Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 411

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 411 (NJ DDR 1974, S. 411); rechts „bis zu einen Tag vor dem Umzug“ sprechen bereits Lebenserfahrung und Vernunftgründe. Jeder Umzug ist mit erheblichen Aufwendungen und Vorbereitungen verbunden, so daß die Vereinbarung eines solchen Rücktrittsrechts, das ein Unsicherheitsfaktor wäre, höchst unwahrscheinlich ist. Gegen eine solche Vereinbarung spricht auch, daß die Verklagten zu 2) und 3) den Kläger zu 1) mit der Vorbereitung entsprechender Speditionsverträge beauftragt hatten. Da den Verklagten der ihnen obliegende Beweis der Vereinbarung eines solchen Rücktrittsrechts nicht möglich war und sie darüber hinaus den Rücktritt nur gegenüber dem Kläger zu 1) ausgesprochen haben, konnten sie mit dieser Behauptung kein rechtliches Gehör finden. Für ihre weitere Behauptung, die Nebenabreden des Wohnungstauschs seien dergestalt Bestandteil des Vertrags gewesen, daß ohne sie der gesamte Vertrag nicht zustande gekommen sei, sind die Verklagten ihrer Beweispflicht ebenfalls nicht gerecht geworden. Was diese Nebenabreden selbst anbetrifft, kann davon ausgegangen werden, daß die Kläger ihre schriftlichen Zusagen auch einhalten werden. Notfalls steht den Verklagten zur Durchsetzung ihrer eventuellen Ansprüche aus zusätzlichen Vereinbarungen der Gerichtsweg offen. Unter diesen Umständen hatte der Senat zu prüfen, ob den Verklagten die Erfüllung des Tauschvertrags aus anderen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann und damit ihr Antrag auf Aufhebung des Tauschvertrags gerechtfertigt ist. Hierzu haben die Verklagten zu 2) und 3) vorgetragen, daß die Verklagte zu 3) inzwischen in der Nähe ihrer Wohnung eine Arbeit auf genommen und dort auch einen Krippenplatz erhalten habe. Dieser Grund reicht nicht aus, den Tauschvertrag aufzuheben. Zunächst ist davon auszugehen, daß der „Rücktritt“ vom Vertrag von den Verklagten zu einem Zeitpunkt erklärt wurde, in dem der vorstehend genannte Grund noch nicht gegeben war. Er kann deshalb damals für die Weigerung der Verklagten, ihre vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, nicht maßgebend gewesen sein. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, daß die Verklagten zu 2) und 3) diesen Grund erst geschaffen haben, um nachträglich ihre Absicht, vom Tauschvertrag zurückzutreten, zu rechtfertigen. Da es der Verklagten zu 3) möglich ist, unter ähnlichen Bedingungen eine Arbeit und eine Unterbringungsmöglichkeit für ihr Kleinkind auch in der Nähe der zu tauschenden Wohnung zu finden und bei den gegebenen Verkehrsverhältnissen eine relativ günstige Verkehrsverbindung zwischen der neuen Wohnung und der Arbeitsstelle der Verklagten zu 3) bzw. der Kinderkrippe besteht, ist es für die Verklagten zu 2) und 3) nicht unzumutbar, den Tauschvertrag zu erfüllen. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände war daher die Berufung der Verklagten zurückzuweisen. Buchumschau W. W. Orechow: Soziale Planung und Fragen des Kampfes gegen die Kriminalität Verlag der Leningrader Universität, Leningrad 1972 134 Seiten (in russischer Sprache) Die Pläne der sozialen Entwicklung sind eine bedeutende Form, um die Vorzüge der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der UdSSR für die kommunistische Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen und damit des Charakters, des Bewußtseins und des Verhaltens der Menschen zu nutzen. Diese Pläne enthalten ein System von Maßnahmen, die zeitlich befristet und für den jeweiligen Planbereich (d. h. das Kollektiv, die wirtschaftliche oder territoriale