Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 436 (NJ DDR 1974, S. 436); Teilaspekt der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher sozialer Systeme ist, müssen die völkerrechtlichen Lösungen entsprechen. Mehrere Diskussionsredner wandten sich dem aktuellen Problem des Kampfes gegen die Meeresverschmutzung zu. Der Vizepräsident der Gesellschaft für Seerecht, Prof. Dr. sc. G. Reintanz (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle), erörterte die vielfältigen Gefahren, die der Menschheit schon gegenwärtig in Form einer zunehmenden Meeresverschmutzung drohen, weil öl, radioaktive Stoffe, Industriemüll, durch die Luft transportierte Pflanzenschutzmittel und Kfz-Abgase ins Meer getrieben werden und das ökologische Gleichgewicht der Ozeane beeinträchtigt wird. Anschließend legte Reintanz dar, wie dieser gefährlichen Entwicklung mit völkerrechtlichen Mitteln entgegengewirkt werden könne und daß auch die III. UNO-Seerechtskonferenz damit zusammenhängende Fragen behandeln werde: die Vereinheitlichung der Territorialgewässer und des offenen Meeres zum Zweck der Bekämpfung der Meeresverschmutzung; gemeinsame Aktionen regionaler und universeller Institutionen im Kampf gegen die Meeresverschmut- zung; Entwicklung einheitlicher internationaler Standards, so kompliziert dieser Vorgang auch sein mag; Anerkennung der Staats- bzw. Erfolgshaftung bei Schädigungen, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eingetreten sind. H.-J. Box (Sektion Sozialistische Betriebswirtschaft an der Universität Rostock) wies nach, daß das Verbot der Meeresverschmutzung dem Prinzip der Meeresfreiheit entspringt und daß zu seiner Verwirklichung weitere Vereinbarungen der Staaten getroffen werden müssen. Ferner analysierte er die Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung in der Ostsee. Fregattenkapitän Weihs (Gesellschaft für Seerecht der DDR) berichtete über die praktische Tätigkeit von Staatsorganen der DDR zur Verhütung der Meeresverschmutzung, und Diplom-Chemiker K.-H. R o h d e (Institut für Meereskunde an der Akademie der Wissenschaften der DDR) behandelte Fragen der Kontrolle der Meeresverschmutzung, insbesondere die Fixierung wissenschaftlich haltbarer Meßvierte und die Kontrolle über das ökologische Gleichgewicht des Meeres. Über einige Ergebnisse der Konferenz der IMCO zur Meeresverschmutzung informierte G. Mitschka (Gesellschaft für Seerecht der DDR). Von der Aktivität der IMCO zeugt die Bildung des Marine Environment Protection Committee, das sich verstärkt mit der Verwirklichung der IMCO-Konvention über die Verhütung der Verschmutzung des Meeres durch Schiffe beschäftigen wird. Militärpolitische Aspekte des Prinzips der Meeresfreiheit standen im Mittelpunkt eines Vortrags von Kapitän zur See Dr. F. Elchlepp (Gesellschaft für Seerecht der DDR). Seine Darlegungen dienten zur Erläuterung der Doktrin des Einsatzes der Seekriegsflotten der Warschauer Vertragsstaaten. Mit Fragen der internationalen Fischereiorganisationen und der Meeresfreiheit beschäftigte sich H. Richter (WB Hochseefischerei Rostock). Die Diskussionsrednerin charakterisierte vor allem Entstehung und Funktionen der Fischereikommissionen im Nordost- und Nordwestatlantik und setzte sich auf der Grundlage der Prinzipien der Gleichberechtigung und der Souveränität der Mitgliedstaaten für eine regionale Universalität der Kommissionen ein. G. H e p p e r (Sektion Schiffsführung an der Ingenieurhochschule für Seefahrt Warnemünde/Wustrow) sprach zu Problemen der Jurisdiktion über Schiffe und schwimmende Anlagen aus der Sicht des Flaggen- und Registerrechts. Ausgangspunkt waren Betrachtungen über das Fehlen von Legaldefinitionen der Begriffe „Schiff“ und „Wasserfahrzeug“ in den geltenden Seerechtskonventionen von 1958. Gegenwärtig werden mehr als 100 verschiedene Schiffstypen produziert; angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung gibt es ständig Veränderungen in ihren Formen und ihrer Zweckbestimmung. Zur Vermeidung von Rechtskollisionen wäre eine eindeutige Schiffsdefinition wünschenswert; mit ihr steht das Problem der Jurisdiktion des Flaggenstaates über seine Schiffe und Anlagen in Verbindung. Aus der Fülle der Rechtsprobleme des Wracks hob Dr. P. Reichenbach (Seefahrtsamt der DDR) zwei Schwerpunkte hervor: die Eigentumsverhältnisse am Wrack und den Stand der Arbeiten an der von der IMCO geplanten Konvention über die Beseitigung gefährlicher Wracks. Für beide Fragen habe die Definie-rung des Begriffs „Wrack“ große Bedeutung. Auf die Konvention über das Verhalten der Linienschiffahrtskonferenzen, die Anfang April 1974 im Rahmen der Welthandelskonferenz (UNCTAD) in Genf verabschiedet wurde, ging Dr. D. Richter-Hannes (Institut des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft, Rostock) ein. Hier handelte es sich um die erste marktregulierende Konvention; sie geht über das Modell bestehender Abkommen hinaus; da sie selbst im Detail den internationalen Linienfrachtenmarkt reguliert. * Die Nützlichkeit der gemeinsamen Konferenz wurde von allen Teilnehmern bejaht. Deshalb wurde der Vorschlag begrüßt, in Auswertung der III. UNO-Seerechtskonferenz von Caracas eine weitere gemeinsame Konferenz beider Gesellschaften zu veranstalten. Informationen Das Präsidium des Obersten Gerichts zog in seiner Sitzung am 13. Juni 1974 Bilanz über die bisherige Umsetzung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum vom 3. Oktober 1973 (NJ-Beilage 6/73 zu Heft 22). Der Einschätzung waren umfangreiche Untersuchungen des Kollegiums für Strafsachen und der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts vorausgegangen. Vor dem Präsidium berichteten die Direktoren der Bezirksgerichte Magdeburg und Leipzig über ihre Erfah- rungen bei der wirksamen Bekämpfung der Angriffe auf sozialistisches Eigentum. Die Zwischenbilanz ergab, daß wesentliche Fortschritte bei der wirksamen und differenzierten Anwendung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit erzielt worden sind. Die Untersuchungsergebnisse und die Aussprache im Präsidium machten deutlich, daß der untrennbaren Einheit von rationeller Durchführung der Strafverfahren und hoher Qualität der gerichtlichen Beweisaufnahme, der Strafzumessung und der Urteilsbegründung nach wie vor große Beachtung geschenkt werden muß. 436;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 436 (NJ DDR 1974, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 436 (NJ DDR 1974, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegte Zuständigkeiten anderer operativer Diensteinheiten berührt werden, grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den Leitern dieser Diensteinheiten zu erfolgen.

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