Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 386 (NJ DDR 1974, S. 386); Deshalb orientiert das Erziehungs- und Ausbildungsziel insbesondere auch auf eine ständige Verbindung zur Arbeiterklasse. Über ihre Jugendorganisation die FDJ nehmen die Studenten auf eine optimale Verwirklichung des Erziehungs- und Ausbildungszieles mit Einfluß und verwirklichen in den verschiedensten Organisationsformen ihr Recht auf Mitwirkung. Zu den Schwerpunkten der Ausbildung Um für alle Studenten der staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen unabhängig von ihrer Spezialisierung und ihrem künftigen Berufseinsatz eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten, bestimmt der neue Studienplan einheitliche Schwerpunkte der Ausbildung. Der Studienplan wendet sich mithin gegen jede einengende Ausbildung; er geht vielmehr davon aus, daß jeder Student unabhängig von seinem späteren Einsatzbereich über ein umfassendes und anwendungsbereites Grundlagenwissen verfügen muß, das ihn als sozialistischen Juristen ausweist. Dieses Grundlagenwissen umfaßt sowohl die marxistisch-leninistische Grundlagenausbildung als auch eine ausgewogene rechtswissenschaftliche Grundlagenausbildung. Wichtig sind darüber hinaus weitere Wissensgebiete, die zur Ausbildung eines künftigen Leiters und politischen Funktionärs gehören. Insgesamt sieht der neue Studienplan die Ausbildung aller Studenten der staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen in folgenden Grundlagengebieten vor: dialektischer und historischer Materialismus, Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus, Wissenschaftlicher Kommunismus/Grundleh-ren der Geschichte der Arbeiterbewegung; marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Staats- und Rechtsgeschichte, Geschichte der staats-und rechtstheoretischen Anschauungen, Staatsrecht der DDR, Staatsrecht der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten, Staatsrecht imperialistischer Staaten, Staatsrecht junger Nationalstaaten; Verwaltungsrecht, Organisation der Gerichte und der Staatsanwalfschaft sowie staatsanwaltschaftliche Aufsicht, Finanzrecht, Wirtschaftsrecht, wissenschaftlich-technischer Rechtsschutz, Arbeitsrecht, LPG-Recht, Bodenrecht, Landeskulturrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Urheberrecht, Internationales Privatrecht, Zivilprozeßrecht, Kriminologie/Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschafts-, Währungs- und Finanzrecht; marxistisch-leninistische Ethik, Einführung in die Psychologie, Anwendung der elektronischen Daten-verarbeitung/Informationsverarbeitung. Hinzu kommt eine Weiterführung der Ausbildung in Russisch sowie in einer zweiten Fremdsprache und die für alle Studenten in den ersten zwei Jahren obligatorische Sportausbildung. Aus dieser Aufzählung der Schwerpunkte ist ersichtlich, daß im Vergleich zur bisherigen Ausbildung eine Erweiterung und wenn man die Stundentafel hinzunimmt auch eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsstunden in wichtigen Disziplinen stattfindet. Verstärkt wird die marxistisch-leninistische Grundlagenausbildung, wobei insbesondere der Ausbildung in der Politischen Ökonomie des Sozialismus eine auch vom Zeitvolumen her große Beachtung geschenkt werden soll. Erweitert wird auch die Ausbildung in den staats- und rechtstheoretischen und staatsrechtlichen Grundlagendisziplinen, verbunden mit der Aufnahme neuer Lehrgebiete (z. B. Geschichte der staats- und rechtstheoretischen Anschauungen). Umfassender wird die Ausbildung in Staats- und Rechtsgeschichte, um eine weitere Ausprägung des Geschichtsbewußtseins zu bewirken. Das gilt nicht zuletzt für die Geschichte der Arbeiter-und-Bauem-Maeht in der DDR und das Sichtbarmachen der Kontinuität in der Politik von Partei und Regierang. Vieles, was die Älteren noch selbst erlebt haben, müssen sich die Studenten heute durch ein solches Geschichtsstudium aneignen. Hinsichtlich der anderen juristischen Fachdisziplinen ist zu gewährleisten, daß alle Studierenden unabhängig von dem vorgesehenen künftigen Einsatzbereich zumindest die erforderlichen Grundkenntnisse erwerben. Eine rechtszweigmäßige Begrenzung des Ausbildungsstoffes wäre völlig verfehlt und der notwendigen Disponibilität der Absolventen abträglich. So muß sich z. B. auch ein Justizjurist in den Grundzügen des sozialistischen Wirtschaftsrechts oder des wissenschaftlich-technischen Rechtsschutzes auskennen, wie andererseits ein Wirtschaftsjurist in gleicher Weise das Strafverfahrensrecht oder das Familienrecht zu beherrschen hat. Dies prägt das Profil der Grundlagenausbildung. Abgesehen davon, wurde eine Reihe neuer Lehrgebiete aufgenommen, die bislang in den Studienplänen nicht enthalten waren. Das gilt z. B. für das Verwaltungsrecht, dessen Gegenstand nach den bisherigen Auffassungen in gewissem Umfange vom Staatsrecht mit erfaßt wurde, das aber jetzt konzeptionell neu zu profilieren und namentlich im Hinblick auf einen Besonderen Teil auszubauen ist. Es gilt ferner für das Landeskulturrecht, dem offenkundig eine wachsende Bedeutung beigemessen werden muß. Der Studienplan enthält für alle diese Lehrdisziplinen eine knapp gefaßte Charakteristik, die über die grundlegende Zielsetzung und den wesentlichen Inhalt der Ausbildung Aufschluß gibt. Davon ausgehend, werden gegenwärtig einheitliche Lehrpläne (Studienprogramme) erarbeitet, womit eine wesentliche Voraussetzung für eine auf hohem Niveau stehende einheitliche Ausbildung aller Studenten der staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen gegeben ist. Zur Charakteristik der Fachrichtungen Die seit einigen Jahren vollzogene und inhaltlich weiterentwickelte fachrichtungsmäßige Profilierung der juristischen Ausbildung hat sich im Prinzip bewährt. An diese Erfahrungen anknüpfend, behält auch der neue Studienplan die Existenz von Fachrichtungen im juristischen Studium bei. Wie bisher wird daher das juristische Studium in die Fachrichtung Rechtswissenschaft (Justiz) und die Fachrichtung Rechtswissenschaft (Wirtschaft) geteilt. In der Fachrichtung Rechtswissenschaft (Justiz), die an den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen in Berlin und Jena besteht, werden vor allem Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Mitarbeiter des Staatsapparates mit speziellen Justizkenntnissen ausgebildet. In der Fachrichtung Rechtswissenschaft (Wirtschaft), die an den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen in Halle und Leipzig besteht, werden vpr allem Justitiare für die sozialistische Wirtschaft, für die Banken und das Versicherungswesen, Kader für das Staatliche Vertragsgericht sowie Mitarbeiter des Staatsapparates mit speziellen staats- und wirtschaftsrechtlichen Kenntnissen ausgebildet. Die Beibehaltung der Fachrichtungen soll es ermöglichen, daß der Student auf dem festen Fundament der einheitlichen Grundausbildung in erhöhtem Maße jene Gebiete detaillierter kennenlernt, die für seine künftige berufliche Tätigkeit notwendig sind. 386;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 386 (NJ DDR 1974, S. 386) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 386 (NJ DDR 1974, S. 386)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

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