Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 384 (NJ DDR 1974, S. 384); aufgaben des Werktätigen gehörenden Aufgaben hinausgehen. In einigen Strafverfahren mußten sich die Gerichte auch mit Mißbrauch der Neuerertätigkeit zur persönlichen Bereicherung von Mitarbeitern der Betriebe beschäftigen. 2. Streitfälle auf dem Gebiet des Lohnes, der Prämien und der Lohnrückforderung stehen seit Jahren mit rund 30 Prozent an der Spitze der arbeitsrechtlichen Streitverfahren. Dabei geht es insbesondere um die richtige Bewertung der ausgeübten Tätigkeit nach einer Lohnoder Gehaltsgruppe und um den Anspruch auf Jahresendprämie, vor allem bei einem Wechsel des Betriebes während des Planjahres. Diese Streitfälle werden teilweise begünstigt durch Mängel in den Tätigkeitsmerkmalen, die großenteils Mitte der 50er Jahre eingeführt und seitdem kaum verändert wurden, aber auch durch einen Mangel an Disziplin in Lohnfragen seitens mancher betrieblicher Leiter. 3. Aus den zur Verwirklichung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED beschlossenen Maßnahmen ergeben sich eine Reihe von Konsequenzen vor allem für die Miet- und Unterhaltsrechtsprechung. Auf die Bedeutung der Mietzahlungsdisziplin ist bereits hingewiesen worden. Besondere Bedeutung hat auch die Rechtsprechung zu Fragen der Wohnungsinstandsetzung, z. B. das Problem der Verbesserung bzw. Erhaltung des Ausstattungsgrades einer Wohnung, vor allem auch im Zusammenhang mit Mieterwechsel. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichts gibt Anleitung zur Lösung dieser Fragen. In der Unterhaltsrechtsprechung hat das Oberste Gericht Klarheit darüber geschaffen, daß die Auswirkungen der Rentenerhöhungen und der erhöhten Lehrlingsentgelte auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen bzw. -ansprüche in jedem Einzelfall eine sorgfältige und differenzierte Prüfung erforderh. Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die materiellen Verbesserungen in erster Linie dem betreffenden Bürger unmittelbar zugute kommen. Die Gerichte sind generell verpflichtet, Unterhaltsverfahren konzentrierter durchzuführen, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Unterhalts voll zu nutzen und die Interessen der unterhaltsbedürftigen Kinder und Mütter konsequent durchzusetzen. So haben wir Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die in der Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331) festgelegten Richtsätze für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder voll ausgeschöpft werden. Die Mehrzahl dieser Unterhaltsbeträge liegt gegenwärtig zwischen 60 und 80 Mark monatlich. Die Halbwaisen jetzt gewährte staatliche Leistung von 100 M monatlich ist nicht ohne weiteres mit den Unterhaltsbeträgen vergleichbar, da nach dem Familiengesetzbuch bei der Festsetzung der Unterhaltshöhe von der konkreten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszugehen ist. Das schließt eine generelle Erhöhung der Unterhaltssätze durch die Rechtsprechung aus. Ein weiteres Problem stellt nach wie vor die Realisierung eines Teils der Unterhaltsfestlegungen dar. Wenn die Verpflichtungen auch in der Regel freiwillig erfüllt werden, so gibt es doch in einer erheblichen Zahl von Fällen Schwierigkeiten und die Unterhaltsberechtigten stark belastende Probleme bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Das trifft insbesondere zu, wenn z. B. die Unterhaltsverpflichteten keiner geregelten Arbeit nachgehen oder den Arbeitsplatz häufig wechseln. Hinzu kommt, daß eine Reihe von Betrieben nicht alle ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten bei der Sicherung von Unterhaltspfändungen erfüllt. 4. Einen weiteren Schwerpunkt der Familienrechtspre-384 chung bildet die Aufgabe der Gerichte, im Eheverfahren die Interessen minderjähriger Kinder zu wahren. Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil der Anteil der durch Ehescheidungen betroffenen minderjährigen Kinder in den letzten Jahren wesentlich gestiegen ist. Deshalb fordert das Oberste Gericht von den Gerichten über die generelle Verstärkung ihrer erzieherischen Tätigkeit zur Erhaltung von Ehen hinaus, die Ehescheidungsverfahren, von denen Kinder betroffen sind, so durchzuführen, daß die Interessen der minderjährigen Kinder in den letzten Jahren wesentlich gestiegen ist. liehen Überwindung von Ehekonflikten als auch der Auswirkungen einer notwendigen Ehescheidung strikt beachtet werden. 