Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 368

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 368 (NJ DDR 1974, S. 368); zu bilden und sie zu beauftragen, dem Politbüro einen Entwurf mit Veränderungen und Ergänzungen des Gesetzes zu unterbreiten, wobei als Hauptaufgabe der Kommission anzuerkennen ist, „die Interessen des proletarischen Staates hinsichtlich der Möglichkeit einer Kontrolle (einer nachfolgenden Kontrolle) ausnahmslos aller Privatunternehmen in vollem Umfang zu gewährleisten und alle Verträge und privaten Abmachungen, die dem Buchstaben des Gesetzes oder den Interessen der werktätigen Arbeiter und Bauern widersprechen, ersatzlos aufzuheben“ 75/ Auf Drängen Wladimir II-jitschs wurde der entsprechende Artikel in den Entwurf des Zivilgesetzbuchs eingefügt. Das Leben zeigte bald, wie richtig und zeitgemäß die Hinweise W. I. Lenins waren. Charakteristisch ist beispielsweise folgende Tatsache: Im Frühling und Sommer 1922 liefen im Zentralkomitee der Partei Informationen darüber ein, daß es in den Gouvernements, die von Mißernten überrascht wurden, vorkam, daß die armen Bauern für Mehl und Saatgut den Kulaken die künftige Ernte auf dem Halm verkauften. Im Telegramm des Zentralkomitees der KPR (B) an die örtlichen Parteikomitees wurde unterstrichen, daß eine solche Erscheinung für die Landwirtschaft verderblich ist. Es wurde empfohlen, die Initiatoren solcher Rechtsgeschäfte zur Verantwortung zu ziehen und diese knechtenden Vereinbarungen auf dem Gerichtsweg aufzuheben. Auf Vorschlag des Zentralkomitees der KPR (B) gaben das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee und der Rat der Volkskommissare der RSFSR am 3. Juli 1922 ein spezielles Dekret über die Ungültigerklärung derartiger Rechtsgeschäfte heraus. Im Verlaufe der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs mußte Lenin nicht nur einen scharfen Kampf gegen alle Versuche führen, das bürgerliche Recht zu kopieren, sondern ebenso gegen die Unterschätzung des Rechts und der Gesetzlichkeit im sozialistischen Staat durch einige Mitarbeiter des sowjetischen Staatsapparates. Sie behaupteten z. B., daß das Gericht bei der Entscheidung in Zivilsachen angeblich nicht vom Gesetz, sondern „von der Stimme des revolutionären Gewissens“ geleitet werden müßte, daß die Verabschiedung der Zivilgesetze „die Entwaffnung der Revolution“ bedeute. Da sich die Vorbereitung des Zivilgesetzbuchs etwas in die Länge zog, faßte das Politbüro des Zentralkomitees der KPR (B) auf Vorschlag W. I. Lenins den Beschluß, der Tagung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees einstweilen den Entwurf des Dekrets über die grundlegenden privaten Vermögensrechte, die von der RSFSR anerkannt, durch ihre Gesetze geschützt und von ihren Gerichten verteidigt werden, zur Bestätigung vorzulegen. Auf der Tagung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees im Mai 1922 trat eine Gruppe von Mitgliedern des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees (hauptsächlich Teilnehmer verschiedener linksopportunistischer Gruppierungen) gegen die Annahme des Dekrets auf. Sie versuchten zu beweisen: Bestätige man dieses Dekret, so hieße das, „alles zu verteilen, was die Revolution errungen habe“. Ein solcher Gesichtspunkt war offensichtlich fehlerhaft. Das Dekret, das die Grundthesen des später angenommenen Zivilgesetzbuchs der RSFSR beinhaltete, sah einen zuverlässigen Schutz gegen die Versuche privatkapitalistischer Elemente vor, „den Rahmen zu verlassen“, der von der Sowjetmacht festgesetzt worden war. W. I. Lenin hielt es für notwendig, daß die Zivilgesetzgebung die Einhaltung der Interessen des Staates „ohne Einschränkung der Wirtschafts- oder Handelstätigkeit“ /5J Lenin, Brief an das Politbüro des Zentralkomitees der KPR (B) vom 22. Februar 1922, in: Werke, Gesamtausgabe, Bd. 44, Moskau 1964, S. 401 (russ.). garantiere. Diese Linie kommt im Beschluß des Polit-büros des Zentralkomitees der KPR (B) vom 23. Februar 1922 über den Inhalt des Zivilgesetzbuchs exakt zum Ausdruck. Das Politbüro änderte entsprechend dem Brief Lenins vom 22. Februar 1922, wie schon dargelegt, den Gesetzentwurf und nahm den Artikel über die Ungültigkeit knechtender Abmachungen und Verträge, die