Einheit) konkretisiert sind. Orechow nennt als grundlegendes gesellschaftliches Ziel dieser Pläne „die allmähliche Verringerung der sozial-ökonomischen Unterschiede zwischen körperlich und geistig Arbeitenden, zwischen leitender und ausführender Arbeit, zwischen qualifizierter und unquälifizierter Arbeit, die Veränderungen im Charakter der Arbeit, die Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen und die Erhöhung des materiellen Wohlstandes der Werktätigen, die Erhöhung ihres ideologischen, allgemeinbildenden, technischen und kulturellen Niveaus“ (S. 5). Der Verfasser unternimmt soweit ich das übersehe den ersten umfassenden, systematischen Versuch, Probleme der sozialen Planung und des Kampfes gegen die Kriminalität miteinander zu verbinden. Er will insbesondere zeigen, wie die soziale Planung zu einer maßgeblichen gesellschaftlichen Grundlage und staatlichgesellschaftlichen Leitungsmethode im Kampf der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gegen die Kriminalität wird. Im 1. Kapitel weist Orechow nach, daß die Einbeziehung der Probleme der Kriminalität und ihrer Vorbeugung in die soziale Planung nur von gesicherten marxistisch-leninistischen Grundpositionen zum Begriff und zum sozialen Wesen der Kriminalität aus geschehen kann. Der Autor polemisiert gegen bürgerliche Auffassungen von der Kriminalität als „.sozialpathologischer1 bzw normaler1 Erscheinung jeder beliebigen Gesellschaft“ und nimmt auch zur Diskussion über Wesen und Ursachen der Kriminalität in der UdSSR Stellung. Insbesondere spricht er sich dagegen aus, biologische und psychologische Faktoren neben den sozialen als Ursachen der gesellschaftlichen Erscheinung Kriminalität anzuerkennen. Folgerichtig untersucht Orechow im 2. Kapitel Rolle und Methoden der Pläne der sozialen Entwicklung bei der Beseitigung der Kriminalität, wobei er sich vor allem den dabei zu lösenden speziellen methodologischen Fragen widmet. Der Autor befaßt sich hier mit den Zusammenhang zwischen der Kriminalität und dem Wirken allgemeiner sozialer Gesetze in sozialen Bedingungen unterschiedlichen Niveaus, den Beziehungen dieser Bedingungen zu den Plänen der sozialen Entwicklung und der Rolle dieser Pläne als Mittel zur bewußten Ausnutzung objektiver Gesetzmäßigkeiten für den Kampf gegen die Kriminalität. Die Pläne der sozialen Entwicklung dienen dazu, auf Zusammenhänge einzuwirken, die zwischen der gesellschaftlichen Erscheinung Kriminalität und den verschiedenen Sphären des gesellschaftlichen Lebens bestehen, und dabei die konkrete Situation im jeweiligen Bereich zu berücksichtigen. Die Pläne von Betriebskollektiven enthalten u. a. Probleme der Veränderung der sozialen Struktur der Produktionskollektive, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Erhöhung des Lebensniveaus, der kommunistischen Erziehung der Werktätigen und der Vervollkommnung der sozial-psychologischen Beziehungen im Kollektiv. Territoriale Pläne enthalten u. a. Aufgabenstellungen zur Lösung sozialer Probleme, abgestimmt auf die örtlichen Bedingungen. Wesentlich für den Prozeß der Ausarbeitung und Realisierung von Plänen der sozialen Entwicklung ist die Entfaltung der politischen und gesellschaftlichen Aktivität der Werktätigen. Dem Wesen nach geht es darum, die Möglichkeiten und Vorzüge des Sozialismus durch die bewußte Leitung sozialer Prozesse auszunutzen. 411;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 411 (NJ DDR 1974, S. 411) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 411 (NJ DDR 1974, S. 411)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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