5. Die Anzahl gerichtlicher Verfahren, in denen Bürger Gewährleistungs- oder Garantieansprüche wegen mangelhafter Waren- oder Dienstleistungen gegenüber volkseigenen Handels- bzw. Dienstleistungsbetrieben geltend machen, ist relativ gering, da sich die Bürger in Streitfällen in der übergroßen Mehrzahl an das übergeordnete Wirtschaftsorgan oder an die örtlichen Organe wenden. In den den Gerichten vorliegenden Streitfällen handelt es sich nicht selten um komplizierte Rechtskonflikte, deren Lösung durch die Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus für die Rechtsanwendung im Bereich des Kaufs und der Dienstleistungen von wesentlicher Bedeutung ist. Ausgehend von der Forderung des VIII. Parteitages der SED, auch mit den Mitteln des Rechts zur Versorgung der Bürger mit qualitätsgerechten Waren beizutragen, sollte die besondere Aufmerksamkeit der Gerichte der konsequenten Durchsetzung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger und Betriebe in diesen Verfahren gelten. Den Schwerpunkt der sich aus der Geltendmachung von Käuferrechten ergebenden Probleme bildet das in der AO über die Behandlung von Kundenreklamationen vom 20. Mai 1966 (GBl. II S. 386) geregelte Nachbesserungsrecht des Verkäufers. Seine Ausübung setzt jedoch die Wahrung der berechtigten Interessen des Käufers voraus. Effektive und rationelle Arbeitsweise der Gerichte Auf allen Gebieten der Rechtsprechung stand und steht die Durchsetzung einer effektiven und rationellen Arbeitsweise der Gerichte im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Es kann festgestellt werden, daß 1973 bei steigendem Arbeitsanfall der Anteil der fristgemäß beendeten Straf- und ZFA-Verfahren bei allen Gerichten wesentlich erhöht wurde. Dadurch festigte sich weiter das Vertrauensverhältnis der Werktätigen zur sozialistischen Rechtspflege. In Aussprachen brachten Werktätige wiederholt das Gefühl einer stärkeren Rechtssicherheit zum Ausdruck, weil die staatliche Reaktion auf kriminelle Handlungen und andere Rechtsverletzungen schneller spürbar wurde. Gleichzeitig wurde dadurch die Bereitschaft der Werktätigen zur aktiven Mitwirkung bei der Verwirklichung von Recht und Gesetzlichkeit als Ausdruck der sozialistischen Demokratie weiter gefördert und gestärkt. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. Dabei sollten sich die Gerichte auf die Sicherung der Einheit von rationeller, konzentrierter Verfahrensdurchführung und hoher Qualität bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Feststellung der Schuld und der individuell differenzierten Bestimmung der Strafe bzw. der Feststellung der arbeits-, zivil- und familienrechtlichen Verantwortlichkeit oder anderer Rechtsfolgen konzentrieren. Es ist weiter notwendig, in den Verfahren diejenigen Faktoren exakt herauszuarbeiten, die Einfluß auf die Begehung der einzelnen Straftat bzw. Rechtsverletzung;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 384 (NJ DDR 1974, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 384 (NJ DDR 1974, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister AUS. Expl. Ix, Berlin, Inhalt; Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit, die Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Dauer der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens: Weder die Aufrechtorhaltung des Haftbefehls gegen einen nicht geständigen Beschuldigten noch eine Fristverlängerung kann rechtlich allein damit begründet werden, daß der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat. Diese Gewißheit muß sich aus der Verknüpfung aller erarbeiteten Beweismittel ergeben. Es dürfen keine begründeten Zweifel mehr bestehen. Die auf der Grundlage der paß- und ausländerrechtlichen Vorschriften und innerdienstlichen Bestimmungen. Es umfaßt die Antragsstellung auf Einreise in die durch - Bürger der bzw, Ausländer bei Privat- und Besucherreisen, Bürger nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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