Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 431 (NJ DDR 1974, S. 431); 1. Es dient der Beschleunigung, weil der nicht selten mehrere Tage in Anspruch nehmende Postweg (eingeschlossen der Weg innerhalb des Volkspolizeikreisamtes und des Adressaten-Betriebes) wegfällt. Bei dieser Gelegenheit kann kameradschaftlich auf die unverzügliche Erledigung hingewiesen werden, indem u. U. auch sichtbar gemacht wird, welche weiteren Maßnahmen davon abhängen. 2. Der persönliche Kontakt ermöglicht es, in den erfcnv, derlichen Fällen den Leitern oder dem Kollektiv noch besondere Hinweise zu geben. Das wirkt sich vor allem auf die Qualität der Kollektivberatung positiv aus. Wir versenden die schriftlichen Informationen an die Leiter der Betriebe deshalb in der Regel nur dann mit der Post, wenn ein persönliches Uberbringen wegen der Entfernung zum Sitz des Betriebes unrationell ist Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. Wladimir N. KUDRJAWZEW, Direktor des Instituts für Staat und Recht an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Das Rechtsbewußtsein des Juristen Das Rechtsbewußtsein ist ein System von Ansichten, Überzeugungen, Einschätzungen und Vorstellungen von Recht und Gesetzlichkeit, die der Gesellschaft im Ganzen, der einen oder anderen Klasse, einer sozialen Gruppe oder einer einzelnen Persönlichkeit eigen sind. Wenn das Recht in jeder Gesellschaft einheitlich ist, weil es durch den Staat bestimmt ist und die Interessen der herrschenden Klasse ausdrückt, so kann das Rechtsbewußtsein der verschiedenen Klassen und sozialen Gruppen unterschiedlich sein. So verschieden wie die Interessen dieser Klassen und Gruppen, so verschieden wie ihre gesellschaftliche Psychologie, so verschieden ist auch das Rechtsbewußtsein. Aus dem unterschiedlichen Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung kann man Ansichten gesondert untersuchen, die für die Vertreter verschiedener Berufe, für die Menschen verschiedenen Geschlechts, Alters und verschiedener Bildung charakteristisch sind. Von diesem Gesichtspunkt ist das Studium des Rechtsbewußtseins der Juristen, also der Richter, der Staatsanwälte, der Rechtsanwälte, der Notare und anderer Mitarbeiter der Justizorgane, von großem Interesse. Wenn man davon ausgeht, daß das Rechtsbewußtsein seinem Inhalt nach aus drei Grundelementen besteht die Kenntnis des geltenden Rechts, die Einstellung zu ihm und die Gewohnheit rechtlichen Verhaltens , so fällt es nicht schwer, auf die spezifischen Züge des Rechtsbewußtseins der Juristen hinzuweisen. Die Rechtskenntnisse dieser Personen sind bedeutend umfassender als bei anderen Bürgern, weil sie mit den Fachkenntnissen, die ihnen als notwendiges Mittel zur Erfüllung ihrer täglichen Dienstpflichten dienen, verschmelzen. Die Einstellung des Juristen zum Recht ist gewöhnlich vollkommen positiv. Der Berufsjurist zweifelt in der Regel nicht an der Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit der geltenden Gesetzgebung, was nicht ausschließt, daß er sich mitunter gegenüber solchen Rechtsnormen kritisch verhält, die ihm veraltet, lebensfremd erscheinen. Aber für sein Rechtsbewußtsein ist auch charakteristisch, daß er es, ungeachtet seiner Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieser oder jener Normen, für notwendig erachtet, sie bis zu ihrer Veränderung oder bis zur Aufhebung des Gesetzes streng einzuhalten. Und schließlich stimmen die Gewohnheiten rechtlichen Verhaltens beim Juristen in der Regel mit seinen Rechtsvorstellungen überein. Es ist sehr selten, daß Personen, die eine juristische Ausbildung haben, Rechtsverletzungen begehen. Das ist nicht nur darauf zurückzuführen, daß sie sich die Forderungen des Gesetzes tiefer zu eigen gemacht haben, sondern kann auch daraus erklärt werden, daß diese Forderungen, durch die systematische Arbeit im Beruf gestärkt, mit ihren moralischen Vorstellungen übereinstimmen. In diesem Zusammenhang muß man darauf hinweisen, daß das Rechtsbewußtsein des Juristen, das dem Niveau nach höher als das eines Nichtfachmannes auf diesem Gebiet ist, auch schwache Seiten hat, die mit seiner langen „Professionalisierung“ verknüpft sind. Das sind: eine mögliche Einseitigkeit der Kenntnisse, die durch das enge Fachgebiet des Juristen bestimmt wird, eine gewisse Verringerung des emotionalen Verhältnisses zum Geschehen (Trockenheit, Gleichgültigkeit) und eine unkritische Einstellung zum eigenen Verhalten. Weil der Jurist aber die starken und auch die schwachen Seiten seines beruflichen Rechtsbewußtseins kennt, ist er verpflichtet, die Entwicklung ähnlicher unerwünschter Züge bei sich rechtzeitig festzustellen, sie abzuwenden und die Entwicklung seiner eigenen Persönlichkeit zu korrigieren. Welches Wechsel Verhältnis besteht nun zwischen den Bestimmungen des geltenden Rechts und dem Rechtsbewußtsein des Berufsjuristen? Kann man sagen, daß das letztere lediglich eine passive Widerspiegelung des ersteren ist? Es zeigt sich, daß ihr wechselseitiger Zusammenhang komplizierter ist. Erstens enthält das Rechtsbewußtsein des Juristen als zentralen Grundgedanken die Verbindlichkeit der Forderungen des Gesetzes. Wenn das Gesetz für den Bürger ein Gebot des Staates und der Gesellschaft ist, so ist das Gesetz für den Juristen außerdem noch berufliches Instrument, die Grundlage seiner Rechtsbefugnisse in der dienstlichen Tätigkeit. Deshalb spiegelt das Rechtsbewußtsein des Juristen die Forderungen des Gesetzes nicht nur passiv wider, sondern ist auch auf die Verwirklichung dieser Forderungen gerichtet. Zweitens muß man diejenigen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen, in denen die selbständige Bedeutung des Rechtsbewußtseins des Berufsjuristen unterstrichen wird. Das Gesetz selbst verpflichtet den Juristen, sich von seinem Rechtsbewußtsein leiten zu lassen natürlich auf der Grundlage und im Rahmen des Gesetzes. So wird in Art. 32 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken hervorgehoben, daß das Gericht, wenn es die Strafe für den Schuldigen festsetzt, die verschiedenen Umstände der Tat berücksichtigt, „wobei es sich vom sozialistischen Rechtsbewußtsein leiten läßt“. Dieser Umstand führt dazu, daß das Rechtsbewußtsein des Juristen in gewissem Maße normativen Charakter gewinnt, es formiert sich als mehr oder weniger geschlossenes System von Ansichten und Überzeugungen. Drittens beeinflußt das Rechtsbewußtsein des Juristen die Veränderung und weitere Vervollkommnung des 431;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 431 (NJ DDR 1974, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 431 (NJ DDR 1974, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheit Organe, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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