. In diesen Fällen ist der Urteilsausspruch zu unterschreiben. Innerhalb von zwei Wochen nach der vollständigen schriftlichen Abfassung ist das unterschriebene Urteil den Prozeßparteien zuzustellen. Sollte ein Richter an der Unterschriftsleistung verhindert sein, ist dies unter Angabe der Hinderungsgründe auf dem Urteil zu vermerken. Künftig sollen Urteile nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrer Zustellung an die Prozeßparteien rechtskräftig werden, wenn nicht in dieser Frist ein Rechtsmittel eingelegt wird. Verzichten die Prozeßparteien auf Rechtsmittel, dann tritt die Rechtskraft im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gegenüber dem Gericht ein. (Schluß folgt) Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. sc. RUDOLF HERRMANN, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle Verletzung der Menschenrechte durch die chilenische Militärjustiz Die Internationale Kommission für die Untersuchung der Verbrechen der Militärjunta in Chile hat die Weltöffentlichkeit mit neuen Tatsachen über den brutalen Terror der Junta gegen Mitglieder und Anhänger der gestürzten verfassungsmäßigen Regierung der Unidad Populär bekannt gemacht. Die internationale Isolierung der Junta wächst. Seit einigen Monaten will die Junta der Weltöffentlichkeit Vortäuschen, sie verfahre mit den Politikern der Unidad Populär und deren Anhängern ganz legal, es fänden ordentliche Gerichtsverfahren statt. Aber nicht nur, daß der blutige Terror der Junta unvermindert fortgesetzt wird, daß Morde und willkürliche Inhaftierungen nach wie vor an der Tagesordnung sind auch die Tätigkeit der Militärjustiz der Junta ist nichts anderes als die Fortsetzung des Terrors mit juristisch getarnten Methoden! Man verwendet scheinjuri-stische Institutionen und völkerrechtlichen Grundsätzen hohnsprechende Prozeduren, um die Verbrechen der Junta mit dem Mantel der Legalität zu verhüllen. Was Karl M a r x im Jahre 1842 über das bürgerliche Gericht seiner Zeit schrieb, gilt heute auch für die Tätigkeit der chilenischen Militärtribunale: „Der Prozeß ist nur ein sicheres Geleit, das man dem Gegner zum Gefängnis gibt, eine bloße Vorbereitung zur Exekution, und wo er mehr sein will, wird er zum Schweigen gebracht.“/l/ Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden ist, als auch die Internationale Konvention vom 16. Dezember 1966 über zivile und politische Rechte/2/, die Chile ratifiziert tll K. Marx, „Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz“, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1956, S. 144. 121 Abgedruckt im Gesetzblatt der DDR 1974 II S. 58II.; im folgenden kurz Internationale Konvention genannt. hat, sowie andere internationale Dokumente verpflichten zur Respektierung, Einhaltung und Förderung der Menschenrechte. Die Praxis beweist aber eine tägliche und massenhafte Verletzung der Menschenrechte durch die chilenische Junta. „Niemand darf der Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“, bestimmt Art. 7 der Internationalen Konvention. Aber die Polizei- und Justizorgane der Junta fahren fort, ihre Gefangenen unter schweren Folterungen zu verhören, falsche Aussagen und falsche Schuldbekenntnisse zu erzwingen. Verhöre, in denen Menschen entsetzliche Torturen und Erniedrigungen erleiden oder sogar zu Tode gequält werden, nehmen nur das Willkürurteil des Militärtribunals und seinen mittelalterlichen Vollzug vorweg. Zehntausende chilenischer Bürger werden allein deshalb gefangengehalten, weil sie der Regierung der Unidad Populär gedient, sich für die Verfassung eingesetzt und ihre Teilnahme am Putsch der Militärjunta verweigert haben. Während selbst in einem nach bürgerlich-rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführten Strafverfahren schon vor der Verhaftung oder vorläufigen Festnahme nachweisbare Tatsachen vorliegen müssen, die gegen den Beschuldigten den Verdacht der Begehung einer Straftat begründen, werden politische Gegner der Junta ohne jeden derartigen Tatverdacht inhaftiert. Vielmehr versuchen die chilenischen Justizorgane, erst nach der Verhaftung „Beweise“ für eine Anklage zu konstruieren. Damit wird in eklatanter Weise gegen die Bestimmungen der Art. 9 und 10 der Internationalen Konvention verstoßen, wo es u. a. heißt: „Niemand darf willkürlich festgenommen oder verhaftet werden Jeder Festgenommene oder aufgrund eines Vergehens Ver- 462;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 462 (NJ DDR 1974, S. 462) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 462 (NJ DDR 1974, S. 462)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß sie durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Untersuchungsergebnisse der größere Bereich von Personen, der keine Fragen stellt Weil er schon auf seinem Entwicklungsweg zu der Überzeugung kam.

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