Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 435 (NJ DDR 1974, S. 435); auszuarbeiten. Damit sei keineswegs die erfolgreiche Arbeit z. B. der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) als überholt zu betrachten; der komplexe Vorgang der rohstoffmäßigen Erschließung des Meeresbodens sei aber so gewaltig, daß zum Schutz der menschlichen Existenz und sie hängt eben auch von der Reinerhaltung der Ozeane ab außergewöhnlich strenge Maßstäbe und Regelungen entwickelt werden müßten. Diskussion zu aktuellen Problemen des Seevölkerrechts In der an die beiden Grundsatzreferate anschließenden Diskussion sprachen 12 Mitglieder aus beiden Veranstalter-Gesellschaften, wobei teils die von den Referenten behandelten Fragen vertieft, teils weitere aktuelle Probleme aufgeworfen wurden. Die außerordentlich interessante Diskussion machte die große wissenschaftliche Kraft deutlich, die in beiden Gesellschaften konzentriert ist. Mit dem Rechtsstatus des Meeresgrundes und -Untergrundes beschäftigte sich K. Mann (Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR). Diese Frage besitzt im Hinblick auf die beabsichtigte Gründung der Internationalen Meeresbodenorganisation herausragende Bedeutung. Die Abgrenzung des internationalen Meeresraumes von den nationaler Jurisdiktion unterstellten Meeresgebieten sowie die Bestimmung des Rechtscharakters des internationalen Meeresbodenbereiches erweisen sich als unumgänglich, weil damit der Wirkungsraum der Meeresbodenorganisation festgelegt wird. Nach den Vorstellungen der sozialistischen Staaten soll der internationale Meeresgrund und -Untergrund allen Staaten zur Nutzung offenstehen und der nationale Erwerb von Meeresboden und -Untergrund prinzipiell ausgeschlossen sein. Rechtsprobleme der Schaffung ökonomischer Zonen, die zwischen den Territorialgewässem und der Hohen See liegen sollen, waren Gegenstand des Beitrags von Dr. habil. J. Schulz (Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR). In den Gewässern der ökonomischen Zonen, die 200 Seemeilen (gemessen von der Basislinie der Territorialgewässer) breit sein sollen, befinden sich über 80 Prozent der Weltfischvorräte. In den Erdschichten dieser Zonen liegen etwa 80 Prozent der gegenwärtig nachgewiesenen Erdölvorräte und riesige Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bevorstehende Erschließung dieser Reich tümer erfordert daher eine völkerrechtliche Grundlage, u. a. auch wegen der Auswirkungen dieses Prozesses auf die Schiffahrt, auf die wirtschaftliche Kooperation mit Küstenstaaten, die über ökonomische Zonen verfügen werden, sowie auf die Lage von Binnenstaaten bzw. Ländern, die nicht in der Lage sind, ökonomische Zonen zu bilden. Die Beteiligung dieser Staaten an der Nutzung der Meeresressourcen dürfte auch für die III. UNO-Seerechtskonferenz ein Problem sein, denn es gibt etwa 50 bIS 60 Staaten, die aus geographischen Gründen nicht in den Genuß ökonomischer Zonen gelangen werden, aber für ihre industrielle Entwicklung und Volksemäh rung auf Rohstoffe und Proteine aus dem Meer bzw. aus dem Meeresuntergrund angewiesen sind. An dieser Tatsache verdeutlichte Schulz, daß kein Land der Erde heutzutage seine wirtschaftlichen Probleme noch ausschließlich auf der Grundlage autarker, nationalistischer Konzepte lösen kann. Ob bei der Rohstoffgewinnung, beim Handel oder in der Industriekooperation überall seien die Staaten, selbst bei unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, auf Zusammenarbeit angewiesen. Diesem Prozeß, der ein Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Schwangerschaftsunterbrechung nur für Privilegierte Am 26. April 1974 beschloß das BRD-Parlament das 5. Strafrechtsreformgesetz, das den Abbruch einer Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate legalisieren soll. Ein Inkrafttreten der Reform des in der BRD geltenden §218 StGB ist allerdings nicht abzusehen. Denn die Neuregelung war gegen die Stimmen der CDU/CSU und ohne den Segen der hinter ihr stehenden Kreise zustande gekommen. Das