Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 418 (NJ DDR 1974, S. 418); ehender Verzicht kann jedoch nicht Grundlage für die Beendigung der gerichtlichen Tätigkeit sein. Vielmehr ist in diesen Fällen das Verfahren mit einer Entscheidung über die materielle Verantwortlichkeit des Werktätigen abzuschließen. Zu den Bemessungsgrundsätzen für den Unterhalt minderjähriger Kinder Die Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331; NJ 1965 S. 305) gibt auch heute noch notwendige und praktikable Orientierungen für eine einheitliche Unterhaltsbemessung. Verschiedentlich ist jedoch die Forderung erhoben worden, die Bemessungsgrundsätze der Richtlinie zu vereinfachen. Das kann aber nur langfristig in Übereinstimmung mit der Verwirklichung der Grundsätze der Tarifpolitik insgesamt erfolgen. Es wäre gegenwärtig nicht angebracht, davon losgelöst einseitige bzw. Einzelkorrekturen der Unterhaltsrichtsätze vorzunehmen. In Auswertung von Untersuchungen der Praxis von Kreis- und Bezirksgerichten ist allerdings noch auf folgendes hinzuweisen: Ausgangspunkt für die Höhe des Unterhalts sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern; sie bestimmen maßgeblich die Bedürfnisse der Kinder. Dabei dürfen die Richtsätze für die Unterhaltsbeträge (Abschn. V der Richtlinie) wie in Entscheidungen des Obersten Gerichts wiederholt betont worden ist in der Regel nicht unterschritten werden. Die Richtlinie trägt auch dem Grundsatz Rechnung, daß minderjährigen Kindern durch den Unterhalt nach Möglichkeit eine solche materielle Sicherstellung zu garantieren ist, die den Lebensverhältnissen bei einem Zusammenleben in der Familiengemeinschaft mit beiden Eltgmteilen entspricht. Deshalb kann für die Bemessung des Unterhalts auch künftig auf die Einbeziehung solcher Teile des Einkommens, wie Vergütungen für Überstunden und Sonderschichten, regelmäßige Prämien und die in der Praxis mitunter noch nicht immer berücksichtigten Jahresendprämien und Treuegelder nicht verzichtet werden, weil diese und ähnliche Einkommen beim Zusammenleben der Eltern mit ihren Kindern auch diesen mit zugute kämen. Um die Höhe des Unterhalts exakt festlegen zu können, müssen die Gerichte eigenverantwortlich die Beweisunterlagen für das Einkommen des Verpflichteten sorgfältig überprüfen und ungerechtfertigten Absetzungen vom anzurechnenden Einkommen entgegentreten. Zur Festigung der Mietzahlungsdisziplin Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte, vor allem das Stadtgericht von Groß-Berlin, haben sich wiederholt mit dem Beitrag der Gerichte bei der Bekämpfung der Mietrückstände befaßt. Der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts vom 15. Dezember 1971 (NJ-Beilage 1/72 zu Heft 2) entspricht den gegenwärtigen Anforderungen einer gesellschaftlich wirksamen gerichtlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet. Die Festlegungen dieses Beschlusses vermitteln wichtige Hinweise für einen wirkungsvollen Einsatz gerichtlicher Mittel zur Zurück-drängung von Mietschulden. Das hat u. a. zu einer verstärkten Anwendung des Mahnverfahrens und der Verurteilung zur künftigen pünktlichen Mietzahlung geführt. Zu betonen ist aber, daß die konsequente Durchsetzung dieses Beschlusses in der Tätigkeit der Kreisgerichte weiterhin an Bedeutung gewinnt, um eine exakte Verwirklichung des sozialistischen Mietrechts, insbesondere eine feste Zahlungsdisziplin, zu sichern. Natürlich kann die Sicherung einer straffen Mietzahlungsdisziplin nicht allein und auch nicht in erster Linie Aufgabe der Gerichte sein. Notwendig ist vor allem die Verstärkung der Aktivitäten des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. des VEB Gebäudewirtschaft und das systematische Zusammenwirken aller beteiligten Organe im Territorium. In mehr als der Hälfte aller Fälle werden Mietrückstände erst geltend gemacht, wenn sie auf sechs und mehr Monatsmieten angewachsen sind. Bei der Inanspruchnahme der Gerichte kommt es darauf an, daß