Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 387

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 387 (NJ DDR 1974, S. 387); Für die Studenten der Fachrichtung Justiz geht es unter dieser Sicht insbesondere um vertiefte Kenntnisse über die theoretischen Grundlagen und die praktische Gestaltung der Organisation und Tätigkeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Staatlichen Notariate sowie der Rechtsanwaltschaft zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger; tiefes Verständnis für die mit Hilfe des sozialistischen Rechts und der Justizorgane bewußt zu gestaltenden sozialen Prozesse, namentlich im Bereich der individuellen Konsumtion, der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und der zwischenmenschlichen Beziehungen; theoretisches und praktisch-methodisches Beherrschen der Rolle des sozialistischen Rechts und der Jdstizorgane bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung; spezielle Kenntnisse in den forensischen Wissenschaften (wie Kriminalistik, forensische Psychologie und Psychiatrie, Gerichtsmedizin); eine fachrichtungsorientierte Vermittlung weiterer Kenntnisse auf anderen Hauptgebieten des sozialistischen Rechts; einen Überblick über die betreffende Rechtsentwicklung in anderen sozialistischen Staaten und über im zwischenstaatlichen Verkehr relevante Rechtsfragen, namentlich des Zivil-, Arbeits-, Familien- und Strafrechts. Die Studierenden müssen die Fähigkeit erwerben, gesellschaftlich wirksame und juristisch einwandfreie staatliche Leitungstätigkeit (Verfahrensdurchführung) auszuüben und entsprechende staatliche Entscheidungen (Urteile, Anklagen u. a.) zu erarbeiten sowie die Wirkungsweise des sozialistischen Rechts in seiner Anwendung durch die Justiz zu analysieren. Im Unterschied dazu konzentriert sich die Ausbildung in der Fachrichtung Wirtschaft vor allem auf spezielle Kenntnisse des Einsatzes und der Wirkungsweise wirtschaftsrechtlicher Leitungsmittel in den verschiedenen Phasen und Bereichen des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses; umfassende Kenntnisse im wissenschaftlich-technischen Rechtsschutz; eine Vertiefung der Kenntnisse über die Wechselbeziehungen zwischen innerstaatlichen Regelungen und dem sich entwickelnden Recht der internationalen ökonomischen Integration der sozialistischen Länder; weitere Kenntnisse über das Recht der Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft auf dem Gebiet der Wirtschaft; einen Überblick über das Recht kapitalistischer Staaten auf dem Gebiet der Wirtschaft; eine fachrichtungsorientierte Vermittlung weiterer Kenntnisse auf anderen Hauptgebieten des sozialistischen Rechts; eine Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften. Die Studierenden müssen die Fähigkeit erwerben, in Verbindung mit der Rechtsanwendung die Wirkungsweise der Rechtsvorschriften zu analysieren und Ordnungen für Betriebe bzw. Kombinate sowie andere rechtliche Leitungsentscheidungen zu erarbeiten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Hinzu kommt, daß jede Sektion außer der in der Stundentafel für die einzelnen Lehrdisziplinen vorgege- bene Ausbildungszeit über einen eigenen Zeitfonds verfügt, den sie entsprechend den Möglichkeiten der Sektion und der jeweiligen Universität selbständig ein-setzen kann. Diese Zeitfonds werden dazu beitragen, die Eigenverantwortung der Sektionen für die spezialisierte Ausbildung zu erhöhen, und auch das Profil der jeweiligen Sektion in der Ausbildung prägen. So tragen die Fachrichtungen auf der Grundlage des neuen Studienplanes dazu bei, die einheitliche Grundausbildung der Studenten mit der Vorbereitung auf ihren künftigen Berufseinsatz zu verbinden. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die Fachrichtungen auch zur Konzentrierung des Forschungspotentials der Sektionen beitragen und die Bildung arbeitsfähiger Forschungsgruppen insbesondere auf den entscheidenden Ausbildungsgebieten ermöglichen. Zum Aufbau und zum Ablauf des Studiums Das Studium beträgt in beiden Fachrichtungen vier Jahre. Die Wissensvermittlung geschieht in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen, wobei die Lehrpläne sichern, daß mittels der Seminare und Übungen eine gefestigte Wissensaneignung und eine aktive Mitwirkung der Studenten am Unterricht erreicht wird. Entsprechend den eingangs dargelegten Grundsätzen der Erziehung und Ausbildung von sozialistischen Juristen orientiert der Studienplan auch auf eine aktive gesellschaftspolitische Tätigkeit als einen notwendigen Bestandteil der Gesamtausbildung. Sie erfolgt durch unmittelbare Teilnahme der Studenten am gesellschaftlichen Leben und an der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie. So sind viele Studenten aktive Funktionäre der FDJ oder üben andere gesellschaftliche Funktionen aus. Durch Partnerschaftsbeziehungen zu Jugendbrigaden in den volkseigenen Betrieben und zu den Ausschüssen der Nationalen Front beteiligen sich die Seminargruppen in vielfältigen Formen am gesellschaftlichen Leben auch außerhalb der Universität. All das führt dazu, daß sich die Studenten schon im Studium praktische Lebenserfahrungen aneignen und sich politisch engagieren. Von besonderer Bedeutung dafür sind vor allem die Praktika während des Studiums, die dazu dienen, die Einheit von Universität und Praxis zu festigen, und die es den Studenten ermöglichen, ihr Wissen in der Praxis zu erproben. Entsprechend den Erfahrungen einiger Sektionen sieht der neue Studienplan für alle staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen im 4. Semester ein vierwöchiges Praktikum bei den örtlichen Organen der Staatsmacht vor. Dieses Praktikum wird schon kein bloßes Informationspraktikum mehr sein, sondern hat die Aufgabe, die praxisbezogene Ausbildung der Studenten im Staats- und Verwaltungsrecht zu vertiefen, sie in die Arbeit der staatlichen Organe einzubeziehen und ihnen die fortgeschrittensten Erfahrungen der örtlichen Organe der Staatmacht zu vermitteln. Während dieses Praktikum im Prinzip für beide Fachrichtungen in gleicher Weise durchgeführt wird, findet dann je nach Fachrichtung im 6. Semester entweder ein zwölfwöchiges Praktikum bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft (Fachrichtung Justiz) öder in den volkseigenen Betrieben und beim Staatlichen Vertragsgericht (Fachrichtung Wirtschaft) statt. Diese Praktika waren auch schon in den bisherigen Ausbildungsplänen enthalten und haben sich bewährt. Nicht verwirklichen ließ sich die Anregung, auch für Studenten der Fachrichtung Wirtschaft ein Justizpraktikum und umgekehrt für Studenten der Fachrichtung 38 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 387 (NJ DDR 1974, S. 387) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 387 (NJ DDR 1974, S. 387)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

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