Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 431 (NJ DDR 1974, S. 431); 1. Es dient der Beschleunigung, weil der nicht selten mehrere Tage in Anspruch nehmende Postweg (eingeschlossen der Weg innerhalb des Volkspolizeikreisamtes und des Adressaten-Betriebes) wegfällt. Bei dieser Gelegenheit kann kameradschaftlich auf die unverzügliche Erledigung hingewiesen werden, indem u. U. auch sichtbar gemacht wird, welche weiteren Maßnahmen davon abhängen. 2. Der persönliche Kontakt ermöglicht es, in den erfcnv, derlichen Fällen den Leitern oder dem Kollektiv noch besondere Hinweise zu geben. Das wirkt sich vor allem auf die Qualität der Kollektivberatung positiv aus. Wir versenden die schriftlichen Informationen an die Leiter der Betriebe deshalb in der Regel nur dann mit der Post, wenn ein persönliches Uberbringen wegen der Entfernung zum Sitz des Betriebes unrationell ist Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. Wladimir N. KUDRJAWZEW, Direktor des Instituts für Staat und Recht an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Das Rechtsbewußtsein des Juristen Das Rechtsbewußtsein ist ein System von Ansichten, Überzeugungen, Einschätzungen und Vorstellungen von Recht und Gesetzlichkeit, die der Gesellschaft im Ganzen, der einen oder anderen Klasse, einer sozialen Gruppe oder einer einzelnen Persönlichkeit eigen sind. Wenn das Recht in jeder Gesellschaft einheitlich ist, weil es durch den Staat bestimmt ist und die Interessen der herrschenden Klasse ausdrückt, so kann das Rechtsbewußtsein der verschiedenen Klassen und sozialen Gruppen unterschiedlich sein. So verschieden wie die Interessen dieser Klassen und Gruppen, so verschieden wie ihre gesellschaftliche Psychologie, so verschieden ist auch das Rechtsbewußtsein. Aus dem unterschiedlichen Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung kann man Ansichten gesondert untersuchen, die für die Vertreter verschiedener Berufe, für die Menschen verschiedenen Geschlechts, Alters und verschiedener Bildung charakteristisch sind. Von diesem Gesichtspunkt ist das Studium des Rechtsbewußtseins der Juristen, also der Richter, der Staatsanwälte, der Rechtsanwälte, der Notare und anderer Mitarbeiter der Justizorgane, von großem Interesse. Wenn man davon ausgeht, daß das Rechtsbewußtsein seinem Inhalt nach aus drei Grundelementen besteht die Kenntnis des geltenden Rechts, die Einstellung zu ihm und die Gewohnheit rechtlichen Verhaltens , so fällt es nicht schwer, auf die spezifischen Züge des Rechtsbewußtseins der Juristen hinzuweisen. Die Rechtskenntnisse dieser Personen sind bedeutend umfassender als bei anderen Bürgern, weil sie mit den Fachkenntnissen, die ihnen als notwendiges Mittel zur Erfüllung ihrer täglichen Dienstpflichten dienen, verschmelzen. Die Einstellung des Juristen zum Recht ist gewöhnlich vollkommen positiv. Der Berufsjurist zweifelt in der Regel nicht an der Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit der geltenden Gesetzgebung, was nicht ausschließt, daß er sich mitunter gegenüber solchen Rechtsnormen kritisch verhält, die ihm veraltet, lebensfremd erscheinen. Aber für sein Rechtsbewußtsein ist auch charakteristisch, daß er es, ungeachtet seiner Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieser oder jener Normen, für notwendig erachtet, sie bis zu ihrer Veränderung oder bis zur Aufhebung des Gesetzes streng einzuhalten. Und schließlich stimmen die Gewohnheiten rechtlichen Verhaltens beim Juristen in der Regel mit seinen Rechtsvorstellungen überein. Es ist sehr selten, daß Personen, die eine juristische Ausbildung haben, Rechtsverletzungen begehen. Das ist nicht nur darauf zurückzuführen, daß sie sich die Forderungen des Gesetzes tiefer zu eigen gemacht haben, sondern kann auch daraus erklärt werden, daß diese Forderungen, durch die systematische Arbeit im Beruf gestärkt, mit ihren moralischen Vorstellungen übereinstimmen. In diesem Zusammenhang muß man darauf hinweisen, daß das Rechtsbewußtsein des Juristen, das dem Niveau nach höher als das eines Nichtfachmannes auf diesem Gebiet ist, auch schwache Seiten hat, die mit seiner langen „Professionalisierung“ verknüpft sind. Das sind: eine mögliche Einseitigkeit der Kenntnisse, die durch das enge Fachgebiet des Juristen bestimmt wird, eine gewisse Verringerung des emotionalen Verhältnisses zum Geschehen (Trockenheit, Gleichgültigkeit) und eine unkritische Einstellung zum eigenen Verhalten. Weil der Jurist aber die starken und auch die schwachen Seiten seines beruflichen Rechtsbewußtseins kennt, ist er verpflichtet, die Entwicklung ähnlicher unerwünschter Züge bei sich rechtzeitig festzustellen, sie abzuwenden und die Entwicklung seiner eigenen Persönlichkeit zu korrigieren. Welches Wechsel Verhältnis besteht nun zwischen den Bestimmungen des geltenden Rechts und dem Rechtsbewußtsein des Berufsjuristen? Kann man sagen, daß das letztere lediglich eine passive Widerspiegelung des ersteren ist? Es zeigt sich, daß ihr wechselseitiger Zusammenhang komplizierter ist. Erstens enthält das Rechtsbewußtsein des Juristen als zentralen Grundgedanken die Verbindlichkeit der Forderungen des Gesetzes. Wenn das Gesetz für den Bürger ein Gebot des Staates und der Gesellschaft ist, so ist das Gesetz für den Juristen außerdem noch berufliches Instrument, die Grundlage seiner Rechtsbefugnisse in der dienstlichen Tätigkeit. Deshalb spiegelt das Rechtsbewußtsein des Juristen die Forderungen des Gesetzes nicht nur passiv wider, sondern ist auch auf die Verwirklichung dieser Forderungen gerichtet. Zweitens muß man diejenigen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen, in denen die selbständige Bedeutung des Rechtsbewußtseins des Berufsjuristen unterstrichen wird. Das Gesetz selbst verpflichtet den Juristen, sich von seinem Rechtsbewußtsein leiten zu lassen natürlich auf der Grundlage und im Rahmen des Gesetzes. So wird in Art. 32 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken hervorgehoben, daß das Gericht, wenn es die Strafe für den Schuldigen festsetzt, die verschiedenen Umstände der Tat berücksichtigt, „wobei es sich vom sozialistischen Rechtsbewußtsein leiten läßt“. Dieser Umstand führt dazu, daß das Rechtsbewußtsein des Juristen in gewissem Maße normativen Charakter gewinnt, es formiert sich als mehr oder weniger geschlossenes System von Ansichten und Überzeugungen. Drittens beeinflußt das Rechtsbewußtsein des Juristen die Veränderung und weitere Vervollkommnung des 431;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 431 (NJ DDR 1974, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 431 (NJ DDR 1974, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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