diese ihre Verantwortung voll wahmehmen und mit gesellschaftlich wirksamen Verfahren zügig und konsequent auf Verletzungen von Zahlungspflichten reagieren. Dabei ist in den erforderlichen Fällen auch das Mittel der Gerichtskritik anzuwenden. Treten örtlich erhebliche Mietrückstände auf, wird vor allem durch Verhandlungen vor organisierter Öffentlichkeit gegen hartnäckige Mietschuldner, zu denen andere Mietschuldner eingeladen werden, eine über die Lösung des Einzelfalls hinausreichende gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt. Auch die Einbeziehung von Kollektiven aus dem Arbeits-bzw. Wohnbereich des hartnäckigen Mietschuldners muß in den geeigneten Fällen stärker ins Auge gefaßt werden, um die sich immer breiter entwickelnden gesellschaftlichen Initiativen zur konsequenten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit auch auf diesem Gebiet zielgerichtet zu unterstützen. Mit einer Verurteilung zur künftigen pünktlichen Mietzahlung wird ebenfalls erzieherisch auf die Zahlungsdisziplin von Mietschuldnem eingewirkt und damit weiteren Pflichtverletzungen vorgebeugt. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit wird jetzt im Verhältnis zu den vergangenen Jahren verstärkt Gebrauch gemacht. Allerdings ist das noch nicht durchgängige Praxis. Während in Berlin in etwa 90 Prozent aller Klageverfahren wegen Mietrückständen auch die Verurteilung zur künftigen Mietzahlung ausgesprochen wird, werden in anderen Bezirken diese Möglichkeiten bei weitem noch nicht genügend genutzt. Das gleiche gilt für das Mahnverfahren als das geeignete gerichtliche Mittel für die Realisierung der großen Mehrzahl der Mietrückstände. Seine Wirksamkeit erfordert eine zügige Erledigung durch die Gerichte. Die teilweise noch anzutreffende schleppende Arbeitsweise ist zu überwinden. Das gilt auch für die erforderlich werdenden Vollstreckungsmaßnahmen. Schriftenreihe „Arbeitsrecht in der Praxis“ In der rechtspropagandistischen Arbeit kommt der systematischen, differenzierten Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des sozialistischen Arbeitsrechts besondere Bedeutung zu. Die im Staatsverlag der DDR erscheinende, von Prof. Dr. Joachim Michas und Prof. Dr. Wera Thiel herausgegebene neue Schriftenreihe wendet sich vor allem an die Leiter und leitenden Mitarbeiter der Betriebe sowie an Mitglieder der Gewerkschaftsleitungen und der Konfliktkommissionen. Ihnen werden hier in knapper Form Grundkenntnisse für die richtige Anwendung des Arbeitsrechts vermittelt. Soeben erschien Heft 1: Die Aufgaben des staatlichen Leiters bei der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts 64 S.; Preis: 0,90 M Wera Thiel behandelt zunächst die Bedeutung des Arbeitsrechts für die Tätigkeit des staatlichen Leiters und wendet sich dann den Fragen der Leitung des Betriebes und der Mitwirkung der Werktätigen zu. Sie erläutert kurz einige Prinzipien, die für das Arbeitsrecht als Leitungsinstrument bedeutsam sind: das Prinzip des demokratischen Zentralismus, die Prinzipien der Objektivität, der Konkretheit, der Stimulierung der Arbeit sowie das Prinzip der Gesetzlichkeit. Danach befaßt sie sich mit den betrieblichen Ordnungen (Arbeitsordnung, Arbeitsschutzinstruktionen und Funktionsplan) sowie mit dem Weisungsrecht und der Rechenschaftslegung des Leiters. Abschließend werden die Tätigkeit der Gewerkschaften im Betrieb und einige Mitwirkungsrechte der Werktätigen erörtert: die Rolle des BKV, des sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Ständigen Produktionsberatung. Insgesamt wird die Reihe neun Hefte umfassen. 418;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 418 (NJ DDR 1974, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 418 (NJ DDR 1974, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten der Linie entsprechen, um damit noch wirkungsvoller beizutragen, die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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