Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 447

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 447 (NJ DDR 1974, S. 447); Der Beschluß des Politbüros lenkt worauf auch im Bericht des Politbüros an die 12. Tagung des Zentralkomitees hingewiesen wird die Aufmerksamkeit der Genossen in den Justiz- und Sicherheitsorganen erneut auf die konsequente Durchsetzung unseres Rechts zum Schutz der sozialistischen Ordnung, des sozialistischen Eigentums sowie des Lebens und der Gesundheit der Bürger. Jedem rechtswidrigen Verhalten ist ohne Ansehen der Person entgegenzutreten. Die prinzipientreue Verwirklichung dieser Leninschen Forderung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden. Eine elementare Voraussetzung für eine wirksame Erläuterung des sozialistischen Rechts sind politisch durchdachte, der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit entsprechende Entscheidungen, die von den Bürgern verstanden werden und sie überzeugen. Diese Erkenntnis gilt nicht nur für die Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, sondern hat generell Gültigkeit für die Lösung von allen Rechtskonflikten. „Die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Mitarbeiter der Justiz, die gewissenhafte und genaue Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben üben einen großen erzieherischen Einfluß auf die Bürger aus; sie erziehen ihnen das Gefühl einer tiefen Achtung gegenüber den Gesetzen an.“/9/ Der Beschluß des Politbüros hat in vielen Grundorganisationen der Partei in den Justiz- und Sicherheitsorganen lebhaften Widerhall gefunden und im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Genossen auf den 25. Jahrestag der Gründung der DDR neue, bemerkenswerte Initiativen ausgelöst./10/ Die Genossen betrachten vor allem das unmittelbare Auftreten vor den Kollek- 191 Blinow, „Die Rechtsikultur erhöhen!“, Partinaja shisn 1971, Heit 20, S. 58 ft. (russ.). /10/ Vgl. z. B. G. Steffens, „Initiativen der Staatsanwaltschaft zu Ehren des 25. Jahrestages der DDR“, NJ 1974 S. 349 ff. tiven der Werktätigen als eine wichtige Form der Beratung über die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit. Aus derartigen Beratungen können wesentliche Erkenntnisse gewonnen und Schlußfolgerungen für die weitere Verbesserung der Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane abgeleitet werden. * Der Beschluß des Politbüros erfaßt die Aufgabenstellung zur Erläuterung des sozialistischen Rechts in ihrer ganzen gesellschaftlichen Breite. Das drückt sich z. B. darin aus, daß er konkrete Festlegungen für die Rechtserziehung an den allgemeinbildenden Schulen, in der Berufsausbildung sowie in der Fach- und Hochschulausbildung enthält, den kulturverbreitenden Institutionen die Aufgabe stellt, mit den Mitteln der Literatur und Kunst zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und der sozialistischen Moral beizutragen, und vor allem von den Massenmedien fordert, für eine sachkundige und politisch wirksame journalistische Berichterstattung über Probleme des sozialistischen Rechts zu sorgen und den Bürgern praktische Rechtskenntnisse zu vermitteln. Weitere Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtserläuterung und zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen richten sich an die Gewerkschaften, die FDJ, die Nationale Front, die URANIA und die Vereinigung der Juristen der DDR. Der Beschluß des Politbüros spricht zwar ausdrücklich nur von den „nächsten Aufgaben“ bei der Rechtserläuterung, ist aber von grundsätzlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Politik der Partei. Er spielt eine große Rolle bei der Festigung unserer Staatsund Rechtsordnung und ordnet sich ein in die zielklare politisch-ideologische Arbeit unserer Partei, die der Schlüssel für Fortschritte in jedem Bereich unseres gesellschaftlichen Lebens ist./ll/ UV Vgl. E. Honecker, „Mit neuen Erfolgen zum 25. Jahrestag der DDR“, in: Bericht und Schlußwort auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED, a. a. O., S. 116. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der Wirksamkeit des Strafverfahrens Auf seiner 10. Tagung am 19. Juni 1974 setzte das Plenum des Obersten Gerichts kontinuierlich den Erfahrungsaustausch zu Problemen der Wirksamkeit des Strafverfahrens/1/ fort, die in der Praxis der Bezirksund Kreisgerichte eine entscheidende Rolle spielen und zum Teil bereits Gegenstand der Beratungen auf der 9. Plenartagung am 12. Dezember 1973 gewesen waren. In seinen einleitenden Bemerkungen betonte der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Toeplitz, daß die Sicherung der Einheit von Qualität und Rationalität als Voraussetzung wirksamer Strafverfahren im Mittelpunkt der Diskussion stehen müsse. Untersuchungen tV Zweiter Tagesordnungspunkt der Plenartagung war ein Bericht zur Wirksamkeit von Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts (vgl. hierzu Strasberg in NJ 1974 S. 416). Das Plenum beschloß die Aufhebung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zur Tätigkeit der Gerichte bei der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen, besonders des Arbeitslohnes, vom 15. September 1965 und die Änderung der Richtlinie Nr. 29 des Plenums des Obersten Gerichts vom 25. März 1970 zur Anw'endung der §§ 112 ff. GBA (vgl. dazu NJ 1974 S. 417). /2/ Vgl. H. Toeplitz, „Konsequente Anwendung des sozialistischen Rechts und wirksame Gestaltung der Verfahren“, NJ 1974 S. 33 ff.; Bericht über die 9. Plenartagung des Obersten Gerichts, NJ 1974 S. 37 ff. bei Bezirks- und Kreisgerichten hätten weitere Fortschritte und qualitative Veränderungen in der Rechtsprechung sichtbar gemacht. Die Anleitung der Gerichte müsse sich auf die Einheit von rationeller Verfahrensdurchführung und hoher Qualität bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Feststellung der Schuld und der individuell differenzierten Bestimmung der Strafe konzentrieren. Es sei notwendig, im Verfahren diejenigen Faktoren aufzuklären, die Einfluß auf die Begehung der einzelnen Straftat bzw. Rechtsverletzung hatten, und den Leitern von Betrieben und Einrichtungen sowie den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen darüber genaue Informationen zu vermitteln, damit entsprechende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen eingeleitet werden können. Es zeige sich immer deutlicher, in welch großem Maße die Bezirksgerichte bei der Umsetzung von Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts auf eine höhere Qualität der Rechtsprechung Einfluß nehmen können und müssen. Deshalb seien neben der Kassationsantragsabteilung für Strafsachen beim Obersten Gericht die Bezirksgerichte Gera und Cottbus aufgefordert worden, vor dem Plenum über die Verwirklichung des Be- 447;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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