Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 427

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 427 (NJ DDR 1974, S. 427); chen Verfahren mitwirken können, die andere Lebensbereiche der Werktätigen berühren (z. B. ein Wohnungsmietverhältnis). Die besondere Bedeutung der Einhaltung des sozialistischen Arbeitsrechts ist dadurch zu unterstreichen, daß die Gerichte eng mit dem FDGB zusammenzuwirken und seinen Vorständen in ihrem Territorium über wichtige Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit in Arbeitsrechtssachen, über die Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts in den Betrieben und über die Mitwirkung des FDGB in arbeitsrechtlichen Verfahren zu berichten haben. Zusammenarbeit mit anderen Organen Die Gerichte können ihre Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und deren Organen sowie mit den wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen erfüllen. Dazu müssen sie von den Leitern der örtlichen Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe, der Betriebe und Einrichtungen sowie von den Vorständen der Genossenschaften verlangen können, daß diese sie bei der Aufklärung des Sachverhalts und bei der Durchführung gerichtlicher Maßnahmen unterstützen.1 Die Leiter und Vorstände sind zu verpflichten, diesen Ersuchen im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs zu entsprechen. Eine solche Bestimmung wird neben dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313) und der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) die gesetzliche Grundlage für deren Aufgaben bei der Sicherung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für das Tätigwerden der Gerichte als Organ der Staatsmacht zur Durchsetzung der einheitlichen Staatspolitik mit Hilfe der Rechtsprechung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bilden. Mitwirkung des Staatsanwalts Die Aufgaben des Staatsanwalts bei der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Rechte der Bürger, wird in einer Bestimmung über seine Mitwirkungsrechte zu konkretisieren sein. Dazu gehört das Recht, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Klage zu erheben, Rechtsmittel einzulegen, an der Verhandlung teilzunehmen, Schriftsätze einzureichen und Anträge zu stellen. Die Einleitung des Verfahrens vor dem Kreisgericht Durch das Gesetz müssen die Bürger darüber Auskunft erhalten, was sie zu tun haben, wenn sie das Gericht in Anspruch nehmen wollen. Es muß deutlich werden, daß das Gericht nur dann ein Verfahren einleitet, wenn eine Klage erhoben oder ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung oder einer gerichtlichen Zahlungsaufforderung oder ein sonstiger Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gestellt wird. Erhebung der Klage Die Hauptform der Einleitung eines Verfahrens wird die Erhebung einer Klage sein. Der bisher im Arbeitsrechtsverfahren verwendete Doppelbegriff „Einspruch (Klage)“, der nicht zur besseren Verständlichkeit beitrug, soll vereinheitlicht werden. In Zukunft soll auch der Antrag auf Überprüfung des Beschlusses eines gesellschaftlichen Gerichts in Form einer Klage geltend gemacht werden. Damit können die Verfahren einheitlich gestaltet werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Überprüfung eines Beschlusses der Kon- fliktkommission in einer arbeitsrechtlichen oder einer zivilrechtlichen Streitigkeit oder um den Beschluß einer ' Schiedskommission in einer zivilrechtlichen Streitigkeit handelt. Gegenwärtig kann das Gericht in zivilrechtlichen Angelegenheiten anders als in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bei einem Einspruch gegen den Beschluß eines gesellschaftlichen Gerichts nicht abschließend entscheiden, wenn sich die Beteiligten nicht einigen wollen oder können. Sie müssen dann auf den Weg der gerichtlichen Klage verwiesen werden. Diese Besonderheit sollte im künftigen Verfahrensrecht entfallen. Über die Klage auf Überprüfung des Beschlusses eines gesellschaftlichen Gerichts ist abschließend zu entscheiden, sofern eine Einigung nicht gelingt. In Form einer Klage sollen auch alle übrigen Ansprüche geltend gemacht werden, ganz gleich ob der Bürger eine Leistung vom Verklagten fordert, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll, die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu ändern oder neu zu gestalten sind, eine rechtskräftige Entscheidung über wiederkehrende Leistungen (z. B. Unterhalt) wegen wesentlicher Veränderung der dafür maßgeblichen Verhältnisse abgeändert werden soll, der Anspruch auf erst künftig fällig werdende Leistungen (z. B. Mietpreis) gerichtet ist oder mehrere Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht werden. Erhebung der Klage auf Ehescheidung Es entspricht dem Wesen des sozialistischen Familien-rechts und dem Prinzip der Komplexität der mit einer Ehescheidung zu treffenden Regelungen, daß eine Klage auf Ehescheidung auch den Anspruch auf Regelung der Scheidungsfolgen (elterliches Erziehungsrecht, Unterhalt für die Kinder) mit umfaßt. Die in der Praxis bewährte Form der Klageverbindung für weitere Ansprüche (Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens, Ausgleichsanspruch, Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung) soll beibehalten werden. Künftig soll auch noch die Anfechtung der Vaterschaft für ein in der Ehe geborenes Kind mit der Scheidungsklage verbunden werden können. Inhalt der Klage Eine Klage ist schriftlich einzureichen. Um den Bürgern die Anrufung des Gerichts zu erleichtern, ist vorzusehen, daß auf Verlangen des Klägers die Klage vom Sekretär des Gerichts aufgenommen wird. Die Anforderungen an den Inhalt der Klage dürfen nicht überspitzt werden; trotzdem muß die Klage aber gewisse Mindestangaben über die Prozeßparteien, ihre Bevollmächtigten, den geltend gemachten Anspruch (Klageantrag) und dessen Begründung enthalten. Der Kläger soll ferner die Arbeitsstelle des Verklagten angeben und mitteilen, worin die Ursachen des Konflikts liegen und warum seine Beilegung bisher nicht möglich war. Außerdem ist in der Klage darzulegen, ob und welche Kollektive 'der Werktätigen, gesellschaftliche Organisationen, gesellschaftliche Gerichte oder staatliche Organe bereits in der Sache tätig waren oder zur Beilegung des Reditsstreits beitragen können. Das hat den Vorteil, daß bereits beim Eingang der Klage geprüft werden kann, ob Beauftragte oder Vertreter dieser Organe zur Mitwirkung herangezogen werden müssen oder ob eine Vollstreckung vermieden bzw. alsbald nach Rechtskraft der Entscheidung vorbereitet oder durchgeführt werden kann. 427;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 427 (NJ DDR 1974, S. 427) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 427 (NJ DDR 1974, S. 427)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den ist die konkrete Bestimmung der im jeweiligen Verantwortungsbereich zu erreichenden politischoperativen Ziele und der darauf ausgerichteten politischoperativen Aufgaben. Ausgehend davon müssen wir in der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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