Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 454 (NJ DDR 1974, S. 454); Außerdem ist festgelegt, daß entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Art. 105 der Verfassung und §§ 20 ff. des Erlasses des Staatsrates über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 20. November 1969 (GBl. I S. 239) in den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und Stadtbezirksversammlungen Beschwerdeausschüsse zu bilden sind, die von den Bürgern angerufen werden können, wenn der Leiter eines örtlichen Staatsorgans eine mit der Beschwerde angefochtene Entscheidung dieses Organs nicht geändert hat. Neu ist die Festlegung, daß die Mitglieder der Beschwerdeausschüsse künftig zugleich Mitglieder der ständigen Kommissionen sind. Auf diese Weise soll die Tätigkeit der Beschwerdeausschüsse noch enger mit den Aufgaben der Volksvertretungen und dem Wirken der ständigen Kommissionen verbunden werden. In Durchführung seines Beschlusses zur Verwirklichung der Rechte der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen sowie von Bürgern, die in Kommissionen berufen werden, vom 25. Februar 1974 (GBl. I S. 102)/1/ wurde vom Staatsrat die Bekanntmachung über die Gestaltung, Ausgabe und Behandlung der Ausweise für Abgeordnete und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen vom 10. Mai 1974 (GBl. I S. 249) veröffentlicht. * Von großer Bedeutung ist der Beschluß des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313). Er ist darauf gerichtet, das sozialistische Recht noch wirksamer für die planmäßige Organisierung der gesellschaftlichen Entwicklung zu nutzen, die Rechtsvorschriften konsequent durchzusetzen, die sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit weiter zu festigen. An die Leiter von den Ministerien bis zu den Betrieben werden konkrete Anforderungen gestellt, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich das sozialistische Recht als Leitungsinstrument wirksam zu handhaben und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften alle Werktätigen zur bewußten Einhaltung des Rechts zu erziehen. Besonders hervorzuheben ist die Verpflichtung der Leiter (Abschn. I Ziff. 2), die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den sozialistischen Wettbewerb einzubeziehen und den Kampf um die Anerkennung als „Bereich (bzw. Betrieb) der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ zu organisieren. Dem Minister der Justiz wird durch den Beschluß u. a. die spezielle Aufgabe übertragen, gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt der DDR die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Durchsetzung der Staatsdisziplin zu unterstützen sowie dem Ministerrat und seinen Organen notwendige Schlußfolgerungen aus der Untersuchung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen im Bereich der Volkswirtschaft zu unterbreiten (Abschn. I Ziff. 4); die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane bei der schwerpunktmäßigen Analyse der Wirksamkeit des Rechts und bei der Vorbereitung notwendiger Entscheidungen zu dessen schrittweiser Vervollkommnung zu unterstützen (Abschn. II Ziff. 1); gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und der Justiz zu analysieren und dadurch dazu beizu- ni Vgl. dazu die Übersicht in NJ 1974 S. 296 f. 454 tragen, daß ihre Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen gewährleistet wird (Abschn. II Ziff. 3); die Qualifizierung der Tätigkeit der Justitiare und Rechtsabteilungen in der Volkswirtschaft durch methodische Hinweise und Empfehlungen zu unterstützen sowie positive Beispiele zu verallgemeinern (Abschn. III Ziff. 4); auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Aus- und Weiterbildung von Wirtschaftsjuristen Einfluß zu nehmen (Abschn. IV Ziff. 2). Der Beschluß nennt die Schwerpunkte für die Tätigkeit der Justitiare (Abschn. III Ziff. 3). Stellung, Aufgaben, Verantwortung und Arbeitsweise der Justitiare sollen in einer gesonderten Rechtsvorschrift geregelt werden./2/ Der Sicherung eines kontinuierlichen Planablaufs, seiner wirkungsvollen Unterstützung durch die wirtschaftsleitenden und zentralen staatlichen Organe dient die AO über planmethodische Regelungen zur Quartalsund Monatsaufgliederung staatlicher Planauflagen des Volks wir tsdiaftsplanes 1974 ab m. Quartal vom 15. April 1974 (GBl. I S. 194). Sechs staatliche Plankennziffern sind von den volkseigenen Betrieben und Kombinaten der Industrie, des zentral- und örtlich geleiteten Bauwesens und des zentralgeleiteten Verkehrswesens jeweils vor Beginn des Quartals nach Monaten zu planen. Die übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe sowie die Ministerien haben die Aufgliederung dieser Kennziffern in Übereinstimmung mit den zur Verfügung stehenden Arbeitszeitfonds entsprechend den spezifischen Bedingungen des Reproduktionsprozesses zu prüfen und bei Richtigkeit zu bestätigen. Diese aufgegliederten Kennziffern werden der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen übergeben und dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt, damit notwendige zentrale Maßnahmen für die Plandurchführung noch wirksam eingeleitet werden können. Nach der Bestätigung durch den Ministerrat sind die aufgegliederten Kennziffern verbindliche Abrechnungsgrundlage. Für die Plandiskussion besonders bedeutsam ist die AO zu den Regelungen für die Arbeit mit Gegenplänen in den Betrieben und Kombinaten bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1975 vom 21. Mai 1974 (GBl. I S. 261). Alle Betriebskollektive sind aufgerufen, bereits bei der Ausarbeitung des Planes 1975 Reserven zur Leistungssteigerung zu erschließen und diese im Planentwurf zur Überbietung der staatlichen Aufgaben als Gegenplan zu erfassen. Die Leiter der Betriebe und Kombinate haben zu gewährleisten, daß die staatlichen Aufgaben auf die Arbeitskollektive rechtzeitig und exakt aufgeschlüsselt werden, damit die Werktätigen die notwendige Grundlage für die Ausarbeitung der Gegenpläne haben; daß die Schwerpunkte und Lösungswege zur Überbietung der staatlichen Aufgaben erläutert und die Vorteile dargelegt werden, die sich aus der Überbietung der staatlichen Aufgaben für die Bildung des Prämienfonds und des Leistungsfonds ergeben; daß die materiell-technische Sicherung der Gegenplanverpflichtungen gründlich geprüft und im Rahmen der geplanten Fonds sowie mit zusätzlich erschlossenen materiellen Reserven aus dem eigenen Bereich und aus Kooperationsbeziehungen vollständig bilanziert wird. Die Gegenplanvorschläge werden also voll in die Ausarbeitung und Bilanzierung des Volkswirtschaftsplanes 1975 einbezogen. Im Vergleich zur AO vom 19. Dezem- 121 Ein spezieller Beitrag zu diesem Beschluß des Ministerrates wird in einem der nächsten Hefte veröffentlicht werden.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp der erarbeiteten Materialien betraf Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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