dem Staat sichtlichen Schaden zufügen, in das Gesetzbuch auf. Als das Politbüro den Charakter des zukünftigen Gesetzbuchs festlegte, wies es gleichzeitig auf die Pflicht der Partner zur Erfüllung der Verträge (auch dann, wenn der Staat als Vertragspartner auftritt) sowie darauf hin, daß es für vertragliche Forderungen ein Recht auf gerichtlichen Schutz gibt. Der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der KPR (B) war darauf gerichtet, die rechtlichen Garantien für die Stabilität des Zivilrechtsverkehrs zu verstärken, den Schutz der Rechte der Bürger zu gewährleisten und die sozialistische Gesetzlichkeit in den Vermögensbeziehungen zu festigen. Das stimmte völlig mit den Hinweisen der XI. Gesamtrussischen Konferenz der KPR (B) vom Dezember 1921 überein: „Die strenge Verantwortlichkeit der Organe und der Beauftragten der Staatsmacht sowie der Bürger für die Verletzung der von der Sowjetmacht geschaffenen Gesetze und der von ihr geschützten Ordnung muß einhergehen mit einer Verstärkung der Garantien für die Persönlichkeit und das Eigentum der Bürger.“/6/ Im Oktober 1922 stimmte das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee dem Entwurf des Zivilgesetzbuchs der RSFSR zu und beschloß, es in Kraft zu setzen. Was aber stellte das erste sowjetische Zivilgesetzbuch dar? Man kann es kurz folgendermaßen charakterisieren: Es war ein Gesetzbuch der Gesellschaft, die den Sozialismus aufbaut. Der sozialistische Charakter dieses Gesetzes zeigte sich vor allem darin, daß es die Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung schützte das sozialistische staatliche Eigentum. Das Zivilgesetzbuch festigte das Recht des Alleineigentums des Staates an Grund und Boden, an Bodenschätzen, Wäldern, Gewässern, am öffentlichen Verkehrswesen, an den Banken und den industriellen Großbetrieben. All das war dem privaten Vermögens verkehr entzogen. Es gab spezielle Vorschriften, die den besonderen Schutz des Rechts des staatlichen Eigentums, die Unversehrtheit des Volks Vermögens gewährleisteten. Auch Vorrechte, für die Genossenschaften waren vorgesehen. Gleichzeitig schränkte das Gesetzbuch das Privateigentum und den privaten Umsatz wesentlich ein. Die Größe der Betriebe, die sich in Privateigentum befinden durften, wurde begrenzt; in bezug auf den Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten durch Privatpersonen wurden einige Beschränkungen eingeführt. Der sozialistische Charakter des Gesetzbuchs kam auch darin zum Ausdruck, daß in ihm das Prinzip der gleichen Zivilrechtsfähigkeit von Personen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität und Hautfarbe realisiert wurde. Damit sah das Gesetz auch einige Bestimmungen vor, die auf den Schutz der Interessen der Werktätigen gerichtet waren. Das war unter den Bedingungen der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus besonders wichtig. Im Art. 33 z. B. ging es um die Unwirksamkeitserklärung knechtender Rechtsgeschäfte. Den Gerichten war vorgeschrieben, bei der Entscheidung über Stundung oder Aufschub der Leistung sowie bei der Festlegung der Höhe der Vertrags- 16/ Dia XI. Gesamtrussische Konferenz der KPR (B) fand vom 19. bis 22. Dezember 1921 statt. Der Wortlaut der Resolution „Die nächsten Aufgaben der Partei im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft“ ist veröffentlicht in: Die KPdSU über die Arbeit der örtlichen Organe, Dokumentensammlung, Bd. I, Babelsberg 1961, S. 123 fl. (130). 368;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 368 (NJ DDR 1974, S. 368) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 368 (NJ DDR 1974, S. 368)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der neuen Lage und Aufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Schwerpunkte bereits zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Leiter durch zielgerichtete Planaufgaben höhere Anforderungen an die Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beruhende Anwung und Nutzung der Gesetze auszuf gehen. Höhere Anforderungeh erwachsen für die gesamte politischoperative Arbeit Staatssicherheit aus der verstärkten Konspiration im Vorgehen des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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