Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 37

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 37 (NJ DDR 1974, S. 37); Bericht über die 9. Plenartagung des Obersten Gerichts Die Thematik der 9. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts am 12. Dezember 1973 war weit gespannt: Sie umfaßte Probleme der Strafzumessungspraxis, der konsequenten Anwendung des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts sowie der wirksamen Gestaltung der Straf-und Zivilverfahren. In seinem einleitenden Referat beschäftigte sich Präsident Dr. Toeplitz mit der kontinuierlichen und konsequenten Verwirklichung der Aufgaben, die sich aus den Beschlüssen des VIII. Parteitages der SED für die Gestaltung einer wirksamen Rechtsprechung auf allen Rechtsgebieten ergeben. Bei der Einschätzung der im Jahre 1973 erzielten Ergebnisse hob er besonders die Bemühungen um eine differenzierte, konsequente Strafzumessung, die wirksamere Bekämpfung der Eigentumsund Rückfallkriminalität, die bessere Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung und die differenziertere Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte in den Strafverfahren hervor. Nunmehr komme es darauf an, auch die Verfahren in Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtssachen effektiver zu gestalten. Dabei habe die rationelle Durchführung dieser Verfahren und die Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit insbesondere dem Schutz des sozialistischen Eigentums und der Durchsetzung der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger zu dienen./l/ Fragen der Strafzumessung und wirksamen Gestaltung der Strafverfahren Als Diskussionsgrundlage hatte das Präsidium des Obersten Gerichts dem Plenum eine schriftliche Einschätzung zu einigen Problemen der Strafzumessungspraxis und der wirksamen Gestaltung der Strafverfahren vorgelegt. Darin wird festgestellt, daß die Gerichte im allgemeinen sichtliche Anstrengungen unternommen haben, um durch eine zügige und rationelle Durchführung der Strafverfahren die staatliche Reaktion auf Straftaten schnell spürbar zu machen und dadurch die Rechtssicherheit und die Wirkung der Kriminalitätsbekämpfung zu erhöhen. Als wesentliche Ergebnisse der Tätigkeit der Gerichte werden hier hervorgehoben: die zutreffende Einschätzung der Schwere der Rückfälligkeit und der wiederholten Begehung von Straftaten; die überwiegend richtige Reaktion auf schwere Angriffe gegen sozialistisches Eigentum (insb. bei erheblichen Schädigungen oder bei hartnäckigen Rückfalltätern) ; die richtige politisch-rechtliche Wertung der Asozialität nach § 249 StGB und die richtige Strafzumessung bei diesen Straftaten; . die wirksamere inhaltliche Ausgestaltung der Verurteilungen auf Bewährung; die konzentrierte und beschleunigte Durchführung von Strafverfahren. Ungeachtet der insgesamt positiven Bilanz gibt es in der Strafrechtsprechung noch einige Mängel, denen mittels der Rechtsmittel- und Kassationsrechtsprechung sowie durch andere Leitungsmaßnahmen konsequent entgegengewirkt werden muß. Derartige Mängel zeigen sich insbesondere in einer fehlerhaften Überbewertung einzelner Strafzumsssungskriterien. Deshalb ist es erforderlich, auf den einzelnen Sachgebieten die spezifischen Grundsätze für die Strafzumessung zu präzisieren bzw. neu auszuarbeiten und ihre Anwendung ständig zu überprüfen. Ein wichtiges Problem der Strafzumessung ist die Bestimmung der Tatschwere bei Rückfallstraftaten. Entsprechend den nach wie vor gültigen Grundsätzen der v 22. Plenartagung des Obersten Gerichts/2/ sind in die Beurteilung der Tatschwere von Rückfallstraftaten Anzahl und Art der Vorstrafen, der Zusammenhang mit der erneuten Straftat und die Rückfallintervalle einzubeziehen. Als hartnäckiger Rückfalltäter ist derjenige Täter anzusehen, der wegen vorsätzlicher Straftaten zweimal mit Freiheitsstrafe bestraft worden ist und erneut eine vorsätzliche Straftat begangen hat, wenn zwischen diesen strafbaren Handlungen ein innerer Zusammenhang besteht. Hier ist die Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Freiheitsstrafe ist grundsätzlich auch dann geboten, wenn der Täter nur einmal mit Freiheitsstrafe vorbestraft ist und bereits kurze Zeit nach der Haftentlassung, ohne Schlußfolgerungen aus dem bisherigen Verhalten zu ziehen, wieder eine vorsätzliche Straftat begeht, die Ausdruck eines ausgeprägten undisziplinierten Verhaltens und demonstrativer Mißachtung der gesellschaftlichen Anforderungen ist. In den Fällen der gesetzlichen Strafverschärfung ist bei Rückfallstraftaten auch die Anwendung der außergewöhnlichen Strafmilderung gemäß . § 62 Abs. 3 StGB grundsätzlich nicht möglich. Eine strafpolitisch bedeutsame Orientierung enthält § 44 StGB. Er ist in all den Fällen anzuwenden, in denen eine nachdrückliche Bestrafung der hartnäckigen Rückfalltäter unter den in §44 StGB genannten Gesichtspunkten notwendig ist, auch wenn die Norm des Besonderen Teils des StGB die Strafe zuläßt, die unter Beachtung der Anforderungen des § 44 StGB erforderlich ist Um die Verurteilung auf Bewährung wirksam auszugestalten, sind die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten voll zu nutzen und die zusätzlichen Maßnahmen differenziert anzuwenden, damit die Verpflichtung des Täters zur Bewährung und Wiedergutmachung sowie zum verantwortungsbewußten Verhalten spürbar und kontrollierbar wird. Die Maßnahmen der Gerichte zur Konzentration und Vereinfachung des Strafverfahrens haben im allgemeinen zur Verstärkung der Wirksamkeit der Verfahren geführt. Teilweise wird aber die Einheit von strikter Gesetzlichkeit, hoher Qualität und Rationalität des Verfahrens noch nicht genügend beachtet. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Wendland brachte zum Ausdruck, daß die Staatsanwaltschaft der Einschätzung des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Strafzumessungspraxis und zur wirksamen Gestaltung der Strafverfahren prinzipiell zustimme. Er unterstrich, daß die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung eine langfristige und kontinuierliche Arbeit erfordere, die durch höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafverfolgung, bessere Differenzierung bei der Strafverfolgung und Rechtsprechung und zügige staatliche Reaktion auf Straftaten gekennzeichnet sein müsse. Gerade weil in letzter Zeit die Fragen der rationellen und konzentrierten Verfahrensdurchführung im Vordergrund der Leitungstätigkeit der Justizorgane gestanden hätten, sei immer wieder auf die Einheit von Rationalität und Effektivität sowie auf die Notwendigkeit der Differenzierung als tragendes Verfahrensprinzip hinzuweisen. Die Effektivität der Strafverfolgung dürfe 121 Vgl. Ziff. 2. 2. des Berichts des Präsidiums an die 22. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der Strafzumessung, NJ 1969 S. 264 ff. (265 bis 268). 37 f / /!/ Das Referat ist in diesem Heft veröffentlicht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 37 (NJ DDR 1974, S. 37) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 37 (NJ DDR 1974, S. 37)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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