Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 462

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 462 (NJ DDR 1974, S. 462); Ist eine Prozeßpartei zur Vornahme, Duldung oder Unterlassung einer Handlung zu verurteilen, dann sollte das Gericht zugleich die Rechte des Gläubigers und die zu treffenden Maßnahmen für den Fall festlegen können, daß der Schuldner innerhalb der im Urteil bestimmten Frist die Handlung nicht vomimmt oder der Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwiderhandelt. Dem Schuldner sollten in diesen Fällen die Kosten einer Ersatzvomahme und ein Ordnungsgeld auferlegt werden können. Verkündung des Urteils Die Grundsatzregelung sollte sein, daß das Urteil im Anschluß an die mündliche Verhandlung verkündet wird. Jedoch sollte die Verkündung bis zum dritten Tag nach dem Schluß der Verhandlung verschoben werden können, um zu gewährleisten, daß das Gericht sich besonders in komplizierten Fällen ausreichend mit dem Sachverhalt und seiner Beurteilung auseinandersetzen kann. Da die Prozeßparteien aber ein Recht darauf haben, die Entscheidung so schnell wie möglich zu erfahren, ist anzustreben, daß sie in ihrer Anwesenheit, also beim Abschluß der Verhandlung, verkündet wird. Dabei sind der Urteilsausspruch und die Begründung zu verlesen. Auf die bisher vorgeschriebene Verkündung auch bei Nichterscheinen der Parteien sollte verzichtet werden. Das Urteil muß bei der Verkündung von den an der letzten Verhandlung beteiligten Richtern unterschrieben sein. Da es aber nicht immer möglich sein wird, umfangreiche Gründe sofort schriftlich zu fixieren, sollte es gestattet sein, den Inhalt der Gründe mündlich mitzuteilen und die schriftliche Begründung innerhalb einer Woche nachzuholen. In diesen Fällen ist der Urteilsausspruch zu unterschreiben. Innerhalb von zwei Wochen nach der vollständigen schriftlichen Abfassung ist das unterschriebene Urteil den Prozeßparteien zuzustellen. Sollte ein Richter an der Unterschriftsleistung verhindert sein, ist dies unter Angabe der Hinderungsgründe auf dem Urteil zu vermerken. Künftig sollen Urteile nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrer Zustellung an die Prozeßparteien rechtskräftig werden, wenn nicht in dieser Frist ein Rechtsmittel eingelegt wird. Verzichten die Prozeßparteien auf Rechtsmittel, dann tritt die Rechtskraft im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gegenüber dem Gericht ein. (Schluß folgt) Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. sc. RUDOLF HERRMANN, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle Verletzung der Menschenrechte durch die chilenische Militärjustiz Die Internationale Kommission für die Untersuchung der Verbrechen der Militärjunta in Chile hat die Weltöffentlichkeit mit neuen Tatsachen über den brutalen Terror der Junta gegen Mitglieder und Anhänger der gestürzten verfassungsmäßigen Regierung der Unidad Populär bekannt gemacht. Die internationale Isolierung der Junta wächst. Seit einigen Monaten will die Junta der Weltöffentlichkeit Vortäuschen, sie verfahre mit den Politikern der Unidad Populär und deren Anhängern ganz legal, es fänden ordentliche Gerichtsverfahren statt. Aber nicht nur, daß der blutige Terror der Junta unvermindert fortgesetzt wird, daß Morde und willkürliche Inhaftierungen nach wie vor an der Tagesordnung sind auch die Tätigkeit der Militärjustiz der Junta ist nichts anderes als die Fortsetzung des Terrors mit juristisch getarnten Methoden! Man verwendet scheinjuri-stische Institutionen und völkerrechtlichen Grundsätzen hohnsprechende Prozeduren, um die Verbrechen der Junta mit dem Mantel der Legalität zu verhüllen. Was Karl M a r x im Jahre 1842 über das bürgerliche Gericht seiner Zeit schrieb, gilt heute auch für die Tätigkeit der chilenischen Militärtribunale: „Der Prozeß ist nur ein sicheres Geleit, das man dem Gegner zum Gefängnis gibt, eine bloße Vorbereitung zur Exekution, und wo er mehr sein will, wird er zum Schweigen gebracht.“/l/ Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden ist, als auch die Internationale Konvention vom 16. Dezember 1966 über zivile und politische Rechte/2/, die Chile ratifiziert tll K. Marx, „Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz“, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1956, S. 144. 121 Abgedruckt im Gesetzblatt der DDR 1974 II S. 58II.; im folgenden kurz Internationale Konvention genannt. hat, sowie andere internationale Dokumente verpflichten zur Respektierung, Einhaltung und Förderung der Menschenrechte. Die Praxis beweist aber eine tägliche und massenhafte Verletzung der Menschenrechte durch die chilenische Junta. „Niemand darf der Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“, bestimmt Art. 7 der Internationalen Konvention. Aber die Polizei- und Justizorgane der Junta fahren fort, ihre Gefangenen unter schweren Folterungen zu verhören, falsche Aussagen und falsche Schuldbekenntnisse zu erzwingen. Verhöre, in denen Menschen entsetzliche Torturen und Erniedrigungen erleiden oder sogar zu Tode gequält werden, nehmen nur das Willkürurteil des Militärtribunals und seinen mittelalterlichen Vollzug vorweg. Zehntausende chilenischer Bürger werden allein deshalb gefangengehalten, weil sie der Regierung der Unidad Populär gedient, sich für die Verfassung eingesetzt und ihre Teilnahme am Putsch der Militärjunta verweigert haben. Während selbst in einem nach bürgerlich-rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführten Strafverfahren schon vor der Verhaftung oder vorläufigen Festnahme nachweisbare Tatsachen vorliegen müssen, die gegen den Beschuldigten den Verdacht der Begehung einer Straftat begründen, werden politische Gegner der Junta ohne jeden derartigen Tatverdacht inhaftiert. Vielmehr versuchen die chilenischen Justizorgane, erst nach der Verhaftung „Beweise“ für eine Anklage zu konstruieren. Damit wird in eklatanter Weise gegen die Bestimmungen der Art. 9 und 10 der Internationalen Konvention verstoßen, wo es u. a. heißt: „Niemand darf willkürlich festgenommen oder verhaftet werden Jeder Festgenommene oder aufgrund eines Vergehens Ver- 462;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 462 (NJ DDR 1974, S. 462) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 462 (NJ DDR 1974, S. 462)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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