Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 416

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 416 (NJ DDR 1974, S. 416); bensinteressen der Werktätigen schützt und daß rechtswidrigem Verhalten ohne Ansehen der Person entgegengetreten werden muß. Die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit soll gleichzeitig zur Erhöhung der staatlichen Autorität beitragen. Durch die systematische Erläuterung des sozialistischen Rechts soll das verantwortungsbewußte Handeln aller Werktätigen für den Schutz der sozialistischen Errungenschaften gefördert werden. Die Sorge des einzelnen um die Befriedigung seiner materiellen Bedürfnisse muß mit einer hohen Verantwortung gegenüber dem Kollektiv, mit vorbildlicher Erfüllung der gesellschaftlichen Pflichten und moralischer Lauterkeit übereinstimmen. Die Erläuterung des sozialistischen Rechts erfordert eine systematische und differenzierte Vermittlung von Rechtskenntnissen. Die Herausbildung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins vollzieht sich vorrangig in den Arbeitskollektiven, Schulen, Bildungseinrichtungen, in den gesellschaftlichen Organisationen und in der Familie. Auch im Wohngebiet sollte diese Arbeit weiter gefördert werden. Die ideologische Arbeit wird die Werktätigen befähigen, die Auseinandersetzung mit kleinbürgerlichen Verhaltensweisen wirksamer zu führen und falsche Auffassungen über die Rolle des sozialistischen Rechts schneller zu überwinden. Die Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur weiteren Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen sind außerordentlich breit und vielgestaltig. Sie richten sich an alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, an die gesellschaftlichen Organisationen sowie an alle gesellschaftlich aktiven Kräfte. Naturgemäß erwächst vor allem der URANIA und der Vereinigung der Juristen der DDR die Aufgabe, die Effektivität und das Niveau der Erläuterung des sozialistischen Rechts zu erhöhen. Durch eine verstärkte, lebensverbundene Erläuterung des Rechts, durch Vermittlung von Rechtskenntnissen auf den verschiedensten Gebieten wird die URANIA mit Unterstützung der Vereinigung der Juristen den gewachsenen Bedürfnissen und Interessen der Bürger noch besser Rechnung tragen. Die rechtspropagandistische Arbeit muß sich auf viele Gebiete unseres Rechts erstrecken: auf das Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Neuererrecht, Zivilrecht, Familienrecht usw. Es gilt, möglichst breite Kreise der Werktätigen anzusprechen und ihnen ein solches Wissen zu vermitteln, das sie befähigt, in der täglichen Arbeit und im täglichen Leben die Normen unseres Rechts einzuhalten und zu verwirklichen. Aber es geht nicht nur um die Information und das Wissen, was geltendes Recht ist. Wir werden unserer Aufgabe nur dann gerecht, wenn wir es verstehen, die bewußte Einstellung zum sozialistischen Recht zu entwickeln und zu fördern. Wesentlich ist, daß die Überzeugung von der Richtigkeit und Gerechtigkeit des sozialistischen Rechts gefestigt wird, die Überzeugung davon, daß unsere Normen die Interessen der Werktätigen zum Ausdruck bringen, die Überzeugung vom Humanismus unseres Rechts, von seinem ethischen Gehalt. Deshalb darf sich die rechts propagandistische Arbeit auch nicht darauf beschränken, die Rechte der Bürger und die Wege zu ihrer Durchsetzung zu erläutern. Wir müssen jedem die Einheit von Rechten und Pflichten bewußt machen, ihm seine Verantwortung in der Gesellschaft, in der Familie und am Arbeitsplatz aufzeigen und ihn zur bewußten Wahrnehmung seiner Verantwortung führen. Formale Normenkenntnisse können also nicht das Ziel der Rechtspropaganda sein. Wir leisten nur dann eine gute Arbeit, wenn wir die der Norm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Erfordernisse bewußt machen und die Bereitschaft fördern, sich für die Achtung des Rechts aus der Überzeugung von der Notwendigkeit und Gerechtigkeit der Norm einzusetzen. Oberrichter Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Zur Wirksamkeit von Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts auf den Gebieten des Arbeits-, Familien- und Zivilrechts In Wahrnehmung seiner Verantwortung, die Rechtsprechung der Gerichte zu leiten und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, hat das Oberste Gericht seine Leitungsdokumente auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts unter dem Gesichtspunkt überprüft, ob und inwieweit bestimmte Orientierungen durch die gesellschaftliche Entwicklung überholt sind. Über das Ergebnis der Überprüfung berichtete Oberrichter Dr. Strasberg auf der 10. Plenartagung des Obersten Gerichts am 19. Juni 1974. Dieser Bericht liegt dem nachstehenden Beitrag zugrunde. Das Plenum des Obersten Gerichts hob seinen Beschluß zur Tätigkeit der Gerichte bei der Entscheidung von Arbeitsrechtssachen, besonders auf dem Gebiet des Arbeitslohns, vom 15. September 1965 (NJ 1965 S. 632) auf und ergänzte seine Richtlinie Nr. 29 zur Anwendung der §§ 112 ff. GBA vom 25. März 1970. Der Aufhebungs- und der Änderungsbeschluß sind auf S. 417 dieses Heftes veröffentlicht. D. Red. Wie Untersuchungen des Obersten Gerichts auf den Gebieten des Arbeits-, Zivil- und Familienrechts, insbesondere in Berlin und Leipzig, ergeben haben, unter- nehmen die Richter, die Leitungen der Bezirksgerichte und die Direktoren der Kreisgerichte große Anstrengungen, um auch auf diesen Rechtsgebieten durch die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die strikte Wahrung der Rechte und Interessen der Verfahrensbeteiligten einen immer größeren Beitrag zur Stärkung der Rechtssicherheit zu leisten. Sichtbare Fortschritte wurden insbesondere auch bei der rationelleren Durchführung der Verfahren erreicht. Ausgehend von diesen Ergebnissen, kommt es in der Leitungstätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte jetzt vor allem darauf an, auf der Grundlage konzentriert durchgeführter Verfahren eine hohe politisch-fachliche Qualität der Rechtsprechung zu sichern. Dabei ist auch stärker darauf zu achten, daß die in den Leitungsdokumenten und Entscheidungen des Obersten Gerichts gegebenen Hinweise und Orientierungen zur Anwendung des Rechts vor allem von ihrem politisch-rechtlichen Inhalt her erfaßt und entsprechend den konkreten Erfordernissen exakt befolgt werden. Das Oberste Gericht sieht es als eine ständige Aufgabe an, zur Gewährleistung einer wirksamen Rechtsprechung die von ihm erlassenen Leitungsdokumente im Prozeß der Arbeit stets auf ihre Übereinstimmung mit den konkreten gesellschaftlichen Erfordernissen zu überprüfen 416;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 416 (NJ DDR 1974, S. 416) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 416 (NJ DDR 1974, S. 416)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen.

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