Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 382

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 382 (NJ DDR 1974, S. 382); sprechung der Gerichte. Deshalb wurde auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen und nach Beratungen mit Arbeitern und Betriebsleitern volkseigener Betriebe der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 3. Oktober 1973 (NJ-Beilage 6/73 zu Heft 22) gefaßt, dessen Durchsetzung eine ständige Aufgabe aller Gerichte ist. Dabei kommt es darauf an, die Strafpraxis konsequenter und differenzierter zu gestalten. Das bedeutet, ungerechtfertigte Milde bei Straftaten Rückfälliger und bei schweren Schäden zum Nachteil des sozialistischen Eigentums zu überwinden, gleichzeitig aber undifferenzierten Straferhöhungen entgegenzuwirken. In der weiteren Arbeit geht es wie durch eine Reihe veröffentlichter Entscheidungen des Obersten Gerichts gezeigt wurde darum, unter Berücksichtigung der Tatschwere, der Persönlichkeit des Täters und der Tatmotive die bisher entwickelten Maßstäbe für die Strafzumessung weiter zu konkretisieren, um noch besser die Anwendung der Freiheitsstrafen bei Vergehen sowie die Anwendung der Verurteilung auf Bewährung zu differenzieren. Konsequenter Schutz des sozialistischen Eigentums heißt nicht Verzicht auf Strafen ohne Freiheitsentzug oder deren weiterer Rückgang. Zur Zeit werden aber nicht immer die Möglichkeiten ausgeschöpft, die das geltende Recht für eine staatlich-gesellschaftliche Erziehung vor allem bei Ersttätern bietet. Hier bedarf es einer stärkeren und zielstrebigen Zusammenarbeit mit den Werktätigen und den Leitern der Arbeitskollektive. Für die vorbeugende Tätigkeit in den Produktions- und Handelsbereichen ergeben sich aus den Strafverfahren folgende Feststellungen: Straftaten gegen das sozialistische Eigentum werden begünstigt durch Unordnung im Beleg-, Rechnungs- und Kassenwesen sowie in der Materialverwaltung und Lagerwirt-■ schaft; Materialverschwendung, z. B. infolge fehlender Verbrauchsnormen und -nachweise sowie mangelhafter Kontrolle; ungenügende Absicherung von Objekten, Anlagen und Materialbeständen; ungenügende Erforschung von Vermögens- und Warenverlusten, insbesondere von Inventurdifferenzen; fehlerhaftes bzw. nicht sofortiges Reagieren auf Unordnung und Gesetzesverletzungen in der täglichen Leitungspraxis. In den Betrieben und Genossenschaften ist noch nicht überall eine einseitig ökonomische Betrachtungsweise überwunden, die sich u. a. in dem Außerachtlassen gesetzlicher Bestimmungen bei der Planerfüllung und in der ungenügenden Aufmerksamkeit für den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz zeigt. Damit wird die Einheit von Politik, Ökonomie, Ideologie und Recht ignoriert. Die Anforderungen, die sich aus Art. 3 StGB für eine wissenschaftliche Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit ergeben, werden noch nicht überall durchgesetzt. Es gibt aber auch in einzelnen Betrieben Erscheinungen der Unterschätzung der Notwendigkeit eines unabdingbaren Schutzes des sozialistischen Eigentums. Das drückt sich z. B. darin aus, daß nicht in allen Fällen von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum Anzeigen erstattet und Schadenersatzansprüche gestellt werden. Der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren gern. §§ 17, 198 StPO vom 19. Juni 1973 (NJ-Beilage 4/73 zu Heft 14) wird nur dann voll wirk- sam werden, wenn die staatlichen und betrieblichen Leiter rechtzeitig und konsequent die Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Oberste Gericht hat seit einiger Zeit den Angriffen gegen die Volkswirtschaft besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hier kommt es neben dem Ausspruch von differenzierten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vor allem auf die Aufdeckung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen dieser Kriminalität an. Die bisherigen Untersuchungen haben solche Methoden strafbarer Handlungen aufgedeckt, wie Manipulationen im Buchwerk, falsche Meldungen und Berichterstattungen, die zu schweren Schäden am sozialistischen Eigentum führten. Häufig erwies sich das vorhandene Kontrollsystem als nicht effektiv. Das Oberste Gericht untersucht gegenwärtig gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt der DDR diese Kriminalität und wird die Ergebnisse 1975 in einer Plenartagung behandeln. Schutz des sozialistischen Eigentums mittels des Arbeits-, Zivil- und Familienrechts Die betrieblichen Leiter sind bemüht, auch mittels des Arbeitsrechts zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin beizutragen. Jedoch werden die entsprechenden Möglichkeiten hinsichtlich der materiellen und disziplinarischen Verantwortlichkeit noch nicht in allen erforderlichen Fällen angewandt. In den Betrieben entwickeln sich im Prozeß der Arbeit sozialistische Denk- und Verhaltensweisen. Es werden aber auch Auffassungen und Handlungen, die der sozialistischen Moral widersprechen, stärker bekämpft und Rechtsverletzer zielstrebig umerzogen, wobei die Schöffenkollektive und die Mitglieder der Konfliktkommissionen einen aktiven Beitrag leisten. Die gerichtlichen Verfahren wegen materieller Verantwortlichkeit nehmen vor allem in den Betrieben des Handels, des Transport- und Nachrichtenwesens zu. In anderen volkswirtschaftlichen Bereichen, z. B. in Industrie und Bauwesen, werden derartige Verfahren in geringem Umfange durchgeführt. Generell wird gegenüber Leitern von der materiellen Verantwortlichkeit nur sehr zögernd Gebrauch gemacht. Das beruht z. T. darauf, daß exakte Festlegungen der Arbeitsaufgaben der Leiter, z. B. in Funktionsplänen, fehlen, so daß es beim Eintritt von Schäden schwierig ist, den Verantwortlichen festzustellen. In einer Reihe von Fällen konnte keine gerichtliche Entscheidung zur Sache getroffen werden, weil die Betriebe ihre Schadenersatzforderungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen erhoben. Der Ausspruch von Disziplinarmaßnahmen wird häufig dadurch beeinträchtigt, daß bei der Durchführung von Disziplinarverfahren die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht beachtet werden. Die Gerichte sollten die zuständigen Leiter über die in den Verfahren festgestellten Mängel auf diesem Gebiet informieren und stärker von der Gerichtskritik Gebrauch machen. Audi die Mittel des Zivilrechts müssen konsequenter eingesetzt werden, um den Sdiutz des sozialistischen und des persönlichen Eigentums zu gewährleisten und stärker auf die bewußte Einhaltung der Gesetze Einfluß zu nehmen. Sowohl unter diesem Gesichtspunkt als auch im Hinblick auf die Aufgaben des Wohnungsbauprogramms kommt der Bekämpfung der Mietrückstände eine erhebliche Bedeutung zu. Sie betrugen allein bei den von den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. VEB Gebäudewirtschaft verwalteten volkseigenen und privaten Wohnungen am 30. Septem- 382;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 382 (NJ DDR 1974, S. 382) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 382 (NJ DDR 1974, S. 382)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X