beschlossene Gesetz, so tönte der CDU/CSU-Fraktionsvor-sitzende im Bundestag, Carstens, laufe darauf hinaus, „die eine Hälfte der Bevölkerung gegen die andere auszuspielen". Eine eben bekannt gewordene Repräsentativumfrage hat indessen ergeben, daß 84 Prozent der Frauen in der BRD für geplante Kinder sind. Die Repräsentanten der CDU/CSU jedoch lassen nichts unversucht, um das Reformgesetz legal oder illegal wieder zu Fall zu bringen. Zunächst inszenierte man einen Einspruch des Bundesrates, der von einer knappen Mehrheit der CDU/CSU beherrschten Ländervertretung. Als der Einspruch mit der absoluten Mehrheit des Bundestages vom Tisch gefegt war, wurde der Weg nach Karlsruhe, zum Bundesverfassungsgericht, angetreten. Einem entsprechenden Antrag des Landes Baden-Württemberg, das Inkrafttreten des Gesetzes durch einstweilige Anordnung auszusetzen, kam das höchste Gericht der BRD prompt nach. Präsident Benda (CDU) verkündete noch am Spätabend des 21. Juni, daß man die zudem angekündigte Normenkontrollklage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „mit größter Beschleunigung, aber auch mit ebenso großer Sorgfalt" behandeln werde. Wie sich die Karlsruher Verfassungshüter auch immer entscheiden mögen, Aussicht auf Wirksamkeit dürfte dem Gesetz in keinem Falle vergönnt sein. Die von der CDU/CSU beherrschten Parlamente und Krankenhäuser nämlich setzen Ärzte und Schwestern bereits jetzt unter Druck. Noch bevor die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ergangen war, verboten mehrere Kreistage in Baden-Württemberg den kommunalen Krankenhäusern, Eingriffe nach dem Reformgesetz vorzunehmen. In den entsprechenden Einrichtungen CDU-regierter hessischer Städte und Landkreise verzichtet man auf den klaren Befehl und greift lieber auf die bewährte bürgerliche „Vertragsfreiheit“ zurück. Hier werden in die Arbeitsverträge des medizinischen Personals Klauseln aufgenommen, durch die sich Ärzte wie Schwestern verpflichten müssen, den reformierten §218 nicht zu praktizieren. Diese Klauseln, so interpretierte der Fuldaer Oberbürgermeister Hornberger (CDU), würden auch dann gelten, „wenn das Bundesverfassungsgericht die Fristenregelung billige". Wenn man den Repräsentanten der CDU/CSU glauben wollte, so ginge es ihnen um das „Rechtsgut“ des werdenden Lebens, hinter dem alles andere zurückzutreten habe. Dabei unterschlagen sie, daß das Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung bereits existentes Leben immer wieder bedroht und auch vernichtet. Tatsächlich müssen in der BRD jährlich etwa hundert Frauen die Praktiken von Kurpfuschern mit ihrem Leben bezahlen. Und die illegalen Aborte - jährlich zwischen 85 000 und einer viertel Million haben nur allzu häufig die Gebärunfähigkeit der betreffenden Frauen zur Folge. Kommunale und staatliche Krankenhäuser wie auch konservative Ärzte, die sich weigern, selbst ein in Kraft getretenes Unterbrechungsgesetz anzuwenden, werden daher, wie der SPD-Rechtsexperte Dürr es ausdrückte, „zu Zutreibern für kommerzielle Abtreiber". Die Frauen der Begüterten hingegen bleiben vom Disput um den §218 unberührt. Für sie stehen nach wie vor genügend erfahrene Gynäkologen zur Verfügung, die gegen Superhonorare die Schwangerschaftsunterbrechung auch ohne Gesetz vornehmen. Die Emanzipation der Frau und der Schutz ihres Lebens soll nach dem Willen der CDU/CSU ein Privileg der oberen Zehntausend bleiben. Die Unterdrückten aber sollen sich in ihr Schicksal fügen und sich mit den gegebenen Verhältnissen im Kleinen wie im Großen abfinden. Pepr. 435;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 435 (NJ DDR 1974, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 435 (NJ DDR 1974, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit anderen Eraittlungs-handlungen. Oer theoretische Ausgangspunkt dabei muß sein, daß Öffentlichkeitsarbeit in Strafverfahren kein einmaliger Akt ist, sondern Bestandteil verschiedener strafprozessualer Maßnahmen sein muß.

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