Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 380 (NJ DDR 1974, S. 380); Seite schaftli'dien Vereinigungen lediglich operative Verwalter der ihnen übertragenen und von ihnen erwirtschafteten Vermögenswerte seien. (Dabei wird allerdings darauf aufmerksam gemacht, daß eine entsprechend eindeutige rechtliche Regelung in der Sowjetunion bisher noch nicht erlassen wurde). Leider hat Dome nicht mehr die in jüngster Zeit erschienene sowjetische Literatur zu diesem Fragenkreis berücksichtigen können. Von Interesse ist in diesem Zusammenahang die Arbeit Podoprigoras./2/ Sie legt darin dar, daß zwischen den Kolchosen und den zwischenkollektivwirtschaftlichen Organisationen Beziehungen entstehen, die in vielem denen zwischen dem Staat und staatlichen Betrieben ähnlich seien und die durch das in der sowjetischen Gesetzgebung ausgestaltete Institut der operativen Verwaltung geregelt werden. Der Inhalt der operativen Verwaltung der zwischenkollektivwirtschaftlichen Einrichtung werde durch das Kolchoseigentumsrecht und durch die eigene vermögensmäßige Basis bestimmt, die zu qualitätsmäßigen Veränderungen ihrer Struktur infolge der Erhöhung des Grades der Kooperation führe. Diese Veränderungen resultierten aus dem Einfluß des Produktionsprozesses in diesen Einrichtungen. In diesen Darlegungen Podoprigoras wird m. E. ein wichtiger Gesichtspunkt ausgedrückt, den Dome nicht berührt. Das ist nämlich die Tatsache, daß die LPG neben dem VEG die Grundform der landwirtschaftlichen Produktion ist und daß die Beziehungen zwischen LPG und ihren verschiedenartigen kooperativen Einrichtungen die Tätigkeit aller Beteiligten tiefgreifend beeinflussen und daher nach einheitlichen, übergreifenden Gesichtspunkten zu gestalten sind. Die rechtliche Regelung (oder besser die Rechtsinstitute) des gemeinsamen Eigentums der Partner-LPG und der operativen Verwaltung der kooperativen Einrichtung als wirtschaftlich und rechtlich selbständige Einrichtung bringen m. E. die Beziehungen der LPG untereinander und zu ihrer Einrichtung im äußerst dynamisch verlaufenden Prozeß der Spezialisierung und Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion besser zum Ausdruck als die herkömmliche Regelung der juristischen Person, nach der diese selbst vollberechtigter Eigentümer sein kann. Diese gewiß sehr schwierige Problematik bedarf weiterer intensiver Untersuchungen und Diskussionen. (Dabei kann auch nicht übersehen werden, daß in der DDR im Unterschied zur sowjetischen Gesetzgebung eine weitere rechtliche Ausgestaltung der operativen Verwaltung bzw. der Rechtsträgerschaft von Volkseigentum in den letzten Jahren kaum erfolgte.) Die Eigentunisbeziehungen der einfachen (informellen) ökonomischen Kooperation werden von Dome als gemeinsames Eigentum der Partner gekennzeichnet, das die Partner in vereinbarter Form gemeinsam nutzen und über das sie gemeinsam verfügen. Das den eigentumsrechtlichen Besonderheiten der Produktionsvereinigungen gewidmete Kapitel schließt mit einer Kennzeichnung der Verteilung des Gewinns der Vereinigungen und der Akkumulation von Fonds, denen große Bedeutung für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft beigemessen wird. Nach ungarischem Recht können die Vereinigungen nach Bildung der erforderlichen Fonds, insbesondere auch des Fonds der erweiterten Reproduktion, den Nettogewinn an die Partner entsprechend ihren tatsächlichen Leistungen verteilen. Der Gewinn wird dann wiederum den Fonds der LPG, darunter auch dem Lohnfonds, zugeführt. Beschließen die Partner-LPG, daß der Nettogewinn in der Vereinigung verbleibt, so wird er den von ihnen erbrachten Anteilen gutgeschrieben. Das Buch enthält eine Fülle interessanter Fragen, von denen hier nur ein geringer Teil gewürdigt werden konnte. Es vermittelt auch dem Leser in der DDR viele bemerkenswerte Informationen. Prof. Dr. Reiner A r 11, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR /2/ VgL Podoprigora, a. a. O., S. 72 ff. Inhalt Initiativen der Staatsanwaltschaft zu Ehren des 25. Jahrestages der DDR 349 Dr. Walter Griebe/ Dr. Lothar W e I z e I : Zur rechtlichen Qualifizierung von Eigentumsdelikten als Diebstahl und Betrug 351 Dr. Georg Münzer/ Prof. Dr. habii. Heinz Puschel : Die Stellung des Urhebers im Arbeitsrechtsverhältnis 357 Monika Wiedemeyer : Psychologische Aspekte in der Tätigkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen 363 Zur Diskussion Erhard H ö n i c k e : Nochmals: Zuständigkeit des Volistreckungsgerichts nach Wohnsitzverlegung des Schuldners 365 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Arbeitsgericht: zugunsten des Kapitals 361 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. W. K u r i z y n : Lenin über das sowjetische Zivilgesetzbuch 367 Fragen und Antworten 369 Informationen 370 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Anwendbarkeit einer Verurteilung auf Bewährung bei Angriffen auf das sozialistische Eigentum mit i Schäden über 3 000M, wenn andere Strafzumes-i sungskriterien als das der Schadenshöhe diese Strafart erfordern 371 ' Oberstes Gericht: Zur Feststellung des Umfangs des Schadens, wenn sich der Täter wiederholt zeitweilig Geldbeträge rechtswidrig zueignet und den Fehlbetrag nach kurzer Zeit wieder ausgleicht 372 Oberstes Gericht: Zur Bewertung der Tatschwere bei gruppenweiser Begehung von Diebstahl zum Nachteil sozialistischen Eigentums und zur außergewöhnlichen Strafmilderung bei diesen Delikten ' 373 Oberstes Gericht: Zur Strafzumessung bei mehrfachem Rowdytum, teilweise in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, begangen durch einen vorbestraften und sich asozial verhaltenden Täter . 374 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zum rechtlichen Charakter der Erklärung eines Grundstückseigentümers zur Aufnahme des Niederschlagswassers des Nachbargrundstücks 375 BG Suhl: Zur gerichtlichen Erzwingung der Zustimmung des Grundstücksnachbarn zur Grenzbebauung 375 BG Cottbus: Voraussetzungen für die Einbehaltung der Jahresrestauszahlung gegenüber Mitgliedern, die zur Unzeit aus der LPG ausscheiden 376 Arbeitsrecht BG Neubrandenburg: Zur disziplinarischen Verantwortlichkeit wegen eigenmächtiger Verlegung des Urlaubs durch den Werktätigen 377 BG Suhl: 1. Befreiung von den Folgen einer Fristversäumnis bei mißverständlicher Rechtsmittelbelehrung. 2. Zum Ausspruch disziplinarischer Maßnahmen bei Genuß geringer Mengen alkoholischer Getränke kurz vor Beginn der Arbeitszeit 378 Buchumschau Maria Gy. Dome: Legal Aspects of the Associations of Agricultural Cooperatives (besprochen von Prof. Dr. Reiner A r I t) 379 380;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 380 (NJ DDR 1974, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 380 (NJ DDR 1974, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes rechtswidrig zugefügt werden. Ein persönlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger ist ausgeschlossen.

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